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Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljSHE « Mk. frei in« Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Wich die Post «ad unsere LandaustrSgcr bezogen ' Nk. j Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschluß. //X « H E Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch 8 «- KM ö 8 U Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerlt. Z. Z Fernsprecher Nr. 6. — Lelegramm-Adreffe: Amtsblatt MISdruss. stir das Königliche Amtsgericht und den StadtrM Forstrentamt ru Tharandt. rokslblL« für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn. Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Hambach, Kesielsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Rsitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, PohrLdorf, bei LÄlsdruff, Roitzsch, Rothschonberg mit Perne, SachSdors, Schmiedtwalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, TanurberK, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropy, Wildberg, Zöllmen. Mi! laufender Mtrhaltsilzs-Gmtt-Beilagt, Wöchentlicher illustrierter Seilsze „Welt im Kild" usd Monatlicher Keilaze „Knsere Hkimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaküon vernurwarUick: Oberlehrer Gärtner. Wilsdruff. Nr. 30. Donnerstag, Sen 9. März 1816. I 75. Jahrg. Amtlicher Teil. V«kanntmach«ng, den Handel mit Saatkartoffeln betreffend. Auf Grund von H 5 der Bun-esratsveror-nung vorn 6. Januar (Z(6 über Saat- karloffeln un- nach der Bundesratsverordnung vorn 25. September (915 über die Er richtung von Prtisprüfungssttllen und die Versorgungsregelung wird bestimmt: 8 l. Als Saatkartoffrln dürfen nur handverlesene, sortenreine, gesunde Aartoffeln von mindestens 4 cm und höchstens 7,8 cm mittlerem Durchmesser gehandelt werden (nicht dagegen solche, die für den Zweck der Aussaat nicht besonders bearbeitet worden sind). 8 2. Für Saalkartoffeln, die nicht Driginalsaat sind, darf kein höherer Preis als der für den verkauf von Sprisekartofftln geltende mit 50°/, Zuschlag für anerkanntes Saatgut (Nachbau) und 30°/« Zuschlag für andere Saatkartoffeln gefordert oder gezahlt werden. Dieser preisbeschränkun- unterliegen nicht: a) Saaltartoffeln, die aus autzersächsischen Gebieten bezogen oder nach solchen ver kauft werden, b) züchterisch behandelte Saalkartoffeln, die als Saatware erstmalig auf den Markt kommen (sog. „Originalsaal"). 8 s Nach dem 20. April (9 st dürfen Lirferungsverträge über Saatkartoffeln zu höheren Preisen als den für Aarloffeln allgemein geltenden Höchstpreisen nicht mehr abgeschlossen werden. s 4. Der verkauf und die Lieferung von Saartkartoffeln in einen anderen Aommunal- verband ist nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Dem Antrag sind die ausgefüllten Beförderungspapiere und ^ie Rechnung für die Lieferung beizufügen. Die Behörde hat zu prüfen, ob die Bedingungen nach Z ß 1 und 2 erfüllt sind. Sie hat di« Rechnung und die Beförderungspapiere abzustempeln, falls keine Bedenken gegen die Lieferuna bestehen (zu vergl. tz 7). Die erteilten Genehmigungen sind unver züglich von -er zuständigen Behörde -er Landessuttermittelstelle beim Ministerium -es Innern anzuzeigen. 8 s. Die Versendung von Saatkartoffeln in einen anderen Aommunalverband auf nicht abgestempelte Beförderungspapiere ist unzulässig. Die Genehmigung verliert ihre Gültig keit, falls die Lieferung nicht binnen 2 Wochen nach erfolgter Genehmigung ausgeführt ist. 8 6. Die Vorschriften der §tz 4 und 5 über den versand finden sür Aarloffelerzeugcr, die in der Zeit bis zum 15. Mai 19)6 insgesamt nicht mehr als 20 Zentner Saatkar toffeln, und zwar unmittelbar an den Verbraucher absetzen, keine Anwendung. § 7. Soweit der Bedarf an Saatkartoffeln nicht im Wege des freien Verkehrs beschafft werden kann, ist er bei der zuständigen Behörde bis spätestens zum 3). März 1Z16 an zumelden. Dies« ist berechtigt, Mengen, die aus dem Bezirk des Aommunalverbandes ausgeführt werden sollen, zur Deckung des Bedarfs innerhalb des Aommunalverbandes nach tzH 12, 13 der Bundesratsverordnung vom 25. September 19(5 in der Fassung vom 4. November 1915 in Anspruch zu nehmen. 8 8. Der auf diesem Wege nicht gedeckt« Saatgutbedarf ist unverzüglich bei der Lan-es- futtermittelstelle anzuzeigen. Der Landeskulturrat wird für den notwendigen Saatbedarf Grundsätze unter Berücksichtigung der Sorten und der Gegend aufstellen und bekanntgeben. Die Landesfuttermittelstell« ist berechtigt, sür Saatkartoffeln die Enteignung zugunsten zuschußbedürftiger Aommunalverbände zu beantragen. Die Bundesratsverordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen vom 1^. August 19(4 in der Fassung vom (7. Dezember (9(4/2(. Januar und 23. September (9(5 findet entsprechende Anwendung § d- Die Areishauptmannschaften haben die auf Grund von piffer 3 der Ausführungs verordnung vom ((.Januar 1916 (Staatszeitung Nr. 8) erteilten und noch zu erteilenden Genehmigungen von Zulassungen zum Saatkartoffelhandel unverzüglich der Landesfutter- mittelstelle anzuzeigen. 