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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prreiiiimvranäo. Meim für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltcnzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 3. Sonnabend, den 7. Januar 1882. 7. Jahra. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Rekrutirungs Stammrolle betreffend. Die deutsche Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter H 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Militärpflichtigen entgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Nekrutirungs-Stammrolle an zumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbchörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig.ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichts stand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stamm rolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeil vom 15. Januar bis 1. Februar 1882 behufs Eintragung ihrer Namen in die Nekrutirungs-Stammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zu.n ersten Male anmelden, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Loosungs- und Ge stellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht an Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Aufforderung, die unter Aufsicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 4 Januar 1882. Der Bürgermeister. Schönherr. BeLENtmHchmrg. Nach ß 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 sind alle Diejenigen, welche Hunde besitzen, verpflichtet, diese bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strase — die dreifache Hundesteuer betragend — schriftlich anher anzuzeigen. Alle Einwohner hiesiger Stadt, welche Hnnde besitzen, werden unter Hinweis auf diese Anmeldepflicht und bei Vermeidung der auf Unterlassung dieser Anzeige gesetzten Strafe aufgefordert, diese Anzeige bis längstens zum 12. Januar d. I. bei dem Unterzeichneten in Schriften einzureichen, sodann aber in der Zeit vom 15. bis 20. Januar d. I. die volle Steuer für jeden Hund auf das laufende Jahr mit 4 Mk. 50 Pf. beziehentlich 3 Mk. — Pf. an die hiesige Armencassenverwaltung zu bezahlen, dagegen die vorgeschricbene Steuermarke, welche als Nachweis der bezahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde am Halsbande stets zu tragen ist, sowie eine Belehrung über Wuthkrankheit der Hunde in Empfang zu nehmen, wobei auf die Strafbestimmungen in Z 7 des ange zogenen Gesetzes, nach welchem Besitzer solcher außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitäten ohne Steuer« marke betroffen werdenden Hunde um drei Mark zu bestrafen sind, aufmerksam gemacht. Zwönitz, am 2. Januar 1882. Der Bürgermeister Schönherr. Bekmmtmaehrmg. Auf Antrag der Erben weil, der Hausbesitzerin Frau Christiane Caroline verehel. Köhler verw. gewesene Richter in Niederzwönitz soll das zum Nachlasse derselben gehörige > Hausgrundstück Nr. 60 des Brandcatasters, Nr. 218a, 2185 und 226 des Flurbuchs, sowie Fol. 63 des Grund- und Hypothekenbuches für Niederzwönitz, welcher Grundbesitz ein Areal von zusammen — Acker 78 QN. umfaßend, mit 63,06 Steuereinheiten belegt, am 15. December 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7000 Mark — Pf. gewürdert worden ist, den 21. Januar 1882 Mittags 12 Uhr von dem unterzeichneten Königlichen^AmtSgerichte an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Beding ungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, sowie im Erb gerichte und im Gasthaus zur Linde in Niederzwönitz aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung beigefügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 27. December 1881. König!. Amtsgericht. Zumpe.