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A-orker Wochenblatt. M i t t h e L l u n ft e n über örtliche und v »crländische Angelegenheiten, r Z e h n t e r I a h r g a n g. Prci« für ten Iahrzanz bei Bestellung von der Post: I Thaler, bei Bestellung de« Blatte« durch Bsttngelegenhett: 20 Ncugroschcn. ...... ------ . > —. -- , — " — . Lrscheint geben Mittwoch. 3. A'ept. 18^1«), Zur Verwaltung und Pvlijcipflege. 2m benachbarten Fürstcntbume Lobcnstein - Ebers- dorf sind seil Kurzem nachfolgende, dem Gebiete der öffentlichen Verwaltung und Polizeipflegt angehörige, obschon unter sich nicht im Zusammenhänge sichende, vier Verordnungen erschienen, die wir, da sie äusser halb der Grunzen deS betreffenden Landes zur Zeit noch wenig oder gar nicht bekannt sind, um deswillen hier mitlycilen, weil eS in diesem Gebiete der Ver waltung noch wenig allgemeine feste Kegeln giebt, daher es für Behörden wie für das Publikum selbst lehrreich und interessant bleibt, zu sehen, welche Re geln in den einzelnen Landern und Orten befolgt werden. l. „Ich befehle hiermit Folgendes in's Ordrebuch und in die Epecial-Ordrebücher zu bringen: Seil 20 Jahren reite ich auf einem Prinzip her um, d. h. Ich verlange, daß ein Jeglicher bei seinem Titel genannt wird. Das gcschieht stets nicht. Ich will also hiermit ausnahmsweise eine Geldstrafe von 1 Lhlr. — — für Jeden fcstsctzcn, der in Meinem Dienste ist und einen Andern, d-»r in Meinem Dienste ist, nicht bei seinem Litel oder Charge nennt. Schloß Ebersdorf, den 12. Octobcr 1844. Heinrich 72." ll. „Fürst!. Erlaß an dieKirchen- und Schul-Eommis- swn zur Miltheilung an die sämmtlichen Geistlichen. ? 2ch habe die Ansicht, daß in Berücksichtigung dcS Äolletzseegcns heuriger Erndlc tdoch fällt mir eben bei, daß ein Polizei Dircclions-Bcrichl vor unS liegt, die Erndle sei schlecht! wer Hal Rechts?), daß also, l^ffe-Jch, seht vpn der Kanzel ein ernstes Wort l-efflich an seinem Orte fei, nämlich so: die Hrn. Geistlichen würden in ihrer Danksagung an den Himmel ein Thema finden, das Publikum auszufor- dern, den Himmelssecgcn nur durch Werke del Dankes zu verehren, die sich dadurch Kund thun, daß man seine Pflichten gegen seine Mitmenschen und überhaupt besser in'S Auge fasse, vorzugsweise durch Befolgung des Gebots: „Du sollst nicht stehlen!" Ist ein reichhaltiges Feld. Nicht Be folgung vorgcdachtc» scheint mir in diesem Augenblick in den letzten Jahren epidemische Sünde gewor den zu sein. — Indem eS unnölhig, den Hrn. Geiste lichen nur einen Grundzug zu diesem, wie. gesagt,-« reichhaltigen Texte verschreiben zu wollen, sage ich nur, das ernste Wort von der Kanzel dürfte sich, überall nach der Ocrtlichkcit modificiren, z. B. in Waldortcn über Wild- und Holzdiedstahl, in Loben-- stein und Ebersdorf über die Sünden, die ihnen Grund in der liefen Lüderlschkeit und Demo ralisation fänden. Ich würde als Pfarrer schlie ßen: „Schickt, ihr Gottvergessenen, eure Kinder in die Schule! — Das Land, eure Mitbürger und euer Landesherr thun genug für selbige, damit ein besseres Geschlecht für die Zukunft heranwächst rc." Schloß Ebersdorf, den 1ü. October 1844. Heinrich 72." Illi. „An die Landesdirection. Wenn mir auch der neueste, nur schauderhaft unk scheußlich zu nennende Vorfall, Ich meine die Bs- raubung dcö Sleueramtes Lvbenstein, nicht- weni ger, wie uncrclärlich, sondern vielmehr als sehr er klärlich erscheint, und Ich sagen könntet Es sind Behörden im kleinen Lande genug da, um dergleichen ziemlich deutliche Ucdelstände zu be« fettigen, so ergicbl sich nun leider, gedroht ds« Wahrheit: Daß besagter Vorfall Polizei-Zustande soga»