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UMMUHM Erlcheiut wöchentlich dreimal und zwar DiarStagS, DounerstagS and Ssuuabeuds. BezugSPrei« vierteljShrlich 1,85 Ml., in Wilsdruff 1,32 Mk., durch die Posi bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrnss. ttnd Amgesenö. Asntsblatt Inserat« werden Montag?, Mittwoch? nnd Freitags bIS spätestens 12 Uhr angenommen. Insertion?Preis 15 Psg. pro viergespaltene KorpnSzeile. Außerhalb deS Amtsgerichtsbezirls MISdrufs 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Lgl. AmLshaupLmannschäft Meitzen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrst ru WllsdruS. sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birke»hai», Biankerlstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, yrrzogswaise »ansoerg, Saufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze», Mohorn, Miltitz-Roitzschcn, Munzig Neukirche«, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf PohrSdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdsrf, Schmiedewaldr, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohorn, Seeltgstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politll und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, sür den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 84. Dienstag, Sc« 27. Juli 1869. 68. Iahrg. Bekämpfung des Ronnenfalters. Auf grund des Gesetzes, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten be treffend, vom 17. Juli 1876, wird mit Rücksicht auf den bevorstehenden Nounenfalter- flug sämtlichen Besitzern von Nadel- und Laubholzwaldungen, sowie Obstpflanzungen im amtshauptmannschafllichen Bezirke hiermit aufgegeben, in eine planmäßige Bekämpfung deS Nonnenfalters einzulretm. Auf das im März dieses Jahres zur Verteilung ge- langte Merkblatt über die Nonne wird hiermit verwiesen. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß das Sammeln und Vernichten der Falter, ehe sie die Eier abgelegt haben, die wichtigste Matzregel bei der Bekämpfung der Nonne bildet. Nur wenige Tage dauert der Falieiflag; des- halb muß diese Zett unter allen Umständen mit allen Kräften ausgenutzt werden. Von Beginn der letzten Jultwoche ab haben daher die Besitzer von Waldungen und Obstpflanzungen täglich ihre Baumbestände nach Nonnenfaltern absuchen zu lassen. Sobald Falter gefunden werden, ist tunlichst täglich das Vernichten und Sammeln der Faller in den betreffenden Beständen zu betreiben. Das Vernichten und Sammeln ist solange fortzusetzen, als Falter überhaupt gefunden werden. Die Falter sitzen tagüber ruhig am unteren Teil der Bäume und heben sich durch ihre lichte Farbe deutlich von dem Dunkel der Baumrinde ab. Nutzlos ist es, abfliegenden Faltern nachzujigen; denn meist sind es die unruhigen Männchen, an deren Erlangung wenig gelegen ist. Die Wetbäen setzen sich anderweit bald wieder fest. Da ein Weib chen ca. 260 Eier ablegt, so ist es einleuchtend, welchen Wert es hat, die weiblichen Falter vor der Eierablage zu vernichten. DaS Vernichten und Sammeln der Falter hat unter Zuhilfenahme aller verfüg baren Hilfskräfte zu geschehen. ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Schul vorstände des amtshauptmannschafllichen Bezirks angewiesen worden sind, auf Ansuchen der Gemeindebehörden oder angrenzender Staatsforstverwaltungeu die älteren Schul kinder, die sich an dem Vernichten und Sammeln der Falter beteiligen wollen, nach den beiden ersten Vormittagsschulstunden zur Verwendung bei der Faltersuche zu entlassen. Den Ortsbehörden (Herren Bürgermeistern von Wilsdruff, Siebenlehn, Herren Gemeindevorständen und Gntsvorstehern) wird anheimgegeben, die Faltersuche in der Weise zu organisieren, daß alle zum Suchen verwendbaren Kräfte gesammelt und in einzelne unter Führung eines Erwachsenen zu stellende kleine Kolonnen eingeteilt werden, und von diesen dann nach einem bestimmten Plane alle Waldbestände, in denen Falter bemerkt worden sind, zum Zwecke des Vernichtens und Sammelns der Falter ab gesucht werden. Das Vernichten der Falter geschieht am besten durch Zerdrücken mit Hilfe von 1,5 bis 3 Meter langen Stöcken, die am oberen Ende mit Wergballen versehen sind. Die getöteten Falter sind zu sammeln. Bei