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Mts- M Anzchckatt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des.Jllustr. Unterhaltung» bl.' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. LSS Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Wmgebung 1SOS Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die «gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 4». Jahrgang. Dienstag, den 28. Oktober Bekanntmachung. Die Herren: Auge», Karl Ernst, Cigarrenmacher, Auerswakd, Emil Johannes, Krankenkassenkassirer, Meyer, Otto Emil, Stickmaschinenbesitzer, Dürftet, Gustav Adolf, Maschinensticker, Kkerkei», Guido Emil, Kaufmann, Mach, Ernst Emil, Maschinensticker, Aritzsch, Karl Richard, Rentamtsexpedient, Auchs, Hermann Emil, Stickmaschinenbesitzer, Heöauer, Karl Friedrich Ernst, Pfarrer, Hkäft, Gustav, Oekonom, Hkäß, Karl Ernst, Maschinensticker, Htä«, Max Paul, Kaufmann, Hläß, Wilhelm Gustav, Maschinenstickcr, Hüuther, Bernhard Rudolf, Amtsthierarzt, Kartet, Franz Max, Gerichts-Aktuar und Kassencontroleur, Kertling, Friedrich August, Stickmaschinenbesitzer, Hafter, Hermann, Stickmaschinenbesitzer, Kutschmrmter, Karl Erdmann, Maschinensticker, Aauge, Friedrich Albrecht, Briefträger a. D., Lei», Paul Albert, Stickmaschinenbesitzer, Meist», Albert Hermann, Maschinensticker, Meichhuer, Max Moritz, Kaufmann, Mennig, Ernst Gustav, Schuhmachermeister, Mennig, Gustav, Stickmaschinenbesitzer, Alt, Ernst Emil, Schiffchensticker, z-ehokd, Max, Oekonom, Reinhold, Paul Adrian, Appreteur, Schmidt, Emil Bernhard, Sticker, Schönfetder, Ernst Richard, Stickmaschinenbesitzer, Schönfekder, Gustav Heinrich, Maschinensticker, Staab, Paul Albert, Amtsgerichtsexpedient, Htemmker, Paul Richard, Maurer, Strobefl, Ernst William, Schiffchensticker, Khielemauu, Paul Louis, Schieserdeckermeister, Shuh, Paul Emil, Stickmaschinenbesitzer, Kittes, Emil Albrecht, Maschinensticker, Kittes, Fürchtegott Richard, Maschinensticker, Kittes, Max Oskar, Maschinensticker, Kittes, Paul Max, Zeichner, Anger, Ernst Oswald, Stickmaschinenbesitzer, Anger, Karl Louis, Sticker, Anger, Ernst August Richard, Restaurateur, Kogel, Julius, Hausmann, Weigel, Heinrich Paul, Schiffchensticker, Weigekt, Emil Karl, Straßenwärter, Jenner, Ernst Hermann, Maschinensticker, Jenner, Paul Ernst, Maschinensticker, Itmmermann, Louis, Oeconom, sind heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet und ausgenommen worden. Wir weisen hierbei elNkUl darauf hin, daß nach 8 17 der revidirten Städteordnung zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Lause der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 51 eine direkte Staatssteucr von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armcn- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7) entweder a. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Auf gabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Verpflichtet zum Erwerbe des Bürgerrechts sind dagegen diejenigen zur Bllrger- rechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, d. seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und c. mindestens 9 Mark an direkten Staatsstcuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden hierdurch nochmals aufgefordert, sich hierzu bis zum 5. Kovemver 1902 schriftlich oder mündlich in der Rathsregiftratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung seitens der zum Erwerbe des Bürger rechts verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark bez. ent sprechende Haftstrafe. Eibenstock, den 25. Oktober 1902. Der Rath der Stadt. Hesse. Schönfelder. Wer trägt den Zoll? Bei den Erörterungen über die Neugestaltung unserer Handels-Politik kann man auf freihändlerischer Seile täglich die Behauptung wiederfinden, daß der Zoll eine Verlheuerung in der vollen Höhe seine- Betrages herbeifiihrc. Schon eine einfache theoretische Ueberlegung lehrt uns er kennen, wie falsch diese Behauptung ist. Nehmen wir einmal