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Tharandt, Men, Menlcha and die UmMaden. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Ps., durch die Post bezogen 1Mk.55Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 112. Donnerstag, den 23. September 18S7. Brgmstr. Die Tagesordnung hängt im Nathhause aus. Wilsdruff, am 21. September 1897. Kwchenzucht unter sich einführten, sich aber zu keiner der beiden evangelischen Kirchen bekannten, sondern Mitglieder von beiden unter sich aufnahmen, also eine richtige Union bildeten. Anfänglich gab dies zu viel Meinungsverschieden heiten Anlaß, bis man sich im Jahre 1727 zu bestimmten Statuten auf geistlichem uns bürgerlichen! Gebiet verstand und so zur Einigkeit kam. Die Verbannung des Grafen von Zinzendors aus Sachsen (1736) wurde die Veranlassung zur Gründung einer größeren Anzahl Tochtergcmeinen Herrnhuts in Deutschland, Holland, Dänemark, Rußland, England und Nordamerika. Dieselben erhielten von den Regierungen kirchliche Unabhängigkeit und bürgerliche Privilegien. Die von Gott den Brüdergemeinen gestellte Aufgabe richtete sich auf geistlichem Gebiete nach drei Seiten, l. Erhaltung der reinen Bibellehre in der rationalistischen Kirchcuzeit und innere Mission. 2. Erziehungsthätigkeit in vielen und zum Theil großen Instituten. 3. Wirksamkeit in der Heidenmission. Auch heute noch werden diese drei Felder von den Brüdergemeinen bebaut, das der Heiden mission aber hat den größten Umfang gewonnen. Während die Zahl der eigentlichen Brüdergemeinen sich auf 147, die ihrer Mitglieder auf 34 256 beschränkt, stehen 93 246 Glieder aus den Heidengemeinen unter geistlicher Pflege der Vrüdergemeinen. Mit einem Aufwand von 1589570 M., der zum Theil in den Brüdergemeinen aufgebracht, zum Theil von Freunden dargeboten wird, wurden im Jahre 1893 auf 122 Stationen in den vier fremden Welttheilen Die evangelische Drüdergemcine (Herrnhuter). Die evangelische Brüdergemeine schreibt ihren Ursprung der alten böhmisch-mährischen Brüderkirche des 16. und 17. Jahrhunderts zu, da im Jahre 1722 der Graf Nikolaus Ludw ig von Zinzeudorf einer Anzahl evangeltscher Mahren, die um ihres Glaubens willen ihr Vaterland verlassen hatten, auf seinem Gute Berthelsdorf in der Oberlausttz aufnahm und ihnen am Hutberg (Weideberg) einen Bau- p atz anwies. Daher der Name der Ansiedlung „Herrnhut als eines Ortes, der unter der „Hut", der Wacht Gottes A" sollte. Diese Leute, zu denen sich später andere aus ° ^^denen Theilen Deutschlands gesellten, bildeten nun r Gemeine, die ihre von den Patern in Mähren ererbte Tagesgeschichte. Podbielskis Pläne für die höheren Postbe amten. Gleich als der neue Staatssekretär des Post amts seine Stellung übernahm, verlautete, daß er die > Bestimmungen über die Vorbereitungen der höheren Post- Schwestern) wohnen zum Theil in den für sie erbauten Häusern zu billigen Miethen und erhalten gegen Bezahlung genügende Kost. Es steht ihnen frei, auf eigene Rechnung ihr Brot zu verdienen oder sich Arbeit zuweisen zu lassen, deren Stutzen dem Ganzes zu gute kommt. Heirathen sollen nicht ohne Genehmigung des Aeltcsten- rathes geschlossen werden, in Bezug auf die Wahl herrscht vollkommene Freiheit. Neben dem Prinzip des Rechtes kommt das der Billig keit sowohl unter den Gliedern, als von feiten der Behörden zu besonderer Geltung. Bei entstandenen Meinungsver schiedenheiten sucht man sein Recht nicht zunächst bei den landesherrlichen Gerichten, sondern sucht sich nach brüder licher Billigkeit zu vergleichen. Trotz allgemeiner Gewerbe- srechelt wird darauf gesehen, das; unerfahrene Leute sich nicht in gewagte Unternehmungen einlassen uud daß der Ort nicht mit Geschäften einer Art überfüllt wird. Um der Verarmung vorzubeugen, ist man bei Gründung neuer HaElande und Familien vorsichtig. Die Folge davon Ml des Proletariats in den Brüdergemeinen. Dj^e Einrichtungen haben keine gesetzliche Macht zum Nuckyatt und beruhen, wie so vieles andere in den Ein richtungen auf Freiwilligkeit. , , Das Leben in den Brüdergemeinen ist ein anspruchs- lofes. An Stelle von Theater und Ball ec. begnügt man stw mit musikalischer und wissenschaftlicher Unterhaltung, "ut Naturgenuß und zwangloser Geselligkeit. Ordnung und Mäßigkeit, Reinlichkeit in und außer den Häusern stud Lebensbedürfniß und daraus entspringt ein im all gemeinen guter Gesundheitszustand und behaglicher Wohlstand. Der Gemeinbehaushalt wird theils durch freiwillige Beiträge, theils durch den Erlös von Gewerben und der Geineine gehörigen Liegenschaften bestritten. Diese ökono mischen Verwaltungen werden Diakonien genannt. In gleicher Weise hat eine jede der 3 Unitätsprovinzen ihren gesonderten Provinzialhaushalt. Das