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Jahrgang Die englische Währungskrise Eine internationale Golbkonferenz? Di« Vorlage über die Abschaffung des Goldstandard dor dem Unterhaus London, 81. September. Schatzkanzler Snowden brachte heut« nachmittag im Unterhaus die Gesetzesvorlage zur Suspen dierung dpi Teile» II, Unterabteilung» 1 de» Goldstandardgesetze» vom Jahre 192S ein. wer Gesetzentwurf «»hält u. a. di« nachträg liche Genehmigung der Handlung der Bank von England, durch di« sie gestern durch die Regierung ermächtigt wurde, und ermächtigt da» Schatzamt, Verfügungen zu erlassen, um Maßnahmen zur Ueberroindung der durch die Suspendierung des Goldstandards entstehenden Schwierigkeiten in Kraft zu setzen. Snowden be tont«, der Gesetzentwurf würde den freien Goldmarkt in London nicht «inschränken. Alles Gold, da» nach London zum Verkauf ge. sandt würde, wüch« seinen jeweiligen Marktpreis erzielen. Aus di« Bewegungsfreiheit des Goldes, das von ausländischen Regie rungen und Banken der Bank von England zur Aufbewahrung übergeben worden sei, würden kein« Beschränkungen gelegt wer den. Jhrien Verpflichtungen werde die Regierung weiter nach« kommen. Sodann gab der Schatzkanzler «ine Darstellung der Lage, die die Einbringung der Gesetzesvorlage notwendig gemacht hab«. Er schildert« die bekannten Vorgänge fett Zusammenbruch der österreichischen Kreditanstalt bi» zu der Mitteilung der Bank von England, daß di« Nachfrage nach Gold nicht m«hr weiter be- friedigt werden könne. Unsere intern« Position, betonte Snowden w«tter, ist sicher und es ist für uns von lebenswichtiger Bedeutung, dies« Position sicher zu halten. Diejenigen, die Vertrauen in das Pfund Sterling hätten, würden sich in ihrem Vertrauen nicht ge täuscht sehen. Die Welt müsse lernen, dah das gegenwärtige Wirtschaftssystem nicht aufvechInhalten werden könne, wenn Annahme der Gesetzesvorlage über die Aufhebung des Goldstandards im Unterhaus London, 21 Sept. Die Gesetzesvorlage über Auf« Hebung des Goldstandards wurde im Unterhaus in dritter Lesung in einfacher Abstimmung angenommen. Annahme der Vorlage im Oberhaus London, 21. Sept. Auch daS Oberhaus verabschie dete die Gesetzesvorlage über Aufhebung des Goldstandards. Der König unterzeichnet sie danach. Aufhebung der Goldwährung nur für 6 Monate? London, 21. September. Den Blättern zufolge verlautet, daß die Vorlage, die heut« in beiden Häusern de» Parlamente, eingebracht werden wird, «ine Suspendierung der Goldwährung nur für g Monate vorsehen werde. Die Stimmung in der Londoner Finanzwett London, 21. September. Die offizielle, von der gesamt«« Press« ausgenommen« Warnung vor Panikschvitten und di« Parole „Geschäft wie gewöhnlich"' hat auf die London« Finanz, well und Wirtschaft eine ««wisse beruhigende Wirkung gehabt Man beschränkte sich zunächst auf ein Abwarten der Reaktion, dir di«, englischen LUmablwhmen an den atutze»englischeN-Geldmärk. ten Hervorrufen werden. Die ersten Schätzungen de» Pfundkurs«» an d«n ausländisch«« Börsen lauten natürlich wesentlich schwächer «l, am Sonnabend. Die englisch«, w-r.nmärtt« ständest «bm« falls unter dem ersten Eindruck der Pfundkurs«. Die Pmts« find gegenüber Sonnabend erheblich höher. Getreid« zog um va. vier Schilling an, Baumwoll« «agiert« mit «iner Pveiserhökuna tm Ausmaß von ca. SO Punkten, Kupfer erhöhte fich um ö—vx Pfund per Tonne und Zinn sogar um 8 Pfund per Tonn«. Eold tendiert« schwacher. E, stellt sich auf 84 Schilling VX Pen« per Um« «egen 84 Schilling 11X Pence per Unze am Sonnabend. Im übrigen herrscht über die internationale luOwtrknna der ena« lischen Maßnahmen nur «ine Meinung, nämlich, dah der Snt- schlutz der Regierung MäcDonald dazu angetan sein dürste die Politiker aller Länder zu zwingen, gemeinsam an die Entwirrung der Probleme zu gehen, in die die gesamt« Weltwirtschaft ver- strickt ist. Golckftrmäsrä oder nicht? Die Berliner Auffassung Berlin, 81. Sept. Im Zusammenhang mit den letzten Londoner Vorgängen wird in manche« Kreisen die Frage erörtert, ob e« nicht auch für unS zweckmäßig sei, «ach dem Beispiel England- vom Goldstandard abzugehe«. Dazu wird von unterrichteter