Verwendung von Schulkindern empfiehlt eS sich, zur besseren Ausnutzung der ersten Tage des FalterflugS die Kinder bereits vor Beginn des Flugs in Kolonnen emzuteilen und von ihrem Führer im Absuchen eines Bestandes und im Gebrauch, der zum Zerdrücken der hochsitzenden Falter dienenden Stangen unterweisen zu lassen. Sobald Nonnenfalter gefunden worden find, ist dies der Ortsbehörde zu melden, die ihrerseits sofort der Königlichen Amtshauptmannschast Anzeige zu erstatten Hal. Den Ortsbehörden wird aufgegeben, die Befolgung oer vorstehenden Anord nungen streng zu überwachen und, falls säumige Besitzer trotz entsprechenden Hinweises ihrer Verpflichtung nicht Nachkommen sollten, unverzüglich anher Anzeige zu erstatten. Die Bezirksgendarmerie erhält hierdurch Anweisung, die Octsbehörden bei Ueberwachung der Ausführung der angeordneteu Arbeiten zu unterstützen Die Nichtbefolgung der getroffenen Anordnungen wird nach Maßgabe des oben ungezogenen Gesetzes mit Geldstrafe bis 150 Mk. geahndet; außerdem werden die not- wendigen Arbeiten auf Kosten der Säumigen vorgenommen werden. Ueber die vernichteten Falter sind von den Octsbehörden Verzeichnisse anzufertigen, die erkennen lassen, in welcher Anzahl Falter in den einzelnen Beständen (Name des Besitzers, Parzellennummer) gefnoden worden sind. Wünschenswert ist die besondere Feststellung der Anzahl der vernichteten weiblichen Falter; diese sind leicht kenntlich an ihren borsteuförmig aussehenden Fühler», Die Fühler der männlichen Falter sind mit Fransen versehen (Doppelt gekämmt) Die Verzeichnisse sind bis spätestens ;v. September dieses Fahres anher einzureichen. Für die getöteten und gesammelten weiblichen Falter sind von den Gemeinden (selbständigen Gutsbezirken) Prämien zu gewähren. Der Königliche Forstmeister zu Kreyern, Herr Schmidt, hat sich erboten, einen mit allen Nonnenbekämpfungsmaßnahmen vertrauten Waldarbeiter einige Tage lang in die Waldungen der umliegenden Gemeinden zum Zwecke der Unterweisung der Kinder usw. zu entsenden, sobald der Nonnenfaltelflug begonnen hat. Die Bezahlung dieses Wald arbeiters hat durch die Gemeinden zu erfolgen. Schließlich werden die Gemeinden noch darauf hingewtesen, daß das Königliche Ministerium deS Innern Beihilfen zu den durch die Nonnenbekämpfungsmaßregcln ent standenen Kosten den Gemeinden zu gewähren bereit ist, in denen wegen oer Größe der Gefahr ein Volletmen der Herdflächen, sowie eine geregelte Vernichtung der Raupen, Puppen und Falter zur Durchführung gelangt. Ein solcher Zuschuß ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die Gemeinde im Einverständnis der Waldbesttzer die Aus führung der obenbczstchneten Arbeiten nach Anweisung und unter Kontrolle eines Forst- sachverständigen übernommen hat. Etwaige Gesuche um Beihilfen sind unter genauer Angabe der durch die Nonnenbekämpfungsmaßnahmen entstandenen Koste» hier ei», zureichen. Meißen, den 17. Juli 1909. «u» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Sächsischer Mittelstand und Hansa-Bund. Die Mittelstands-Vereinigung im Königreich Sachsen erläßt neuerdings in Sachen des Hansa-Bundes ein Rund- schreiben an sämtliche Körperschaften des sächsischen Mittel- siandes. Zunächst wird in dem Schriftstücke nochmals festgestellt, daß alle maßgebenden sächsischen Landes- Organisationen des Mittelstandes de» Bestrebungen des Hansa-BundeS abweisend gegenüberstehen. DaS Gleiche gilt von de» sächsischen Gewerbekammern und von der bedeutendsten Vertretung des Handwerks, dem Vorstande des Deutschen Handwerkskammertages. Auch die maß gebenden Organisationen des Kleinhandels und der mitt- leren kaufmännischen Betriebe verhalten sich ablehnend. Begründet wird in dem Rundschreiben diese Haltung wie folgt: 1 DaS konstituierende Präsidium des Hansa-BundeS setzt M in der Hauptsache aus ausgesprochenen Vertretern des Groß-KapitalS zusammen. Allein die Namen von 13 Vertretern von Großbanken bezw arößeren Bank- Znstituten befinden sich unter dem Vufe Bundes. DaS übrige sind Geheime und einfache Kom- merzienräte, General-Direktoren, Handelskammer-Vor- sitzende usw. Nur zwei Handwerker haben sich in diese glänzende Vertretergrubpe Großkapitals verirrt. Natur- gemäß vertritt