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Adorter Wochenblatt. Mi ttheilnngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Zehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: > Thaler, bei Bestellung des Blatte« durch Botenqclegenheit: 2V Neugroschcn. ^^50. Erscheint jeden Mittwoch. 10. Dv). 18^0» Was ist Kircbet Was find symbolische Bücher? Sind Lehrer und Geistliche auf dieselben zu vereiden? (Fortsetzung.) Hellmann. Sie, Herr Freigang, sind, mir ich weiß, bei der Begründung der hiesigen, geschloffenen Gesellschaft zugegen gewesen. Als Sie ihre erste Versammlung hielten, um sich eben über den zu gründenden geselligen -Verein gemeinschaftlich zu besprechen, womit haben Sie sich da ausfchließend beschäftigt? Freigang. Mit dem Entwürfe der Statuten. Hellmann. Richtig. Es mußten Gesetze bcrathen werden, die man — ' -""-m aus der lateinischen Sprache entlehn ten >ta tuten" zu bezeichnen pflegt, und in r gegeben war, welchen Zweck der be- adsic^igte gesellige Verein habe, und in welcher Deise dieser Zweck erreicht werden sollte. Welchen Ramen durften sich also die versammelten Anwesen- den, da sic noch keine Statuten entworfen halten, noch nicht beilegen? Freigang. Den Namen eines „geselligen Vereins." Hellmann. . Gewiß. Bis jetzt hatten Sie sich nur versam melt; keinesweges aber schon vereint oder verei nigt, nämlich darin vereinigt, welche Statuten gel ten sollten, ohne welche weder ein geselliger Verein entstehen noch bestehen kann. Seine Gründung hangt von derselben Bedingung ab, wie der Bau eines Hauses; ohne den Grundstein kann auch ein Haus weder entstehen noch bestehen. WaS aber bei einem zu bauenden Hause der Grundstein ist, das ist bei einem zu errichtenden, geselligen Verein der Grundsatz; deshalb können wir auch die „Statuten" dieGrundsätze nennen. Nachdem nun diese Grund sätze in Ihrer ersten Versammlung besprochen und niedergeschrieben waren, wurden Ihnen dieselben, in ihrer schriftlichen Fassung wozu vorgelegt? Frei gang. Zur Unterschrift. Hellmann. Durch diese Ihre Unterschrift mußten sie nämlich erklären, daß Sie mit den ausgesprochnen und sestge- stellten Grundsätzen einverstanden seien; Sie mach ten sich aber auch dadurch wofür verbindlich? Freigang. : Für die Beobachtung dieser Grundsätze. Hellmann. Und nun erst, nachdem die Anwesenden den in ei ner Urkunde niedergelegten Grundsätzen ihre Unter schrift gegeben hatten, waren die versammelten Per sonen als ein geselliger Verein oder «Us eine Gesell schaft zu betrachten, weil sich dieselben über Grundsätze vereinigt hatten, in welchen der Zweck der Gesell, schäft, aber auch die Art und Weise« in welcher sie diesen Zweck erreichen wollten, angegeben waren. Sie haben aber auch dann Personen gewählt, denen die Ueberwachung dieser Grundsätze von ihnen über geben wurde; wenn nun diese Personen, welche dM Direktorium genannt zu werden pflegen, äüf daS Strengste darauf zu sehen haben, daß jedes einzelne Mitglied die verfaßten Grundsätze auch beobachte; weil mit ihrer Verletzung sich die Gesellschaft auflosen mußte, welchen Willen macht da das Direktorium gegen die Glieder gellend? Freigang. Den von den Gliedern selbst ausgesprochenen Gillen. Hellmann. , Nicht anders; denn jene Grundsätze ffkH ja aus der freien Berathung der Versammelten heH>orgegan- Zen; sie sind also die auSgesp^ochne Überzeugung