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WMtt für MM Amts Mr die Königliche aptmannschaft Meißen, rn Wilsdruff sowie Mr das Kömü Ins ertionSP reis 1b Psg pro fünsgespaUcne KorpuSMt. Außerhalb des AmtSgerichttzbezfikS Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Eck < Ä Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmch n Klage etngezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerat. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtr-L^ Forffrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angensN^n. Bezugspreis in der Stadt Viertels8yrli; lO Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M .- «ch die Post und unsere Landaustriiger bezogen Nk. Lokalblatt für MUsäruff , . Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach. Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Lanoberg, Huhndorf, Naufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Ambach, Lotzen, Miltitz-Noitzschen, Mohorn. Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberheMsdorf, ^ohrSdor,^ bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach Lei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weislropp, Wildberg, Zöllmen. § Mi! iMftnder.Uutrrhaliüllgs-GsMM-WeilLge, wöchenürcher iüufirierter Müße „Ueli iM Kild" und Monatlicher Keilage „Unsere Hemat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Nr. 19. ! Sonnabend, de» 12. Februar 1916. 75. Jahrg. Der amtliche Lei! befindet sich in aer keilage. Das Gegen ckie Seeräuber! Genau ein Jahr ist es her, daß Deutschland den so genannten Handelskrieg gegen England eingeleitet hat, nachdem dieses mit der Kriegsgebietserklärung bestimmter Teile der Nordsee, mit Flaggenbetrug und ähnlichen Hilfs mitteln britischer Seekriegsführung vorangegangen war. Am 4. Februar 1915 erschien die Ankündigung des Ad miralstabes, und 14 Tage daraus trat sie kn Kraft. Um mele hunderttausende von Schiffstonnen hat sie die englische Handelsmarine ärmer gemacht und der Versorgung des Jnselreiches mit überseeischer Zufuhr empfindliche Schwie rigkeiten bereitet. Dabei ist es geblieben, obwohl der Schwerpunkt dieses Handelskrieges in der Zwischenzeit aus bekannten Gründen in die mittelländischen Gewässer verlegt worden ist. Heute aber treten wir in ein neues Stadium des Kampfes gegen die britische Seeherrschaft ein. Wir, die wir es uns gefallen lassen müssen, in der ganzen Welt als grundsätzliche Verächter des Völkerrechts verkündet zu werden, wir haben uns bisher nur zu ängstlich an Unter scheidungen gehalten, die dessen Regeln den Kriegführenden zur See zur Pflicht machen. Die Bewaffnung von Handelsschiffen sollte eigentlich, seit die Großmächte sich über die Abschaffung der Kaperei geeinigt batten, über haupt unterbleiben: aber England fand es nötig, sie im Hinblick aut gewisse Möglichkeiten — wobei offensichtlich an die wachsende deutsche Flotte gedacht wurde — wieder einzuführen, und die unvermeidliche moralische Deckung suchte es in der Versicherung, daß die Geschützausrüstung seiner Kauffahrteischiffe nur zu Verteidigungszwecken dienen solle. Da man schließlich jedem, der angegriffen wird, das Recht zur Selbstbehauptung zugestehen muß, so wurde die englische Praxis eben hingenommen. Niemand aber, der englische Seelenregungen kennt, konnte auch nur einen Augenblick daran zweifeln, daß im Ernstfälle diese zu Verteidigungszwecken mit Kanonen ausgestatteten Han delsschiffe auch zu Angriffszwecken verwendet werden würden. Unser Admiralstab gewiß am wenigsten. Wer jetzt erst