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Dnick und Verlag von Marrin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger dakM. No. 31. I Sonnabenv, -en 15. März 1W2 61. Ja-rg 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 50 4 1902. G. innerhalb der Verabreichung an Militärpferde zur Kilo Hafer, ;s-sz LS-58 51—54 47-50 41—46 57-60 54-5« 48-53 «7—72 63-68 ,58-62 62-63 84-65 60-61 58-59 >en und -chweinc, Bullen, daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden An träge aus Zurückstellung einige Zeit vor den» Beginne der Musterung und spätestens in» Musterungstermine selbst unter Beifügung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen find, da auf die Verheißung eines nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Commission in dem Mnsterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den dienstthuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies un- thuulich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, be ziehungsweise über die behauptete Arbeits- unv Aufstchtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen: daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular ver wendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung einge reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Be stimmung in § 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge schäft eingetreten ist; daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Kö nigliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Commission an die Königliche Ersatzbchördc III. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission, da die selben anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Er satzbehörde III. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Commission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienver hältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendendcn Reclamation halber zu beachten und zu thun haben; daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu be antragen. Endlich werden die Ortsbehörden auch aus die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular ein getragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und -atz eine blose Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 15. Februar 1902. mann, da§ itgegnetr et en Andere« zu lieb soll für mein md weil ich meinen, ich und mein« es dennoch wirklich M ,Die KaM zusammen statt dessen Musik z« nn spöttisch- 's ist ja för i's mir z« rfstand unv gelangende Marschfourage beträgt: 8 M. 63,62 Pf. für 50 rektor ihn« : von heutt Leuten au- könnte W f jetzt gleich tt auch mi< und mein» Arlinghoß verein und ich möchte meinst DU Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bezw. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Mnsterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (863, Punkt 8 der Wehrordnung); Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 317, 107, 121, 149,150, 151, 152, er nachstehend bemerkten Weise stattfinoen- Sonnabend de» IS. März 1902, . „ bou Vormittags 8 tthr an die MtlüarpfllchUgen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, ersen, Barmenitz, Beicha, Bernlitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, schütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, en, Klappendorf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und M, Lenden mit Ketzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Montag, de» ,7. März »962, Vvn Vormittags 8 Uhr an die Mmlarpfllchtlgen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- ckes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Mitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, schütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. L>ch., Prositz b. St., Raßlitz, rba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Udten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, itzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schießhause zu Lommatzsch; Dienstag, den >8. März 1902, , von Vormittags 8 Uhr an die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften Amtsgerichtsbezirks Wilsvruss: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burk- dtswalde, Groitzsch, Grumbach und Helbigsdorf im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Mittwoch, oen tu. März 1902, von Vormittags 8 Uhr an die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts kes Wilsdruff: Herzogswalde, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Mausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Nieder- iha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b.W.,Rolhschöuberg, Sachsdorf,Schmiedewalde, a, Stembach b. K Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthose „zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, oen 20. Marz iW2, vor» Vormittags 8 /2 Uhr an die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen; Freitag, oen 21. März 1u02, .. NN,. - von Vormittags 8Vr Uhr an die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Orllchaften des Amtsgerichtsbezirkes ssen: Slbend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, ren-Toppschadel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- sriedrtchsgrmw, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld und Höfgen im Gasthof „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnaveno, den 22. März IW2, die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: "Uamie, Ilkendorf, Karcha Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, titz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, cstößwitz, Petersberg, Plnnewttz Priesen Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Dreh- und Wolfsgrun, Rhasa, Rüsseina Saultitz, Schrebnitz, Stahna, Starrbach, Wen- bora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Galischütz ebenfalls im Gasthof- „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, Veit 24. März 1992, von Vormittags 87- Uhr an »sungstermin für den gejammten AuShebuugsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen. Sämmtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der rsklasse 1882/1902, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich, bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die itärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhältnitz noch nicht end- ig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht wücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- itär-Gesetzes vom ,2- Mai 1874, verbunden mit 826, Punkt 7 der Deutschen Mehr ung vom 22. Jult 1901 angedrohten Strafen und sonstige Nachtheile in den vor- : chten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. : .In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- > stigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des AußenbleibenF Der Livil-vsrsitzen-e der Aöniglichen Lvsatz-Lsmn"ssi«n -es Aurhebungsbezirkes Nossen. 66 8. v sn Schroeter G. 84-67 «1-63 l 50-52 Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flgd.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Februar d. I. " erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden Amtshauptmannschaft im Monate März -. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert resp. Quartierwirthen Marandt, Nossen, Siebenlehn und die Amgegenden 0420 „ 83 .. „ Heu, 4 „ 20 „ „ M „ Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 11. März vo»» Schroeter. icht Mk. >0—65 >6-59 >1—55 16-50 Amtsblatt r die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanncberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, mdorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. scheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Juserttonspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebnngsbezirke Nosjen wirdj ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von . .. der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringeu (862, Punkt 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Loosungstcrmine Seiten der Loosungsberechligten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission loosen wird.