Oekonomikum der gesammten Brüderunität beschränkt sich hauptsächlich auf die Verwaltung der Heidenmission, die von der Gesammtheit sämmtlicher Unitätsprovinzen betrieben wird. Der bekannte „Wohlstand der Brüder-Unität" hat also weder in bedeutendem Kommunalreichthum, noch in diktatorischer Gewalt der Behörden seine Wurzel, sondern in Ordnung, Mäßigkeit, Genügsamkeit, Selbstbeschränkung, Freiwilligkeit und Opfersinn der einzelnen. Selbstver ständlich läßt sich dergleichen nicht befehlen, sondern muß auf organischem Weg werden, nur muß die Unterlage dafür vorhanden sein, und diese liegt in der christlich-gläubigen i Geschlossenheit. Theoretisch lassen sich solche Verhältnisse . nicht konstrniren, oder nach bestimmten Mustern ins Werk - setzen. Nur Leute, welche neben allen persönlichen Unter schieden denselben Grund und dasselbe Ziel haben, können j in dieser Gemeinschaft leben und den gewünschten Erfolg > erreichen. OODVOOGGGOG Einladung zur Bestellung auf das am 1. Oktober beginnende 4. Vierteljahr des im 55, Jahrgang erscheinende ^VveliMblutt tür Hml8dlatt für die König!. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Kömgl. Amtsgericht und den Stadrath zu Wilsdruff, sowie für das Komgl. ^orstrentamt zu Tharandt. VteitverbrsNstes vrgsn sui- sen ^misgei-iviitsberii-k Wikllruff. Das Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal mit der illugtk-ik-tsn 8anntag8d6i!3g8 und der alle 14 Tage erscheinenden vierseillgen !3nüwii-tk8ekAft!ietWn köiWgk, welche in landwirthschaftlichen Kreisen gute Aufnahme gefunden hat. Das Bestreben der unterzeichneten Geschäftsstelle wird auch ferner darauf gerichtet sein, den geehrten Lesern durch unparteiische politische, sowie volkswirthschaftliche Artikel, aus der Tagesgeschichte und den vaterländischen Ereignissen stets das Neueste zn bringen; gute und sittlich reine Romane uud Novellen sollen namentlich den geehrten Leserinnen reichlichen Stoff zur Unterhaltung bieten; wir richten des- eichen Leser unseres Blattes die höfliche ihr freundliches Interesse zu zuzifführm demselben durch Empfehlung neue Freunde Der Preis stellt sich für ein Vierteljahr durch die Post bezogen frei m's Hans auf 1 Bi. 55 Pf. für die Stadt Wilsdruff durch unsere Expedition bezogen»!. M 30 Pf Bestellungen nehmen alle Postanstalten, Briefträger' sowie unsere Geschäftsstellen entgegen. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle des Amts- und Wochenblattes für Wilsdrnff etc. 338 Personen (Missionare) männlichen und weiblichen Geschlechts unterhalten; außerdem sind in diese Summe eingeschlossen die Kosten eines Instituts für Heranbildung von Missionaren, zweier Erziehungsinstitnte für die Kinder derselben und die Pensionen der Emeritierten. Was die Verfassung der Brüdergemeine betrifft, so ist die oberste Behörde der ganzen Brüderunität (in.Europa und Nord-Amerika) die meist alle 10 Jahre zusammen tretende, von den 3 Unitätsprovinzen beschickte General synode, deren Glieder von den Synoden derselben (euro päischer Kontinent, England, Nordamerika) gewählt werden. Die Provinzialsynoden setzen sich aus den Predigern und gewählten bürgerlichen Deputierten zusammen. Von der einzelnen Provinzialsynode wird die oberste Provinzial behörde als Verwaltuugsausschuß, von der Generalsynode die oberste Uuitätsbehörde, die Unitäts-Aeltesten-Konterenr gElt, Uslieder das Missionsdepartement und 2 Glieder der deutschen Umtatsdirektwn ausmachen Letztere gliedert sich in die Abteilung für Kirchen- und Schulan- gelegenheiten und die Abteilung für das Finanzwesen. Die geistliche Behörde der einzelnen Gemeinen ist nach Beicklutz der Provmzmlsyuode von 1893/94 der Aeltesten- rath, der aus den Geistlichen und einer Anzahl gewählter Lmemmtglieder besteht. Vorsitzender ist der Prediger. Die bürgerliche Kommune wird nach den Landesgesetzen verwaltet. Die Seelsorge wird von dem Prediger und seinen Gehilfen geübt. Die Mitglieder der einzelnen Gemeinen zerfallen nach Stand, Alter und Geschlecht in besonderen Klassen, „Chöre" genannt, von denen jedes seinen eigenen Seelsorger, resp. Seelsorgerin unter der Aufsicht des Predigers hat. Die Mitglieder der Chöre (Wittwen, ledige Brüder und ledige Bekanntmachung, das Standesamt Unkersdorf betreffend, dorf aU zusammengesetzten Standesamtsbezirk Unkersdorf ist an Stelle des verstorbenen Standesbeamten Irmer Herr Gcmcindevorstand Sohrmann in Unkers- Standesbeamter, und Herr Gutsbesitzer Reinhold Uhlmann daselbst als stellvertretender Standesbeamter bestellt und heute verpflichtet worden. Meißen, am 18. September 1897. Die Königliche Amtshauptmannschaft. > ' I. A. von Bose. Bekanntmachung. Donnerstag, den 23. September d. I Abends '^7 Uhr