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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark so Pf. prseauwervnäo. Anzeiger Inserate werden bis spätesten- Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit IO Pf., unter „Eingesandt" mit so Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ ftr den Stadtgemei»derath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. «s Dienstag, den 14. Juni 1881.6. Jahrg. Bekanntmachung. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß bei den in hiesiger Stadt stattfindenden Aufenthalts-, Wohnungs- und Dienstbotenveränderungen nicht immer den Bestimmungen des für die Stadt Zwönitz giltigen Regulativs über das An- und Abmeldewesen vom 19. Mai 1879 nach gegangen wird. Dieser Umstand veranlaßt den Unterzeichneten die nachstehenden Bestimmungen in Erinnerung zu bringen. 1. Ziehen auswärtige Familien bez. einzelne Personen hier an, so sind sie verpflichtet, sich sofort an Ratsstelle per sönlich anzumelden (§ 1), verändern hiesige Einwohner ihre Wohnung, so sind sie verpflichtet, sich innerhalb 3 Tagen von der Wohnungsveränderung an gerechnet, an Ratsstelle zn melden und eine neue Wohnungskarte zu lösen. (Z 3). Lehrlinge, Zieh- und Pflegekinder unterliegen ebenfalls der Anzeigepflicht. (K 5.) Die Vermieter bez. Aftermieter von Wohnungen oder Quartiergeber sind auch in den Fällen, wo ihnen nicht die alleinige Anzeigepflicht obliegt, für die pünktliche Wohnungs-An- und Abmeldung ihrer Abmieter oder Logisleute, sowie der Personen, die zu deren Hausstande gehören, mit verantwortlich. 2. Besuchsfremde sind, wenn sie sich länger als acht Tage aufhalten, kostenfrei anzumelden. (H 8.) 3. Ziehen fremde Dienstboten hier an, oder verändern hiesige Dienstboten ihren Aufenthalt oder Dienst, so sind sie ge halten, dies binnen 3 Tagen, von ihrem Anzuge oder von ihrer Aufenthalts- oder Dienstvcränderung an gerechnet, ebenfalls an Natsstelle anzumelden, dabei ist das Dienstbuch mit zur Stelle zu bringen. Die Dienstherrschaften sind für die rechtzeitige An- und Abmeldung ihrer Dienstboten mit verantwortlich. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen zieht die regulativsmäßige Ordnungsstrafe nach sich. Zwönitz, am 9. Mai 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung. Der erste diesjährige Jahrmarkt wird Montag, den SO. Juni, abgehalten. Zwönitz, am 8. Juni 1881. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. Schönherr. Bekanntmachung. Nach H 13 8nd o des Regulativs für das Hospital der Stadt „Zwönitz" sind die Zinsen von 100 Thaler (300 Mk.) zur Aus stattung eines sich um das Meisterrecht bewerbenden Handwerksgesellen und eines sich verheirathenden Mädchens nach folgenden Bestimm ungen zn verlheilen. „Es werden die Zinsen dieser 100 Thaler (300 Mk.) jedesmal 10 Jahre lang gesammelt und dann zu gleichen Theilen an einer männlichen und einer weiblichen Person vertheilt. Beide müssen, um dieser Ausstattung theilhaftig werden zn können, arm sein und aller andern Hilfsquellen ermangeln, so daß sie weder das Meisterrecht noch eine Ausstattung aufzubringen im .Stande sind. Es müssen auch diese Personen nach dem Zeugnisse des Schullehrers die Schule gut besucht und sich resp. in der Lehre und sonst gut anfgeführt haben, ihre Eltern besonders ehrfurchtsvoll behandelt und sich überhaupt untadelhaft betragen haben." Diese Zinsen gelangen in diesem Jahre znr Vertheilnng, indem wir dies andnrch bekannt machen, fordern wir zugleich diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, hierdurch auf, ihre diesfallsigen Gesuche binnen der nächsten 3 Monate und bis spätestens den 30. Juni d. I. schriftlich bei dem mitunterzeichneten Bürgermeister anzubringen. Zwönitz, am 30. März 1881. Neidhardt, Pfarrer. Schönherr, Bürgermeister. VekamrtMsrKmZg. Da die zweite Lehrerin für meibl. Handarbeiten, Fräulein Grohe, in Folge Wegzugs ihre Stelle gekündigt hat, so werden ge eignete Damen aufgefordert, ihre etwaigen Gesuche bis zum 18. Juni a e. bei dein Unterzeichneten einzureichen. Zwönitz, den 2. Juni 1881. Der Schulvorstand allda: Neidhardt, Pf. Tagesbericht. — Zwönitz, 12. Juni. Am heutigen Vormittag wurde dem Partikulier, Herrn Alexander Austel in Niederzwönitz, von der hiesigen priv. Bürgerschützengilde, lt. Generalversammlungsbeschlnß vom 2. Juni, und zwar wegen seines allgemein anerkannten biederen, hu manen Charakters, wie nicht minder wegen seines häufig bewiesenen Wohlthätigkeitssinnes, zum Ehrenmitglied ernannt und ihm das Ehrendiplom und die Statuten der Gilde durch eine Deputation feierlichst überreicht. — Zn der am 11. Juli stattfindenden hundert jährigen Jubelfeier der Gilde sind 26 Schützenvereine eingeladen worden. — Für die zweite Sitzungsperiode des König!. Schwurgerichts zu Chemnitz im Jahre 1881, welche vom 13. bis mit 28. Juni währt, sind ans dem Amtsbezirke Stollberg die Herren Friedrich Gustav Wieland, Gutsbesitzer in Gttnsdorf, Albin Otto Köhler, Loh- gerbermstr. in Zwönitz und Karl Albinins Drechsel, Gutsbesitzer in Meinersdorf, auSgclost morden. — Nach einer Bekanntmachung des König!. Ministeriums des Innern haben die Ergänzungswahlen für den Landtag nun bestimmt am 12. Juli stattzufinden. — Dresden, 11. Juni. Das soeben aus Ems in bestem Wohlsein retournirte Königspaar wurde am Bahnhof vom Prinz Georg und sämmtlichen Ministern, dem Oberhofstaat und dem Ober bürgermeister der Stadt Dresden ehrfurchtsvoll begrüßt. — Der Spitzberger Stollen in Geyer hat für die am 16. Juni in Geyer abzuhaltende Generalversammlung einen Grnbenbericht herausgegeben, aus dein wir entnehmen, daß während der kurzen