Sette bemerkt, daß die englischen WährungSmaßnahmen ja «och keineswegs ein« endgültige Abkehr vom Goldstandard bedeute«. Die Rückkehr zu die sem System ist bekanntlich in der englischen Oefsentlichkeit und Finanzwirtschaft in den letzten Jahren häufig kritisiert worden. Aber bisher liegt kein Beweis dafür vor, daß die grundsätzliche Einstellung der englischen Regierung fich irgendwie geändert habe. Schon daraus ergäbe fich, daß Deutschland keine Veranlassung hat, eine Aenderung seiner WährungSverhSttnisse vorzunehmen. Dazu kommt noch, daß die internen wie die ausländischen Interessen, die Deutschland zum Festhalten des Goldstandard- veranlasse«, weiterbestehen. jeder gleichzeitig versuche, seine Anlage zu liquidieren. Es be steh« di« Möglichkeit, dcch die gegenwärtige Krise die Weg« für eine besser« internationale Zusammenarbeit ebnen würbe, aber «» bestehe die Gefahr, daß vorläufig di« Maschinerie de» tnter- national,, Kredite« in Unordnung gebracht sei. Snowden forderte dann da» Hau» auf, da» Gesetz als eine Angelegenheit äußerster Dringlichkeit in Men Stadien anzu nehmen. Wir können, sagte er, der Situation mit Ruhe in» Auge sehen. Di« Hilfsmittel diese» Landes sind groß und die Re gierung wird fortfahren, diZ Lag« zu beobachten, um geeignet« Maßnahmen zur Vermeidung von Schwankungen des Devisen kurses zu «rgveifen. —- i Dev Führer dev Opposition, Henderson, gas für di» Opposition da» versprechen ab, dich ste alle» nur mögliche tun werde, um Aeußerungen oder Erklärungen zu vermeiden, die dazu angetan sein könnten, «im Panik in England und im Auslande hervorzu. rufe.«. In den Ausführungen, die Snowden heute nachmittag im Un terhaus bei der Begründung des Gesetzentwurfes über die Sus pendierung de» Goldstandards» machte, war noch «im Stelle von besonderer Bedeutung, in der der Schatzkanzler die Bereitwillig keit d«r britischen Regierung, «ine internationale Konferenz ab- zuhalten, betonte. Es sei der Regierung, erklärte Snowden, jedoch reichlich klar gemacht worden, daß jed«r Vorschlag dieser Art ande- ren Mächten nicht willkommen und daher «ine Konferenz zum Fehlschlagen verurteilt sein würde. E» könne jedoch sein, daß die augenblickliche Kris« denen, di« es bisher abgelehnt hätten, sich an einer Erörterung dieser Frag« zu beteiligen, die Notwendigkeit cinrr dringenderen Aktion vor Augen halten würde. Die britische Regierung werd« bestimmt keine Gelegenheit versäumen, um dis Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Frage zu betonen. Kabineltssitzmg in London London, 21. September. Der Beschluß der englischen Regierung, von der Goldwährung abzugehen, ist da» «tnzige Thema d«r zahllosen Diskussionen und Konferenzen, di« heut« in allen Wirtschaft)- und Handel»kr«tsen abgehattsn wurden. Man ist in diesen Kreisen der allgemeinen Ansicht, dah diese Regierung»- maßnahm« notwendig sei, und man verspricht sich von ihr, sie werd« der Wirtschaft nützen. Da» britische Kabinett versammelte sich um 11.80 Uhr in Downingstreet, um die Lage zu prüfen und die einzuschlagenden Maßnahm«» zu beraten. Man glaubt zu wissen, daß der geplante Gesetzentwurf über di« «oldwähmng drei Hauptpunkt« enthalten wird, vor allem soll «in Teil des Gesetze« au, dem Jahre IS» außer Kraft gesetzt «erden, dann soll di« Bank von England für die Maßnahmen Indemnität erhalten, die ste aus Grund der «estrigen Kabinett,Leschlüss« vor Fertig- stellung d«, G>tz«, getroffen hat und schlichltch sollen Vorberei- tunge »,rrc >n werden, di« «, möglich machen, allen Fo^en zu begann, o .lch» au, d;r Su»petzdterung der «oldwährung ent stehen köm.ten. Jr /> soll dadurch «in« übertriebene K « pitalsluch. in, . hindert w«d«n. In . diesem Falle, sowie dann, wenn - allzu Hefti« anziehen M^ würde die Regier, kelin. Hinblick zöaern, die «rfovdrrlAn Maß« nahmen mir nötigen Sch.n«llG t anzuwenden. Da. D«s tz soll nur für sech, Monat« gelten. Wi« man zu wissen glaubt, ist - aber - aUngig, daß «in. Verlängerung seiner --rgchhE Dau«, jLÄ auf dmn normalen lich sein soll. Di, Frag« <ülg.m.ft»r Neuwah^n ist dmch die m AugonLli« ,u »ewätti-Mttn ProblE -ogomoäpti« in den Hin- str-rund -.drängt. Sächsische Notverordnung erschiene» SV 000 auf 24 000 Mark, Herabsetzung der Gehälter der Besoldungsgruppen 1 bi- 10 um 400 bi» 1000 Mark, der Stellenzulagen bei den höheren Beamten von 600 auf 400 Mark, der akademisch vorgebildeten Berufsschullehrer auf 3400 bis 6000 Mark, der seminaristisch vorgebildeten Volksschullehrer und eines Teiles de, mittleren Beamt.