ist es ihm gelungen, den urkundlichen Beweis dafür in die Hand zu bekommen, daß ganz direkte und genaue Anweisungen der britischen Regierung nach dieser Richtung hin ergangen sind,.die namentlich im Kampf mit unseren Unterseebooten Bedeutung erlangt haben. Die englische Regierung ist damit vor der ganzen Welt des Betruges, des Wortbruchs und des schwersten Vergehens gegen das Völkerrecht überführt. Ihre eigenen, in photographischer Nachbildung veröffentlichten Befehle wird sie nicht mit der gleichen Wurstigkeit bei Seite schieben können wie die eid lichen Auslagen amerikanischer Staatsbürger im „Baralong"- Fall. Diesmal fitzt sie fest in dem Fangeisen, sie kann nicht kneifen und nicht abschwören, was schwarz auf weiß von ihrer eigenen Hand geschrieben worden ist. Das war ein guter Griff; ihm haben wir es zu danken, daß wir nun ter englischen Seeberrschaft mit noch gröberer Ent schiedenheit als bisher zu Leibe gehen können. Aul einen Schelm anderthalben — lautet die Losung schon für alle dieiemgen, die im täglichen Kleinkampf des Ledens nicht untergehen wollen. Um wie viel mehr erst, für ein Volk, dem die mächtigsten Staaten der Erde das Rückgrat zerbrechen wollenl Daß England der Nieder trächtigkeit der Mittel, die es gegen uns zur Anwendung brachte, sich selbst bewußt war, ist uns ja seit den ersten Tagen des offiziell anbefohlenen Mißbrauchs neutraler Flaggen kein Geheimnis geblieben. Auch diesmal hat die britische Admiralität das Licht der Öffentlichkeit gescheut und ihre geheimen Anweisungen an die Kapitäne der bewaffneten Handelsschiffe unter strengstes Schweige gebot gestellt. Wir aber haben nichts zu ver bergen, nichts zu verheimlichen. Vor dem ganzen Erdkreis schleudern wir diesen Heuchlern, diesen Strauchdieben und Wegelagerern, die hilflose Seeleute elend ertrinken lassen, weil sie Deutsche sind, die An klage der Seeräuberei ins Gesicht, vor der ganzen Welt wird ihnen angekündigt, daß ihnen ihr Recht werden soll. Stellen sie sich selbst außer Gest: -id Völkerrecht, so blecht nichts übrig, als sie nach Verdienst zu bebandeln. große Völkerringen. Kein falsches Mitleid mehr. Keine Rücksichten auf diese oder lene Neutralen, die von vornherein entschlossen sind, das Unrecht in jedem Fall auf unserer Seite zu finden — hier gilt es gleiches mit gleichem zu vergelten, wenn anders unsere gute Sache nicht in Gefahr geraten soll. Die Maske ist den Heuchlern an der Themse wieder ein mal heruntergerissen — nun keine Worte mehr verlieren, sondern tun, was deutsche Pflicht ist! Der Februar 1916 leitet also zu einem neuen Kampf abschnitt über; unsere herrliche Marine hat zu den vielen schweren Aufgaben, die auf ihren Schultern lasten, noch eine Zugabe erhalten, die ihre Kräfte nicht unerheblich in Anspruch nehmen wird. Vertrauen wir ihrem in allen Gefahren bewährten echten Seemannsgeiste, der die in haltsreiche Ankündigung des Admiralstabes in die Tat umzusetzen wissen wird, und lassen wir uns nicht in der Überzeugung irremachen, daß einem heimtüftschen Feinde wie England gegenüber nur rücksichtsloseste Ent schlossenheit zum Ziele söff en kann. G Oenklckrift äer VeuUcken Regierung. Unter dem Titel „Denkschrift der Kaiserlich Deutschen Regierung über die Behandlung bewaffneter Kauffahrtei schiffe" ist eine Anklageschrift gegen unsere Feinde als Sonderbeilage der Nordd. Allg. Ztg. am Donnerstag abend erschienen. Sie ist sehr umfangreich: zwölf lange Spalten; außer einer breiten Einleitung enthält sie nicht weniger als ein Dutzend Anlagen. Diese beweisen: 1. daß schon vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges die Britische Regierung englischen Reedereien Gelegenheit gegeben hat, ihre Kauffahrteischiffe mit Geschützen zu be waffnen: 2. daß die englischen Reedereien dieser Aufforderung ihrer Regierung bereitwillig nachgekommen sind: 3. daß bald nach Kriegsausbruch deutsche Kreuzer fest- steüen konnten, daß englische Liniendampfer bewaffnet waren. 