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Erscheint , wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. Tharmdt, Noffen, Menlthil md die UllMMdkii. —-r Imtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs «M freitags bis spätestens Mittag» ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis sO Pf. pro dreige spaltene Eorpuszeile. für die Ugl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verla» von Martin Berger in Finna s Ä. Lerner rn Äilssrufs. — VeruntworMch für die Redaktion H. A Berger daselbst. Dienstag, Sen IS. März No. 34 18S5 stattfinden. undM, Anfuge des Reglements); d^rBeisitzern mit zu unjerschreiben ist 18, Abs. 3 des Dit fortlaufenden NuMnern zu versehen, im Protokolle auch 'gemacht, und die Anschaffung dieser gesetzlichen darauf aufmerksam gKiacht, Reglements); 5 .. daß ungültig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunehmenden Protokolle beizufügen und die Gründe anzugebm sind, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgte. (§ 20, Absatz 1 des Regl^ 6 ., daß die Funktion des Wahlvorstehers, des Protokollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung iM welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. (§ 9 des obenangezogenen Wahlgesetzes). M Meißen, am 15. März 1895. Königliche Amtshauptmannschaf^ Bekanntmachung, / die Reichstaaswahl im K. Wahlkreise des Königreichs Sachsen bctK Für die zufolge der in No. 31 dieses Blattes abgedruckten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 6. dieses Monats M / NIN 23. April dieses Jahres / / stattfindende Neuwahl eines Abgeordneten für den Reichstag im 6. Wadikreise des Königreichs Sachsen sind auö den ländlichen Ortschaften tzB Amtsgerichtsbezirkes WÄs-ruff einschließlich der selbstständigen Gutsbezirke die nachstehend unter T verzeichneten Wahlbezirke gebildet, die dabei angegebenen Wahlvorsteher und StellvWeter ernannt und die ebenfalls dabei erwähnten Wahllokale bestimmt worden. Bekanntmachung, die Stutenmusterung und Fohlenschau betr. Die diesjährige Etutcnmusterung und Fohlenschau soll für das Zuchtgebiet Altlommatzsch am 22. April dss. Js., Vormittags 10 Uhr ohne Prämiirung in Lommatzsch, Grotzenhain, am 24. April dss. Js., Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Grstzenhain, Zella, am 4. Mai dss. Js., Nachmittags 3 Uhr ohne Prämiirung in Zella, Aesselsdsrf, am 9 Mai dss. Js., Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Aesselsdorf, Moritzburg, am 20. Mai dss. Js., Vormütags 9 Uhr mit Prämiirung in Moritzburg skenls); und den Wahlbezirken rchr von Personen ausgeübt werden kann, Unter Hinweis auf die ebenfalls in No. 31 dieses Blattes abgedruckte Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtshauptmamrWft vom 9. dieses Monats wird dies zur Nachachtung für die Betheiligtenhiei durch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die Formulare zu dem über die an dem obengenannteMWohltage abzugebendrn,-Stimmen aufzu- nehmcnden Protokolle sammt Gegenliste den Herren Wahlvorstehern rechtzeilig von hier aus zugchen werden, und daß etwa obwaltende BehindeMigcn in Betreff der Uchernahme des Wahl vorsteher- und Stellvertreteramtes binnen längstens 8 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet anher anzuzeigen siM Indem den Herren Gememdevorständen bez. Wahlvorstehern hierbei die genaue Beobachtung der Vorschriften des Reichstagswahlg-Mes vom 31. Mai M69 (Bundesgesetzblatt v. I. 1869 S. 145 ff.) und des dam erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 ^Bundesgesetzblatt v. I. 1870 S. 275 ff.) zur PfliM gemacht, und die Anschaffung dieser gesetzlichen Vorschriften in Sonderabdrücken zu ihrer Erleichterung bei deren Handhabung dringend empfohlen wird, werden dieselben ins Besondere m " 1 ., daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemeindeoorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung gcsMen, zu versehen ist. M 2, Abs. 3 des Reglements); 2 ., daß bei Berichtigung der Wählerliste durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der Mreffenden Liste zu bemerken sind; 3 ., daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung unter unterschriftlicher Vollziehung des GemeiMvorstandes abzuschlieb sind, und das zweite Exemplar zugleich die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare enthalten muß. (§ 4, Abs. 1 - - 4 ., daß die Wählerliste, ingleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher sowie von dem Protokollführer und '""M' Z Fortl. Nr. Zubehörungen -es Wahlbezirks. Wahlvorsteher. Mellvertreter. / Wahllokal. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Rittergut Tanneberg und Dorf Alttanneberg Neutanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Rittergut und Dorf Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kesselsdorf Kleinschönberg Rittergut und Dorf Klipphausen Lampersdorf Rittergut und Dorf Limbach Vorwerk „ „ Lotzen Rittergut „ „ Munzig „ „ „ Neukirchen Niederwartha Rittergut und Dorf Rothschönberg mst Perne Röhrsdorf Roitzsch Sachsdorf Echmiedewalde Sora Rittergut und Dorf Steinbach (Obersteinboch bei Mohorn) Sttinbach (bei Kesselsdorf) Unkersdorf Rittergut und Dorf Weistropp „ , „ Wildberg Gem.-Vorst. Poppe in Alttanneberg - Schmiedgen - Gühne - Birkner - Obendorfer - Kippe - Herzog - Harz - Lindner - Pietzsch - - Beuchel H - Eulitz A - Schmieder M - Schulze F - Klunker F - Dachsel K - Schumann F - Dämmig F - Rost F - Große - Schumann in RothsLönberg - Reyer F - Irmer - Beger - Bohland F - Kästner F - Johne F - Udolph L - Sohrmann F - Gießmann F - Zscheile Gem.-2W. Heide in AlttanLeberg - M Hüppner A M Beger A Sparmann. F- Fritzsche / F - Adam F - Wätzig / F - Mülles F - Lommatzsch f - HerW - Hennig - Wimer - Schütze - Ranft - / Hetzel - / Dachsel Vorwerkspachter Arnhold Gem.-Aklt. Erler -L Müller / Haukelt Wolf in Perne. / - Gießmann / - Henker / - Bruchholz - Lippert - Bachmann - Busch - Schulze - Ludwig - Löffel - Mosel Gasthof in Alttanneberg Wohnung des Wahlvorstehers Schänke in Birkenhain Gasthof in Blankenstein „ „ Burkhardtswalde „ „ Groitzsch , „ Grumbach „ „ Helbigsdorf , „ H-rzogSwaldc „ „ Hühndorf „ „ Kaufbach Fehrmann's Gasthof in KessclSdorf Gasthof in Klcinschönberg „ „ Klipphausen Schänke in Lampersdorf Gasthof in Limbach Schänke in Lotzen Gasthof in Munzig Göbel's Gasthof in Neukirchen Schankwirlhschaft in Niederwartha Richter s Schankwirlhschaft in Rothschönberg Gasthof in Röhrsdorf (Erbgericht) Schänke in Roitzsch „ „ Sachsdorf , „ Schmiedewalde Gasthof in Sora Kirsten's Gasthof Gasthof in Steinbach Schänke in Unkersdorf Branzke's Gasthof in Weisttopp Gastwirthschaft in Wildberg.