an, die Tonne Roggen stelle sich bei freiem Handel dicsseit und jenseit der Zollgrenze auf 150 Mark, so wird sich nach Einführung eine» Zolle« von 50 Mark ohne Zweifel für die Preisgestaltung im Jnlande und die dementsprechende Theilnahme de« Inlandes und Auslandes an Tragung der Zolllast eine ganze Reihe von Möglichkeiten eröffnen. ES läßt sich denken, daß der Inlands preis auf 150 -s- 50 Mark, also auf 200 Mark steigt; da« Inland trägt dann den ganzen Zoll. Ebenso ist indessen auch denkbar, daß da« Ausland in seinen PreiSfordcrungen um 50 Mark herab geht und künftig statt für 150 für 100 Mark liefert; die Preis lage bleibt dann im Jnlande unverändert, oder mit andern Worten: das Ausland trägt den Zoll. Zwischen ausschließlicher Belastung de» einen und ausschließlicher Belastung des andern Theile» aber liegen zahlreiche, man kann sagen tausendfältige Ab stufungen. Der Preis kann beispielsweise auf 160 Mark steigen, da« heißt Inland und Ausland theilen sich in die Tragung de» Zolle« derartig, daß da« Ausland 40, da« Inland 10 Mark übernimmt, oder auf 170, 180 Mark u. s. w. Warum soll denn nur gerade immer die für da« Inland ungünstigste Wirkung ein treten? Das heißt doch aller Wahrscheinlichkeit Hohn sprechen. Thatsächlich wird denn auch ein solcher Trugschluß heute wohl von allen namhaften Vertretern der volkSwirthschastlichen Wissen schaft abgelehnt. So erklärt beispielsweise der Göttinger Pro fessor Lexi» in der letzten Ausgabe de» Handwörterbuches der Staat-Wissenschaften, daß die Verlheuerung durchaus nicht immer die volle Höhe des Zolle» erreiche. Aber grau ist bekanntlich alle Theorie und grün de» Leben goldener Baum. Erfahrungen sind daher auch in unserm Falle da» eigentlich Beweisende, und solche recht typischer Art liegen zum Glücke au» den letzten Jahren mehrfach vor. Wem fiele da nicht beispielsweise der sogenannte Pilsener Bierkrieg und sein Ausgang ein, ein Schauspiel, da« sich seiner Zeit vor der breitesten Oefsentlichkeit abgespielt hat? Au« Anlaß der Flotlenvermehrung wurde eine Erhöhung de« Zolle« auf ausländische Biere beschlossen. Darob natürlich große« Geschrei der Freihandclskreise. Da« Pilsener Bier wurde auf einmal zum .Getränk de» kleinen Manne»' gestempelt, der den Zoll in seiner ganzen Höhe zu tragen haben werde. Aber wa« geschah? Die Abwälzung, welche von den ausländischen Lieferanten auf die Gastwirthe und von diesen wieder auf da» Publikum versucht wurde, mißglückte vollständig. Da« Ausland sah sich schließlich genöthig«, die Zoll erhöhung zu tragen, und der inländische Konsument blieb von derselben gänzlich unberührt. Auch au» der französischen Wirtschaftsgeschichte der letzten Jahre läßt sich ein gleichartige« Beispiel anführen. Al« dort seiner Zeit unter dem Drucke einer maßlosen Agitation der Wcizenzoll beseitigt wurde, kam diese Maßnahme nicht etwa den Franzosen, sondern ausschließlich den Getreide liefernden Ameri kanern zugute. Diese nämlich schnellten ihre Preisforderung sofort um den beseitigten Zollsatz in die Höhe, wa« zweifellos beweist, daß sie vorher, um den französischen Markt zu behaupten, die Tragung de« Zolle« wohl oder übel auf sich genommen hatten. So lehrt also auch die tatsächliche Erfahrung, daß die Be hauptung, der Zoll werde stet« in voller Höhe von den Kon sumenten getragen, irrig ist, und die Freihandelsleule werden sich daher bei ihrer Bekämpfung de« Schutze« der nationalen Arbeit schon nach andern, wirksamer» Waffen umsehen müssen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Im Reichstage wurde am Donners tag die Berathung der Mindeftzölle für Gerste und Hafer fort gesetzt. In längerer Rede trat Abg. Franken (ntl.) für die Sätze der Regierungsvorlage ein, während die Abgeordneten Lucke (B. d. L.) und Echinger (Centr.) in ihren Forderungen darüber hinau«- gingcn. Nach einer langen inhaltslosen Rede de« Socialdemo kraten Stolle fand die Abstimmung statt, die wiederum, wie bei Weizen und Roggen, mit