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WM« ft Mich Erscheint wSchentlich dreimal u. zwar DienSt tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern f0 Pf. > ThmM, Mn, Menlchn md die Umgegendta. Imtsölalt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittag- ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis s0 Pf. pro dreige spaltene Eorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Truck und Verlag von Martin Berger in Firm.'. H Ä. Berger m ÄUsdruff. — Veraniwo.tlich für die Redaktion H. A Berger daselbst. No. 47. Sonnabend, de« 2b. April 18SS. Bekanntmachung. In Verfolg eines von dem hiesigen Königlichen Bezirksarzte gestellten Antrages wird zur Umgehung etwaiger Rückgabe unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllter Jmpflisten den Herren Bürgermeistern von Wilsdruff und Siebenlehn und sämmtlichen Herren Gemeindeoorständen des hiesigen Verwaltungsbezirks, namentlich den Herren Vorständen der Jmpforte, die ge naue Befolgung nachstehender Vorschriften zur Pflicht gemacht: l ., Im ersten Impftermine sind neben den Jmpflisten des laufenden Jahres auch sämmtliche vorjährige Jmpflisten dem betr. Jmpfarzte zur Controle der Uebertragungen und zur Kenntnißnahme der bezirküärztlichen Rcvisionsbemerkung vorzulegen. 2 ., Die Jmpflisten sind nicht eher zur Revision an den Königlichen Bezirksarzt einzureichen, als bis über jeden Impfling der ordnungsmäßige Nachweis der Impfung bez. der Befreiung u. s. w. erbracht und der nöthige Vermerk hierüber in die Liste eingetragen ist. 3 ., Bei Privatimpfungen ist, sobald der Nachweis hierüber durch Vorzeigcn des Impfscheines geliefert worden ist, in der Rubrik „Bemerkungen" anzugeben, wann, von wem und ob das betr. Kind privatim mit oder ohne Erfolg geimpft worden ist. 4 ., Von einer jeden einem Jmpforte zugewiesenen Gemeinde ist alljährlich eine Jmpfliste bez. ein Fehlschein an den Königlichen Bezirksarzt einzureichen, welcher sodann die Listen nach erfolgter Revision an die Octsbehörden des Jmpfortes abgiebt, während letztere die bezüglichen Listen unverzüglich an die betreffenden Gemeinden, welche solche zur Aufstellung der nächsten Listen benöthigen, weiterzugeben haben. Meißen, am 16. April 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von In der Privatklagesache Bieltz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. „ . .. Bekanntmachung. Die Aufnahme -er angemel-eten schulxfl,Stegen Ain-ex erfolgt Montag, de« 22. April, «achm. 2 Uhr im Schulsaale Etwaige Gesuche um Versetzung von Kindern aus emer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis spätestens Sonntag, de« 21. April von den Eltern persönlich oder schriftlich anzubrmgen. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 5. März ds. Js. in No. 34, 41 dieses Blattes machen wir die hiesigen Pferde- befitzer nochmals darauf aufmerksam, daß die diesjährige Stutenmusteruna und Fsylenf^au für das Zuchtgebiet Aeffels-srf am 9. Mai ds. Js., Vormittags S Uhr, mit Pramirrung in Kesselsdorf stattfindet. Zugleich weisen wir darauf hin, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckzeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vor- gestelll werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchlregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtreglster verstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Wilsdruff, am 19. April 1895. Der Bürgermeister. 6»<ker. Bekanntmachung, die Ersatzwahl zum Reichstage im 6. Sächsische« Wahlkreise betreffend. Die im Reglement zur Ausführung des Reichstagswahlgesetzes vom 28. Mai 1870 vorgeschriebene Ermittelung des Wahlergebnisses wird für die Ersatzwahl im 6. Wahlkreis des Königreichs Sachsen Montag, den 2H. April f8h5, von Vormittags 10 Uhr an im Restaurant zum Plauenschen Lagerkeller in Plauen b. Dresden stattfinden. Der Zutritt zu dem Lokale steht jedem Wähler offen. Dresden-Altstadt, am 16. April 1895. , Der für die Ersatzwahl zum Reichstage im 6. sächsischen Wahlkreise ernannte Königliche Commissar. Lossow, Regierungsassessor. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Brauereibesitzers Franz Emil Drache in Wilsdruff, gegenwärtig in Leipzig wohnhaft, ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf — . , , den 8. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Wilsdruff, den 18. April 1895. des Rittergutsbesitzers Georg Andra in Limbach, Przvatklägers .. . gegen den Restaurateur und Kaufmann Friedrich August Siegert m W-lstropp, Angeklagten, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Wilsdruff in der Sitzung vom 5. April 1895 für Recht erkannt: - . Strafaesekbucke« m einer Der Angeklagte wird der Beleidigung des Privatklägers schuldig erklärt und 88 Strasgefetzbuche« zu emer sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens, nicht minder rur^Erstattuna der dem Pcivatklä^ erwachsenen nothwendigen Auflagen verurtheilt. Weiter wird dem Privatkläger die Befugniß zugesprochen, de/verfügenden Theil äs Urtheils binnen 8 Tagen nach dessen Rechtskraft ,m Wilsdruffer Wochenblatt auf Kosten de« Angeklagten öffentlich bekannt machen zu lassen. Vorstehende Veröffentlichung erfolgt auf Antrag des Privatkläaers. Wilsdruff, am 18. April 1895. Königliches Amtsgericht. Vr. Gangloff