« im Endgehalt von 5800 auf 5400 Mark. Außerdem ist die Aussetzung der DienstalterS-AnfrÜckung aller Beamten auf 2 Jahre vorgesehen. Ferner ist ein« allgemeine Gehaltskürzung vorgesehen, die fich auf 5 Prozent in Ortsklasse A und auf 4 Prozent in den Ortsklassen B, C und D für Beamte mit Kindern beläuft, und dazu weitere2Prozentfür BeamteohneKinder beträgt. Dabet bleiben bi» zu 1500 Mark alle Gehälter von der Kürzung befreit. Doppelverdiener, d. h. Beamte, deren Ehefrauen tm öffentlichen Dienst tätig find, werden von einer wetteren Gehaltskürzung um 20 Prozent betroffen. AuS der Herabsetzung der Gehalt-, staffelung und der Gehaltskürzung zusammen darf fich da- kürzungspflichtige Einkommen um «icht «eß, al» 7 Pro« zent in der Ortsklasse « und um «icht mehr al» 6 Prozent in den Ortsklassen », C und D vermindern. Für Veamte ohne Kinder erhöht fich die Kürzung-grenze. Zu kürzen find auch sämtliche Pensionen. Sämtliche Vorfristen treten am 1. Oktober in Kraft. Der 4. Teil der Notverordnung besaßt fich mit den Maßnahmen aus dem Gebiete der Gemeindeverwaltung. Zur Sicherung der Haushaltsführung wird -ngeordntt: Befugnis de» GemeinderateS, alle Maßnahmen zu treff«,, die zur Erzielung de» Gleichgewichtes im Haushalt erfor derlich find, Entscheidung der Staatsbehörde, wenn de, Ge« metnderat die Vorschläge de» Bürgermeister» ablehnt. Die Staatsbehörde kann Zwangseinstellungen in de« Haushaltsplan vornehmen und seine Ausführungen anordnen.DaSK»n« kur-versahre« wird ausgeschlossen. Da» zuständtg, Staat»« Ministerium kann die staatlich. Verwaltung der gemeind- «chenMtterschaste« dLch-üa- Kommiss« anardnm. Dresden, 22. Sept. Die Sächsische Spar- und Notverordnung liegt nun vor. Sie gliedert fich in mehrere Teile. Der erste Teil befaßt fich mit der Vereinfachung der Verwaltung. Er fleht eine Aenderung deS Behördenaufbaues durch E i n- ziehung aller entbehrlichen Beamten- stellen, Verringerung der Kreishauptmannschasten um drei, der Zahl der Amtsgerichte um sechs und Bereinigung der Kreishauptmannschasten Dresden und Bautzen vor. Vorgesehen ist die Auflösung de» LandeSkriminalamte» und mehrerer Forstämter, sowie die Auflösung von zwei Straßen- und Waflerbauämtern und Landämtern, die Ver- einigung deS BergamteS Dresden mit dem Bergamt Frei- berg. Weiter ist vorgesehen die Einziehung der Stelle des Sächsischen Gesandten in Berlin. Im Schulwesen soll sämtlicher wahlfreier Unterricht, der über die verbindliche Wochenstundenzahl htnauSgeht, beseitigt werden. Ebenso soll in den höheren Schulen der wahl - freie Unterricht fortfallen. Wetter steht die Verordnung die Heraufsetzung der wöchentlichen Pflichtstunden für Volk«-, Hilf»- und Berufs- schullehrer allgemein auf 36, für wissenschaftliche Lehrer an den höheren Schulen allgemein auf 26 und die Auffüllung der BolkSschulklaflen auf durchschnittlich 25 vor. Bei den höheren Schule« soll eine Zusammenlegung «icht genügend besetzter Klaffen Platz greifen. Weiter wird angeordnet eine Vereinheitlichung de«, mittleren und höheren Schulwesen» und Vereinfachung der gesamten Schulverwaltung. Die Zuschüsse für die StaatStheater sollen herabgesetzt werden, ferner soll eine Entlastung de» Oberverwaltungs gerichtes herbetgeführt werden. Der 2. Teil beschäftigt fich mit der Sicherung der ^""Htnflchtttch der Schlachtstener werden andere Bestim« mungen getroffen. Betreff» der GettchtS- und Dermal. tungSkosten wird ein Zuschlag von Ib P'ozent sür die Zett ,vo« 1. Oktober 1S8L bi-31. März De» dritte Teil der Verordnung betrifft die Senkung der Personallaste»: Herabsetzung der Minister»»-^ Scharfe Sparmabnahmen Vereinfachung des Berwaltungsapparate» — Einziehung von Beamtenstellen — Kürzung der Gehälter — Unterrichtsabbau an den Schulen — Völlige Aufhebung der kommunalen Selbstverwaltung