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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für -as Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den GLadtrath daselbst. ^ Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag refp. Donnerstag Mittag. 93. Dienstag, den 2. December 1873. Erledigt hat sich die hinter dem Handarbeiter Carl Heinrich Nodig aus Schmölln bei Bischofswerda unterm 3. bongen Monates erlassene öffentliche Vorladung. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 28. November 1873. Leonhardi. Verfügung an sämmtliche Gcmeindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff, die Einreichung der Einwohner-Verzeich nisse betreffend. Mit Bezug auf die Vorschrift in H 37 der Verordnung vom 23. April 1850 werden die sämmtlichcn Gemeindcvorstände des hiesigen Gerichtsamtsbezirks mit Anweisung versehen, die von ihnen zu Aufstellung der Gewerbe- und Persoualsteuer-Cataster nach Z 31, 32, 33 der obgedachten Verordnung in ihren Ortschaften aufzunehmenden Einwohnerverzeichnisse, bei deren Anfertigung den in 8 33 (Seite 52 bis 56 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) und in 8 6, 7 und 10 der Ausführungsverordnung vom 10. Mürz 1868 (Seite 186 und 187 des Gefetz- und Verordnungsblattes von demselben Jahre) enthaltenen Vorschriften über die darin aufzunehmenden speciellen Angaben genau uachzugehen ist, längstens bis zum 9. Januar 1874 bei Vermeidung der für jeden Versäumnißfall festgesetzten Ordnungsstrafe von —- 20 Ngr. —- beim unterzeichneten Gerichtsamte einzureichen und am Schlüsse dieser Verzeichnisse zugleich die von den Gememderäthen nach Z 38 aus den mit Gemeindeämtern beauftragten Personen gewühlten Ortödcputirten namhaft zu machen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 1. Dezember E Leonhardi. Tagesgeschichte. Wilsdruff, am 1. December 1873. Gestern in der 6. Morgenstunde wurden die Bewohner nuferer Stadt durch Feuerallarm erschreckt; es brannte eine dem Stadtguts- besitzer Hempel gehörige, auf dem an der Straße nach Grumbach zu gelegenen Felde aufgestellte Haferfeime. Obwohl die Feime versichert, so erwächst doch dem Besitzer ein namhafter Schaden, indem der selbe mehrere Schock Hafer mehr darinnen hatte, als versickert waren. Ruchlose Brandstiftung liegt jedenfalls auch hier zu Grunde. — Wir verweisen mit Vergnügen auf den der heutigen Nummer unseres Blattes beiliegenden Prvspect zu dem Sagensch atz des Königreichs Sachsen. Wir enthalten uns jeden Lobes unsererseits und verweisen dafür auf das im Prospekte selbst enthaltene Urtheil des verstorbenen Ur. Ferdinand Stolle, sowie auf das so überaus reichhaltige Inhaltsverzeichnis;. Das interessante Werk erscheint in 20 Lieferungen, L Lieferung 5 Ngr. und ist durch jede Buchhandlung zu beziehen. Am l. December soll in Dresden ein Verein von Frauen zu- sammcutreten, um den übermäßigen Marktpreisen und den sonst dabci vorkommenden Unverschämtheiten ein Ziel zu setzen. Die Königl. Sächsische Juvalidenstiftung hatte nach Mitthcilnng des Schatzmeisters derselben, des Generallicutcnants a.D. von Soeben, am 3. November dieses Jahres einen Vermögcnsbestand von 21,746 Thlr. 23 Ngr. 5 Pf. und zwar: 17,951 Thlr.^8 Ngr. Hauptfond, 613 Thlr. 5 Pf, von Meerheimb'sche Moskwa-Stiftung, 2080 Thlr. Thärkgensche Stiftung und 1102 Thlr. 15 Ngr. Commerzienrath Mahcrsche Schenkung. Das Königl. Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Meißen, unter Zustimmung der gesetzlichen Ver treter der Stadtgemeinde, beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auSzuloosenden oder zu kündigenden, bis dahin aber "mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden Schuld scheinen im Gcsammtbetrage von 70,000 Thaler nach Maßgabe des vorgelegten Tilgungsplans, sowie der Schuldscheine und Coupons Genehmigung erlheilt. Dresden. Den katholischen Hofpredigern ist, wie der „C. Z." von zuverlässigster Seite mitgetheilt wird, auf Wunsch Sr. Majestät > des Königs Albert bedeutet worden, daß sic die Nedaction des ! „Katholischen Kirchenblattcs zunächst für Sachsen" niederzulegm haben. Dem „Dr. I." berichtet man: Bei dem Graben des Grundes für eine bei der Mühle zu Stauchitz zu erbauende Fabrik wurde am 19. d. M. ungefähr 80 Schritte hinter dem Stallgebäude nach dem Dorfe zu von den Arbeitern ein Skelet etwa V- Meter tief in der Erde vergraben aufgefundcn. Dem Gerippe nach ist der Vergrabene ein ausgewachsener Mensch gewesen. Da die Vertiefung, in welcher das Gerippe gefunden wurde, nicht so lang ist, als der Mensch Wohl sicher gewesen, und man an der Lage des Gerippes ganz deutlich sehen konnte, daß der Leichnam mit Gewalt hineingedrückt worden ist, liegt die Vermuthung eines allerdings vor langer Zeit verübten Verbrechens vor. Von Kleidungsstücken war nichts auszufinden, wohl aber ein 8 Zoll langes dolchartiges Instrument, welches an zwei Stellen von Rost durchfressen, dessen Spitze jedoch noch gut war. Aus Leipzig vom 25. November berichten die Leipziger Nach richten: „Welche Unverschämtheit sich die Käufer auf unserm Wochen- marktc oft von den Händlern gefallen lassen müssen, dafür sprechen wieder zwei Fälle, Vie sich am letzten Sonnabend ereigneten. Eine hiesige Bürgersfrau frug einen auswärtigen Gänsehändler auf dem Markte nach dem Preise einer Gans. Da ihr der Betrag von 3 Thlr. 5 Ngr. zu hoch war und sie eine diesfällige Bemerkung fallen ließ, erklärte der rohe Mensch: „Holen Sie sich eine Gans beim Schinder, da bekommen Sie dieselbe etwas billiger." Die Fran verbat sich der artige Ungezogenhciten und entgegnete dem Manne, wenn er nicht zu handeln verstände, möchte er doch den Markt nicht beziehen. Da rauf nahm der über diese Rüge wütheud gewordene Gänsehändler ein mit heißem Grog gefülltes Glas, das er gerade in der Hand hielt, und warf es der Frau mit solcher Gewalt ins Gesicht, daß dieselbe eine bedeutende Verletzung über dem einen Auge erhielt. Auf erstattete Anzeige wurde der brutale Mensch arretirt und erst nach Erlegung einer Geldstrafe und Zahlung von Kosten wieder entlassen. Der zweite Fall betraf den Geschäftsstthrer eines Lindenauer Gast hauses, welcher ebenfalls von einem auswärtigen Gänsehändler, als er dem letzteren ein etwas zu niedriges Gebot göthan hatte/ ohne weiteres gepackt und geschlagen und auf das Straßenpflaster geworfen wurde. Auch dieser rohe Patron wanderte nach vorhergegangener Anzeige auf die Polizei und wurde erst am Abend nach Zahlung einer Geldstrafe und der entstandenen Kosten wieder freigegeben." 's wird immer schöner in Leipzig, man kennt's gar nicht mehr!