die Mehrzahl der Ausschuß-Mitglieder des Hansa-Bundes ihrer ganzen Stellung nach auf Wirtschaft- lichem Gebiete rein großkapitalistische Interessen, also An- schauungen, die nur auf den Trümmern der mittelßändischen Wirtschaftsform verwirklicht werde» können. Der Mittel- stand kann im Hansa-Bunde also nur eine gegnerische Organisation erblicken, die vielleicht nur geschaffen wurde, um der Mittelstauds-Bewegung zugunsten deS Groß- Kapitals Abbruch zu tun. 2. Nach und nach wird eS immer klarer, daß der Hansa-Bund seine Gründung einer verhängnisvollen Ueber- «ilung verdankt, die nur durch die zornige Stimmung, die im Zirkus Schuman» in Berlin herrschte, zu erklären ist. Immer mehr verbreitet sich die Eckenntnis, daß hier ein großer Aufwand nutzlos vertan worden ist, weil der Hansa-Bund seiner inneren Gegensätze wegen positiver Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiete nicht geeignet erscheint. Der Bund muß sofort versagen, wenn es sich darum handelt s) den Kartellen und Syndikaten, die auf die Ausbeutung der Industriellen, Handwerker und Kaufleute gerichtet sind, Zügel durch Gesetzgebung anzulegen, d) Wa- renhäus-r und Konsumvereine zu bekämpfen, c) Treuer- lasten im Sinne des Mittelstandes zu verteilen, ck) Zoll fragen regeln zu usw. Erklärend ist zu den einzelnen Punkten zu bemerken: Zu a) Man kann von den Herren General-Direktoren der große» Industrien und Aktien-Gesellschafte», die im Vorstande des Hansa-Bundes sitzen, nicht gut verlangen, Kartelle zu bekämpfen, die ihnen ungezählte Millionen etnbringeu. Zu b) Die Warenhäuser sind in ihrer Mehrzahl Mitglieder des Hansa-Bundes. Ein Kampf des Bundes gegen Warenhäuser ist daher ausgeschlossen; ausgeschlossen ist deshalb aber auch, daß die Inhaber der Detailgeschäfte mit den Warenhäusern in einer Front marschieren. „Gr- rade die Kreise, die im Hansa-Bunde maßgebend sind, haben sich — wie die Zrntral-Vercinigung deutscher Ver eine für Handel und Gewerbe zutreffend in einem Rund- schreiben an ihre Mitglieder sagt — stets als die grim migsten Feinde des kaufmännischen und gewerblichen Mittelstandes, als Förderer und Beschützer der Waren- Häuser, der Konsumvereine, als Gegner des Unlauterkeits- Gesetzes, der gleichberechtigten Vertretung des Kleinhandels usw., hervocgetan." Ferner können Kaufleute und Hand werker nicht für solche Groß-Industrielle eintreten, die Konsum-Vereine und einen Handwerksbetrieb nach dem anderen ohne Not in ihren Fabriken einrichten. Viele Groß-Industrielle gehen bereits heute soweit, für ihre Arbeiter eigene Bäckereien und Fleischereien zu schaffen. Zu c) Die Bankdirektoren des Hansa-Bundes schreien fürchterlich, wenn die Groß-Verdiener der Börse etwas bezahlen sollen. Für Umsatzsteuern, die den mittleren und kleinen Betrieben nützen, sind die Geheimen Kom merzienräte und General-Direktoren des Hansa-BundeS überhaupt nicht zu haben. Za 6) In Zollfragen werden die Industriezweige, die am Schutzzoll ein Interesse haben, sich von den Frei händlern trennen und mit den Landwirten gemeinsam Sache machen. Diese Liste ließe sich «och beliebig verlängern. Sie ist aber schon lang genug, um zu zeigen, daß dev-Hansa- Bund auf wirtschaftlichem Gebiete für die Berufs zweige, die sich ihm vertrauensvoll angeschlossen haben, nicht das Geringste unternehmen darf, be Strafe des Auseinanderfallens seiner Mitglieder nach; allen Windrichtungen. Auf wirtschaftlichem Gebiete scheidet also der Hansa-Bund als ernst zunehmender Faktor auS. Damit schwindet für die mtttelständischeu Berufs- schichten jedes Interesse am Hansa-Bunde, der nur auf rein politischem Boden sich notdürftig betätigen kann. politische Rnn-schari. Wilsdruff, den 26. Juli. Deutsches Keich. Die Wirkung der Tabaksteuer. Ueber die wahrscheinlichen Wirkungen der Steuern auf die Preise sür Zigarren äußerte sich der Inhaber einer der größten Zigarenfabriken und Detalgeschäfte nach dem „B. T." etwa folgendermaßen: »Die Tabaksteuer tritt bezüglich der Zigarren schon am 15. August, für Zigaretten am 1. September in Kraft. Unter den maßgebenden Berliner Firmen des Kleinverkaufs find schon seit längerer Zeit Verhandlungen beabsichtigt, die bezwecken, daß ein einheitlicher Zeitpunkt für die E.»