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WsrLer Wochenblatt. Mittheilnngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Funktor Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 18 Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botengclegcnheit 12 Gr. Sachs. Erscheint jeden Donnerstag. 3. Scptbr. 1840. Der Verein gegen Thierquälerei. Unser Kriminalgesetzbuch enthält in Art. 310 folgende Bestimmung: „Boshaftes oder muthwilliges Quälen „von Thieren ist mit Gefängnißstrase bis zu 4 Wochen „oder verhältnißmäßiger Geldbuße zu bestrafen." Die Untersuchung und Bestrafung dieser Vergehungen liegt den Polizeibehörden ob, von welchen zwar der ange führte Artikel zeither dann und wann zur Anwendung gebracht worden ist, die jedoch kaum rm Stande sein dürften, ihm volle Geltung zu verschaffen, wenn sie nicht von außen unterstützt werden. Dies erkennend, ist in Dresden ein Verein von Männern und Frauen zusam mengetreten, welche es sich zur Pflicht machen, gegen die Thierquälerei „mit allen erlaubten Mitteln" aufzu treten. Es befinden sich darunter Namen, die im gan zen Lande gekannt sind und einen guten Klang haben. Durch einen Aufruf vom 26. Juni dies. Jahres theilt nun der erwählte Ausschuß dieses Vereins die Statuten des Letzteren mit und fordert zugleich zum Beitritt zu selbigem auf, was freilich auch nöthig ist, wenn die gute Absicht erreicht werden soll. Ein Verein in Dres den allein kann die Thierquälerei im Lande nicht aus rotten. Nun hat zwar der gedachte Aufruf nebst den Statuten bereits der „Leipziger Zeitung" beigelegen. Allein da diese denn doch nur von Wenigen gelesen wird und zudem oder Bezirksausschuß des erwähnten Vereins wie an sämmtliche Stadträthe Sachsens, so in diesen Tagen auch an uns sich gewendet und um Verbreitung seiner Statuten sowol, als um sonstige Mitwirkung für seine Zwecke gebeten hat; so glauben wir unserer Seits keinen Fehlgriff zu thun, wenn wir diesem Wunsche zu nächst dadurch zu entsprechen suchen, daß wir Aufruf und Statuten des Vereins, wie es wahrscheinlich auch anderwärts geschehen wird, in unserem Lokalblatte ab drucken kaffen. Unsere Zeit ist nun einmal die Zeit der Vereine und was als gut und dem Ganzen heilsam er kannt worden ist, zu dessen Förderung verbinden sich in der Regel die Kräfte von Vielen. Wer mag dies auch tadeln? Ueber den Zweck des hier in Frage stehenden Vereins noch etwas hinzuzufügen, halten wir nicht für nöthig, da Aufruf und Statuten ohnehin Alles, was darüber zu sagen wäre, enthalten. Nur daraus sei kürz lich noch aufmerksam gemacht, daß der Verein gegen Tierquälerei eine von den wenigen Verbindungen und Gesellschaften ist, welche den Beitritt auch dem Aermsten gestatten, denn, wenn man nicht will, braucht man — keinen Beitrag an Geld zu bezahlen. Vielleicht hat das größe-e Bekanntwerdcn der Statuten dieses Vereins den Erfolg, daß sich seine Zweige auch über unsere Stadt verbreiten. Oder sollte es zu viel verlangt sein, wenn wir der Hoffnung Raum gaben, daß sich 50 Personen hier finden werden, die eine Vereinigung bilden helfen, welche einen guten Zweck hat und — kein Geld kostet. Wenn in unsern Tagen bei allen Bewährungen menschlicher Thatkraft Schritte zum Bessern geschehen, so dürste es auch an der Zeit sein, die allgemeine Auf merksamkeit einem Gegenstände zuzuwenden, der bisher leider nur allzuwenig beachtet wurde. Es ist dies die Bethätigung der Menschlichkeit gegen die Thiere, welche so oft auf mannigfache Weise mit em pörender Grausamkeit gequält werden, obschon sie stumm doch bisweilen mit sprechenden Gebehrden um Schonung bitten. Hierzu fordert uns mächtig die innere Stimme auf durch die Regung des Mitleids und die in Anerken nung der unendlichen Nutzbarkeit der Thiere nicht zu unterdrückende Empfindung der Dankbarkeit; es gebie- tet's die Christenpflicht und wir sind dazu als Staats bürger verbunden aus Rücksichten für Volksmoralität und Nationalwohlfahrt; insbesondere sind wir aber auch als Sachsen verpflichtet und berechtigt, den immer häu figer vorkommenden, an Thieren verübten Mißhand lungen kräftig entgegen zu wirken, um unser Criminal- gesetzbuch, nach welchem nach h. 310 boshaftes und muthwilliges Quälen von Thieren mit Gefängnißstrase