8 (0. Zuwiderhandlungen gegen dir Vorschriften in den (—5 dieser Verordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, am 4. März 1916. 274 6 II B 1V Ministerium des Innern. IMttitU St» S. Mrz i). Z, MmiltG 18 Ist findet im Sitzungssaal« dir amtshauptmannschaftlichen Aanzlei offentl. Sitzung de» Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschlag« im Anmcldezimmer des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu «rsehen. Meißen, am 6. März (916. 1»» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Futtermitteiabgabe. Dem unterzeichneten Aommunalverband stehen voraussichtlich in nächster Zeit fol gende, für alle Haustierarten geeignete Futtermittel zur Verfügung. (. Heidemehl, bestehend aus Blättern, Blüten und Früchten des Heidekrautes, die künstlich getrocknet und fein gemahlen werden. Gs enthält etwa 55°/, stick- stoffreie Lxtraktstoffe von ungefähr 3-°/, Stärkewert und kommt in seiner Be schaffenheit dem besten lviesenheu gleich. Ein " besonderer Vorzug liegt außerdem in seiner diätetischen Wirkung. Abkochungen aus Heid-mehl haben sich in Fällen von Diarrhoe geradezu als Heilmittel bewährt. Der Preis beträgt unge fähr (3 Mark sür den Zentner. 2. Eiweitzsparfutter, ein aus Anochen hergestelltes, sehr proteinreichcs (k6°/o Roh protein, zu 95°/o verdaulich) und insbesondere für Schweine gttignetes Araft- sutter. Gs ist von Gelehrten, darunter den Herren Geheimrat Professor Dr. Ellenberger, Dresden, Professor Dv. Fingerling, Leipzig und Geheimrat Pro fessor Dr. Zuntz, Berlin, geprüft und für sehr gut befunden worden. Der Preis beträgt ungefähr 40 Mark für den Zentner. Ltwaig« Bestellungen sind möglichst sofort, spätestens aber bis zum 12. März dieses Jahres unter Angabe der Art und Menge des gewünschten Futtermittels und der Zahl und Art der Tiere, für di« es verwendet werden soll, bei der Königlichen Amtshanptmannschaft Meißen schriftlich (Postkarte) einzureichen. Meißen, am 7. März 191». Nr. 155/156 II 6-. reu * Kommunalverband Meißen Stadt und Land. Verpachtung von Kommungrundstücken. Sonnabend, den 18. März 1916, nachmittags 5 Uhr kommen im hie sigen Ratssitzungssaale folgende, am (. Oktober dieses Jahres pachtfrei werdende Grundstücke auf weitere 6 Jahre unter den im Termine bekannt zu machenden Be dingungen an den Meistbietenden öffentlich zur Verpachtung: (. das am Gründchenwegc gelegene vorm. Großesche Feldgrundstück Parz. 870 2. Teil der Parz. 167 (sogen. Dinndorfsche Türgarten), 3. die rechts von der Gründchsnbrücke gelegene Mitsenparz. (Bleichplan) Nr. 448, 4. Viehwegsfleck Nr. 88 Parz. 894, 5. Feldstück links der Nossener Straße Nr. 1, 2 u. 3, 6. Spitze oberhalb der kleinen Viehwege Parz. 84O, 7. Spitze unterhalb der kleinen Viehweye parz. 892, 8. Wiese am städtischen Elektrizitätswerk, 9. Aommunland (Wiese und Ackerland) am und auf dem alten Wasserhochbs- hälter an der Nossener Straße, (0. die Vorder-, Mittel- und hintertriebe links der Nossener Straße (ganz oder geteilt). Auch schriftliche Angebote können bis zum genannten Tage mittags ( Uhr «inge- reicht werden. »r« Wilsdruff, am 6. März (9(b- Der Stadtrat. Im oberen Parke sollen Baumstöcke ausgerodct werden. Bedürftige, verheiratete Personen wollen sich bis 16. März 1916 in der Rats kanzlei melden. »44 Stadtrat Wilsdruff. Das große Völkerringen. Oer „Aufruf des Kaisers". Famosen haben Pech mit ihren Kundgebungen ???-> Erlassen. Die Pomcaro und Briand müssen sich, wenn sie den Mund zur Beruhigung des Volkes geöffnet haben, eine Flut von kritischen und höhnischen An mallen lassen und der bittere Herr Clemenceau, beffen Blatt letzt für kurze acht Tage verboten worden ist, aufgespeicherten Grimm nachher ^wch mcht schuldig blechen. Aber auch die Generale des Feldheeres werden bei ihren Tagesbefehlen an ihre Gruppen nicht gerade vom Schicksal begünstigt. Unser Generalstab hat uns hierfür schon manch artiges Stücklein vermittelt; dadurch ist u. a. auch auf den tüchtigen Genera lissimus der französischen Armee zuweilen eine eigenartige Beleuchtung verbreitet worden. Jetzt wieder ist ihm ein Schriftstück des Generals PIain in die Hände gefallen, des Mannes also, der, als die Dinge vor Verdun ein be denkliches Gesicht anzunehmen begannen, schleunigst in die bedrohte Festung entsandt wurde, um an Stelle des Generals Humbert zu retten, was sich etwa noch retten ließ. Als .Kommandierender General der 2. Armee" siebt sein Name unter einem Befehl an das Infanterieregi ment Nr. 33, das am 3. und 4. März um das Dorf Douaumont zu kämpfen hatte. Der General hatte es be sonders in sein Herz geschlossen, weil es früher unter seinem Kommando gestanden hatte, und so durfte er sich von seinen Worten in besonders ernster und feierlicher Stunde eine tiefe Wirkung auf alle Angehörigen des Regiments versprechen. Und was sagte er ihm nun? Daß die Armee des Deutschen Kronprinzen mit äußerster Kraftanstrengung die Stellungen um Verdun angreife, daß unsere besten Armeekorps, die seit