4. Was den völkerrechtlichen Charakter bewaffneter Kauffahrteischiffe betrifft, so hat die Britische Regierung für die eigenen Kauffahrteischiffe den Standpunkt eingenommen, daß solche Schiffe so lange den Charakter von friedlichen Handelsschiffen behalten, als sie die Waffen nur zu Ver teidigungszwecken führen. Für bewaffnete Schiffe anderer Flaggen hat dagegen die Britische Regierung den Grundsatz aufgestellt, daß sie als Kriegsschiffe zu behandeln seien. 5. Die Deutsche Regierung hat keinen Zweifel, daß ein Kauffahrteischiff durch die Armierung mit Geschützen kriegs mäßigen Charakter erhält, und zwar ohne Unterschied, ob die Geschütze nur der Verteidigung oder auch dem Angriff dienen sollen. Sie hält jede kriegerische Betätigung eines feindlichen Kauffahrteischiffes für völkerrechtswidrig. 6. Die neutralen Mächte haben sich zum Teil der britischen Auffassung angeschlossen, zum Test aber auch den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen. 7. Im Laufe des Krieges wurde die Bewaffnung eng lischer Kauffahrteischiffe immer allgemeiner durchgeführt. Aus den Berichten der deutschen Seestreitkräfte wurden zahl reiche Fälle bekannt, in denen englische Kauffahrteischiffe nicht nur den deutschen Kriegsschiffen bewaffneten Widerstand ent gegensetzten, sondern ihrerseits ohne weiteres zum An griff auf sie übergingen, wobei sie sich häufig auch noch falscher Flaggen bedienten. 8. Die Aufklärung für das geschilderte Vorgehen der bewaffneten englischen Kauffahrteischiffe enthalten die als Anlagen 5 bis 12 von unsrer Regierung photographisch wiedergegebenen geheimen Anweisungen der britischen Admiralität, die von deutschen Seestreitkräften auf wegge nommenen Schiffen gefunden worden find. Diese An weisungen regeln bis ins einzelne den artilleristischen Angriff englischer Kauffahrteischiffe auf»deutsche Unterseeboote. 9. In allen diesen Befehlen, die sich nicht etwa nur . auf die Seekriegszone um England beziehen, sondern in ihrem Geltungsbereich unbeschränkt sind, wird auf die Geheim haltung der größte Nachdruck gelegt, und zwar offenbar deshalb, damit das völkerrechtswidrige und mit den bri tischen, der Amerikanischen Regierung gegebenen Zusiche rungen in vollem Widerspruch stehende Vorgehen der Kauf fahrteischiffe dem Feinde wie den Neutralen verborgen bleibe. Hiernach ist klargestellt, daß die bewaffneten englischen Kauffahrteischiffe den amtlichen Auftrag haben, die deutschen Unterseeboote überall, wo sie in ihre Nähe gelangen, heim tückisch zu überfallen, also rücksichtslos gegen sie Krieg zu führen. Da die Seekriegsregeln Englands von seinen Verbündeten ohne weiteres übernommen werden, muk der Nachweis auch für die bewaffneten Kauffahrteischiffe der anderen feindlichen Staaten als erbracht gelten. Und so schließt denn die Einleitung zur Denkschrift mit folgenden Sätzen: 1. Unter den vorstehend dargelegten Umständen haben feindliche Kauffahrteischiffe, die mit Geschützen bewaffnet sind, kein Recht mehr darauf, als friedliche Haudelsschifse angesehen zu werden. Die dentsche» Secstruitkräfte werden daher nach einer kurzen, den Interessen der Neutralen Rech nung tragenden Frist den Befehl erhalten, solche Schiffe als Kriegführende zu behandeln. 