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Inserate werden bi» spätrst»»» Mittags des vorhergehend« rage» deS Erscheinen» erbeten und die CorpuSspaltenzeUe mit io Pf-, unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal u»d zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag-. AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pi ÄWM für Zwönitz und Umgegend Organ für den Stavtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Nedactcur: Bernhard Ott in Zwönitz. ISS. Donnerstag, den 29. November !883. 8. Jahra, Bekanntmachung, die Stadtverordneten Ergänzungswahl betreffend. Mit Schluß dieses Jahres scheiden aus dem Stadtgemeinderaths-Collegium nachstehend genannte Herren aus: a) ansässige Stadtverordnete. Herr Friedrich Gustav Merkel, Fleischermeister und Restaurateur, - Carl Eduard Flade, Brauerei-Mitbesitzer, - Wilhelm Otto Richter, Tischlermeister, k) ansässige Ersatzmänner. Herr Mar Mont) 3öliger, Schieferdeckermeister, - Ernst Friedrich Springer, Schuhmachermeister, e) unansässtge Stadtverordnete. Herr Gustav Adolf Walther, Schuhmachermeister, welcher als Ersatzmann für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten eingezogen worden ist und nunmehr wieder als Stellvertreter zu functioniren hat. Für diese Herren sind gemäß ortsstatutarischer Bestimmung 3 Ansässige und 1 Unansässiger, sowie 2 ansässige Stellvertreter zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist von dem Unterzeichneten Mittwoch der 5. December a. c. anberaumt worden. Die in der aufgestellten Wahlliste aufgeführten Bürger werden hierdurch aufgefordert, gedachten Tages von Vormittags LO bis Nachmittags 2 Uhr persönlich in dem zum Wahllocal bestimmten Sessionszimmer des hiesigen Rathhauses zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Punkt 2 Uhr wird das Wahllocal geschlossen, sodaß diejenigen Wähler, welche bis zu dieser Zeit sich nicht bereits daselbst befinden, für diese Wahl ihres Stimmrechtes verlustig gehen. Hierzu wird noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. 2. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe uneröfsnet in ein verschlossenes Behältniß zu legen sind. 3. Auf jedem Stimmzettel sind die Namen von 5 ansässigen und 1 unansässigen Bürger der Stadt Zwönitz so zu ver zeichnen, daß über die Person kein Zweifel übrig bleibt. 4. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind die selben ungültig. Zwönitz, am 26. November 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Jahrmarkt wird Freitag den 30. November abgehalten. In Bezug auf denselben wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1. Der Jahrmarkt beginnt.Freitag den 30. November Vormittags und dauert bis Sonnabend Mittags 12 Uhr. 2. Jeder, welcher auf dem hiesigen Jahrmärkte auf öffentlichen Stadtraum feilhalten will, hat sich vor Beginn de» Marktes bei dem Marktmeister anzumelden, die Gattung seiner Waaren anzugeben und sich die Verkaufsstelle anweison zu lassen. 3. Das zu entrichtende Stättegeld ist am ersten Jahrmarktstage von Vormittags 8 Uhr an bis Nachmittags 1 Uhr auf dem Rathhause gegen Quittung bei Vermeidung einer Strafe, welche dem dreifachen Betrage der zu entrichten ge wesenen Abgaben gleichkommt, zu erlegen. 4. Das Ausspielen von Waaren, sei es durch Würfel, Lotterie oder auf irgend eine andere Weise, ebenso da» Ausrufen von Waaren, wird nicht gestattet. 5. Caronssels, Schieß- und Schaubuden, sowie Buden und Verkaufsstände sind Abends um 11 Uhr zu schließen. Zwönitz, am 26. November 1883. Der Stadtgemeinderat h. Adam, Bürgermeister. Sächsische Nachrichten. — Haben die alten Wetterbücher Recht, so währt die günstige Witterung noch bis zur Mitte des nächsten Monats. Die betreffenden Wetterregeln sind nämlich folgende: War der October in seiner ersten Hälfte mäßig kalt und mäßig naß, trat nachher am 27. (24.) Oc tober der Winterregen ein und folgen dann nach dem 3. (1.) No vember scharf kalte und heitere Tage, so hat man auf den 18. (15.) November als einen ziemlich entscheidenden Wendepunkt zu achten. Dann tritt nämlich an diesem Tage leicht der erste bedeutende SDeefall «in. Ist dieser Schneefall mit Frost verbunden, so ist mit fast völliger Sicherheit auf einen strengen Winter, vor allem auf einen strengen Vorwinter zu rechnen u. s. w. Ist dagegen der 18. (15.) November milde vorübergegangen — und dies ist jüngst der Fall gewesen, — so ist Frost und Schnee nur selten vor dem 15. (12.) December zu erwarten. — Die Feier der Einweihung des neuen Schlacht- und Vieh hofes zu Chemnitz wird am 4. und 5. December in solennster Weise vor sich gehen. Am ersten Tage Mittags 12 Uhr findet die Uebergabe der Schlüssel feiten des ausführenden Architekten Stadt- baurath Hechler an den Jnnungsobermeister Moritz Kickelhavn statt. Nach der Ansprache des Letzteren erfolgt die Besichtigung ver Ge bäude mit der Viehausstellung und die Besichtigung des Probe schlachtens in den verschiedenen Schlachthallen, woran sich um 3 Uhr Festtafel im Börsensaale des Schlacht- und Viehhofes anfchkießt. Am 5. December vereinigen sich die geladenen Gäste und die Mit glieder der Fleischerinnung zu einem Frühstück. Abends giebt ein Festball im genannten Börsensaale der Feier einen würdigen Abschluß. — Aus Thalheim wird dem „CH. Tgbl." geschrieben: Allge meine Freude erregt die baldige Gründung einer Apotheke in unserem Orte, da derselbe nebst den umliegenden, stark bevölkerten Ortschaften Meinersdorf, Gornsdorf, Hormersdorf, Dorfchemnitz und Brünlos,