einer Annahme der Kommissions-Be schlüsse endete. — Am Freitag wurde die Berathung bei den Pferdezöllen fortgesetzt. Abgesehen von dem »Genossen' Stadt hagen, welcher wieder verschiedene unfreiwillige Witze machte, z. B. daß sich kein einziger wohlhabender Pferdczüchter in Noth befinde, nahm die Debatte einen sachlichen und ruhigen Verlauf. Für einen erhöhten Schutz der einheimischen Pferdezucht durch entsprechenden Zoll «raten die Abgeordneten Graf Kanitz, v. Blödau, v. TreuenfelS warm ein. Von dem Abgeordneten Pachnicke pro- vozirt, nahm auch der LandwirthichaftSminister, Herr v. PodbielSki, da» Wort, aber nicht zur Freude de« Provozirenden, denn er wie» den Herren vom Freisinn und der Sozialdemokratie klar nach, wie unverständig ihre Behauptung war, daß nur der Groß grundbesitzer einen Bortheil vom Pferdezoll habe. Gerade da« Gegentheil sei der Fall, denn unsere einheimische Pferdezucht liege vorzugsweise in den Händen der kleinern Landwirthe. Bei der Abstimmung wurde der Antrag de« Bunde» der Landwirthe ab gelehnt und der Kommissions-Antrag mit 132 gegen 106 Stim men angenommen. — Anläßlich der Rekruteneinstellung ist den Unter offizieren und Ausbildung-Mannschaften erneut die kaiserliche Verordnung über die Mißhandlungen usw. cingcschärft worden. "Neu ist dabei der Hinweis an die Kammer-Unteroffiziere, nament lich beim Verpassen der Helme vorsichtig zu sein. — Ein Ueberblick über die Leistungen der Unfall versicherung zeigt, wie au« einem Vortrag erhellt, den kürzlich der Kaiserliche RegierungSrath, ständiges Mitglied de« Rcichs- VersicherungSamte» Ur. .jur. G. A. Klein, vor Mitgliedern Ber liner Krankenkassen gehalten hat, wie seit dem Bestehen der Unfallversicherungs-Gesetzgebung in den Jahren 1885—1900 über 60.5 Millionen Mark den Versicherten unmittelbar zu Gute ge kommen sind. Und zwar wurden in dieser Zeit über 17 Millionen Mark für Heilverfahren, über 3'/, Millionen Mark für die Für sorge in der Wartezeit, über 26'/, Millionen Mark für Kranken- hauSbehandlung, über 7 Millionen Mark für Angehörigenrente, fast 424'/, Millionen Mark für Verletztenrente, über 4'/, Mill. Mark an Sterbegeld, fast 114Mill. Mk. an Hinterbliebenenrente, das Uebrige an Abfindung gezahlt. Die GesammtauSgaben der Unfallversicherung (darunter außerdem die für Unfallverhütung, EnlschädigungSfeststellung, Schiedsgerichte und Verwaltung! be liefen sich aus über 732'/, Millionen Mark, während über 169',, Millionen Mark als Reservefonds ausgcsammelt sind. Alle kiese Beträge haben die Arbeitgeber allein aufgebracht. — Oesterreich-Ungarn. In Ungarn ist seit einigen Tagen eine lebhafte Bewegung gegen die neue Wehr vorlage in Gang gekommen, die die Heranziehung der Ersatz reserve bis zu 20000 Mann für den aktiven Heeresdienst vor sieht. Nachdem die Pcster Stadtvertretung in einer Eingabe an da» Parlament die Verwerfung de» »schädlichen und überflüssigen' Gesetze- gefordert, haben sich die Studenten der Sache bemächtigt und bereit« mehrere Versammlungen mit daraus folgenden Kund gebungen gegen die Vorlage veranstaltet, um gegen die Erhöhung de« RekrutenkontingentS zu protestiren. Sieht man sich die Be weisgründe, die wider die Forderung der österreichischen und ungarischen Heeresverwaltung in« Gefecht geführt werden, näher an, so findet man im Wesentlichen nur den bei jeder Opposition gegen HeereSvorlagen erhobenen Einwand, daß die Forderung nicht genügend begründet sei. Der thatsächliche Sachverhalt ist folgender: Die von den Delegationen verlangten und ihrerseits bewilligten neuen Haubitzen-Batterien sowie die Einführung neuer SchissStypen in der Marine erheischen, wie von der Regierung gleich damals erklärt wurde, eine Verstärkung de« Personal». Diese Erhöhung der Präsenzziffer sollte bei der Artillerie 5120 Mann, bei der Marine 750 Mann, also rund 6000 Mann be tragen. Zugleich mit dieser Forderung stellte die Heeresverwaltung nun den Antrag, die FricdenSpräsenz, die sich gegenwärtig aus