2. Die Deutsche Regierung gibt den neutralen Mächten von dieser Sachlage Kenntnis, damit sie ihre Angehörigen warnen können, weiterhin ihre Person oder ihr Vermögen bewaffneten Kauffahrteischiffen der mit dem Deutschen Reiche im Kriege befindlichen Mächte anzuvertrauen. Die Denkschrift trägt das Datum: 8. Februar 1916. Der Krieg. Grohes Hauptquartier, 10. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. Nordwestlich von Vimy entrissen unsere Truppen den Fran zosen ein größeres Grabenstück und gewannen in der Gegend von Neuville einen der früher verlorenen Trichter zurück. 52 Gefangene und 2 Maschinengewehre fielen dabei in unsere Hand. — Südlich der Somme wurden mehrfache französische Teilangriffe abgeschlagen. Hart nördlich Becquincourt gelang es dem Feinde, in einem kleinen Teil unseres vordersten Grabens Fuß zu fassen. — Auf der Combreshöhe guetschten wir durch Sprengung einen feindlichen Minen stollen ab. Französische Sprengungen nordöstlich von Celles (in den Vogesen) blieben erfolglos. Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei der Heeresgruppe des Generals v. Linsingen und bei der Armee des Generals Grafen v. Bothmn wurden Angriffe schwacher feindlicher Abteilungen durch osterreich ungarische Truppen vereitelt. Balkan-Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung. Amtlich durch das W.T.B * Käsler unä Lar im 6ro6en Hauptquartier. Zu Ehren des Zaren Ferdinand fand im Großen Hauptquartier ein Festmahl statt, bei dem der Kaiser einen Trinkspruch auf seinen hohen Gast ausbrachte. Der Monarch bewillkommnete den bulgarischen Herrscher und wies darauf hin, daß der Besuch ein Symbol der Zusammengehörigkeit beider Reiche sei. Der Kaiser fuhr fort: „Diese Zu sammengehörigkeit wird nicht nur durch die Gemeinsamkeit politischer und wirtschaftlicher Interessen gewährleistet. Sie wird getragen von wechselseitigen Empfindungen der Sym pathie, der Ächtung und des Vertrauens, — eines Vertrauens, das seine Weihe durch das Blut erhalten hat, das die Söhne beider Völker im gemeinsamen Kampfe für gleiche ideale Ziele vergossen haben. Möge es dem bulgarischen Volke unter der weisen und weitblickenden Führung Euerer Majestät vergönnt sein, das Erworbene mächtig auszu bauen und für Gegenwart und Zukunft zu sichern." König Ferdinand dankte in herzlichen Worten und versicherte, er sei stolz „auf die durch gemeinsam ver gossenes Blut begründete Waffenbrüderschaft und auf die Gemeinsamkeit politischer und wirtschaftlicher Interessen". Neue deutsche Kaperschiffe? Nach übereinstimmenden Meldungen amerikanischer und französischer Zeitungen aus Rio de Janeiro haben deutsche Schiffe, denen es gelungen ist, die Überwachung der englischen Kreuzer zu täuschen, die südamerikanischen Häfen, wo sie interniert waren, verlassen, um Streifzüge un Atlantischen und Stillen Ozean zu unternehmen. Der Pariser „Temps" erklärt dazu, daß die Schiffe, deren Zahl verschwiegen wird, unter amerikanischer Flagge (?) fahren. In England ist man natürlich ent rüstet. Verschiedene Blätter greisen die Regierung heftig an, weil „es immer noch nicht möglich sei, Englands Seeherrschaft unbestritten zu machen". — Wenn die vor liegenden Meldungen den Tatsachen entsprechen, so werden wir bald etwas von diesen Nachfolgern der geheimnis vollen „Möwe" hören. Die Lage in Albanien. Die Londoner „Lünes" erhielt aus Athen Telegramme,