Volltext Seite (XML)
«MM!i, MW Er!chri»t wöchrmüch dreimal ood zwar LIEvxr, Domrerstagr oud SomrsbeudS. 8k»ag«pr-!r vi-rleljShrllL 1,35 M!., tn Wilsdruff 1,30 MI., durch die Poff bezöge» 1,54 MI. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrxss. uud Amseseud. Amtsblatt Juserat« werde» Montags, Mitwochs and Freitags biS spätestens 12 Uhr angenommen. JosertiooSPreis 15 Psg. pro viergespalte»« KorpuSzell«. Außerhalb deS AmtsgertchtSbeztM Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 AussGaz. Mr die Lgl. Amtshauptmannfchaft Meisten, Mr das Kgl« Amtsgericht und den Stadtrst ru Mil«drNR» sowie Mr das Kgl. Forstrentamt ru Charans Lokal-latt für Wilsdruff, Alttaxxebers, Birkexhai«, Blankexstet«. BraunSvorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Rohor«, HelbigSdsrf, vr^sß»»«se unr «««§»«8. Kaufbach, Keffelsdorf, Kleixschöxberg, Klipphause«, Lampersdorf, Limbach, Lotze«, Mohors, Mi!titz»Roitzsche«, Munziz, Neukirche«, Neutarmeberg, Niederwartha, Ober-er«Ltz«f PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschösberg mit Perne, SachSdsrf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steixbach bei Rohow, Seeligstadt, Spechtshause«, Tanbexheim. Unkersdorf, WeMropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Leilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Seilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. N-. 3. Donnerstag, Ve« K. Jannar 1910 «9. Jahrg. Hundesperre. Am 1. Januar 1910 ist in Rothschönberg ein Hund — langhaariger schwarzer Spitz, Rüde, 4 Jahre all — des Wirtschaftsbesitzers und Schankwirts H. H. Blümel aus ElgerSborf herumgelaufen und daun erschossen worden. Durch den Königlichen Be zirkstierarzt ist an diesem Hunde Tollwut fcstgestellt worden. Um die Weiterverbrettung der Wmkrankheit zu verhüten, wird deshalb über die Orte Nsthschönberg mit Perne und Rittergut, Elgersdorf, Weitzschen, Seeligftadt, Burkhardtswalde, Munzig mit Rittergut, Schmiede» walde, Groitzsch mit Rittergut, Alttonneberg, Neutanneberg mit Rittergut Danneberg, Blankenstein, Neukirchen mit Rittergut, Hirschfeld mit Rittergut, Niederen!«, Obereula mit Rittergut, Deutschenbora mit Rittergut, Mergenthal, wendischbsra mit Rittergut, Mahlitzsch, Gruna mit Borwell Lindigt, Ilkendorf mit Rttergut, Göltzscha, Gshla, Natzenberg, Wunschwitz mit Neu- wunschwitz und R-tlergut, Heynitz mit Rittergut, Nsttewitz mit Berg, Wuhsen und Miltitz mit Rittergut die Hundesperre vir mit 1. April MO dergestalt angeordnet, daß bis zu diesem Tage alle Hunde in diesen Orten eingesperrt zu halten oder nur mit gut passendem Maul» -erbe versehen an -er Leine auszufiihren sind. Ohne polizeiliche Erlaubnis dürfen Hunde aus dem gefährdeten Bezirke nicht aus- geführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt sind. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herden, von Lleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd bleibt nachgelaffen, es sind dieselben jedoch außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Zagdreviers) festzulegen oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen. Werden Hunde innerhalb der gesperrten Orte diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen, so kann und wird falls solches durch die Umstände geboten er scheint, deren sofortige Tötung erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen fallen nicht bloß unter die Uebertretungen nach 8 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung oer Viehseuchen betreffend, in der Fassung vom 1. Mai 1894, sondern sind — worauf noch besonders hingewiesen wird — bei wissentlicher Verletzung nach 8 328 des RetchsstrafgesetzducheS als Vergehen mit Gefängnis zu bestrafen. Die in Frage kommenden Ortsbehörden haben über dir genaue Befolgung dieser Vorschriften zu wachen, auch sind von denselben unverzüglich -ie vsrgeschriebenen öfteren Umgänge durch den Naviller -der andere dazu geeignete Personen avzuorvnen, wobei bemerkt wird, daß die von den Kavillern oder von den Hamit beauftragten Personen bei ihren Umgängen eingefangenen Hunde, wenn sie von den Eigentümern nicht binnen 3 Tagen gegen Erlegung der von der Ortspolizeibehörde fest» zusktz'udeu Entschädigung für den gehabten Unterhalt zurückgefordert werden, getötet werden können, insofern nicht ihre Tötung in Fällen von Tollwut sofort geschehen muß. Meißen, am 4. Januar 1910. iss« Nr. 11 d V Die Nönigliche Amtrhauptmannschaft. In den nächsten Tagen wirb jedem Grunvstücksdcfttzer eine Lifte zugestellt werben, in welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen sind, die am so. Januar d. I. einen oder mehrere Hunde halten; dabei ist anzugeben, ob die aufgeführten Hunde ledig» lich als Zug- oder Kettenhunde verwendet werben. Als solche sind nur die zu betrachten, die unausgesetzt währen- -es Tages bis zur eingebrochenen Nacht an der Kette festgelegt sind. Hält kein Hausbewohner einen Hund, so ist dies auf der Liste ausdrücklich zu bemerken. Der Hausbesitzer oder der ihn vertretende Hausverwalter ist für wahrheits» getreue Eintragungen in der Liste verantwortlich. Für jeden Steuerverlust, welcher durch wissentliche Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet wird, haftet der Haus besitzer neben dem Hausbewohner als Selbstschuldner, außerdem wird für jeden Za» Widerhandlungsfall dieser Art eine Geldstrafe von 3 Mk. hiermit angedroht. Eine Woche nach Zustellung der Liste, spätestens aber bis zum 18 Januar d. I ist diese, vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterschrieben, bei der hiesigen Stadtkaffe einzureichen. Alle diejenigen, welche dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden auf ihre Kosten er» innert, bei weiterer Säumnis mit einer Ordnungsstrafe von 3 Mk. belegt und für die durch ihre Säumnis entgangenen Steuerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, am 3. Januar 1910. Der Sta-trat. »«9 Kahlenberger. Bekanntmachung. Der Schätzungsausschuß hierorts für staatliche Schlachtviehversicherung besteht aufs Jahr 1910 aus Herren Stadtrat Bruno Bretschneider, als Vertreter der Gemeindebehörde, Gutsbesitzer Max Kuntze l Ni-bbeNkei- Gutsbesitzer Moritz R-tzberg j Biehvefttzec, Tierarzt Gustav Beeger, als ordentlichen Mitgliedern; Stadtrat Gottfried Linndorf, Gutspachter Bruno Kaden, Gutsbesitzer Curt Mbrig und Tierarzt Max Zieschanik als Stellvertretern, was mit Rücksicht auf die Bestimmungen in 8 10, Absatz 6 der Ausführungsverordnung vom 2. November 1906 zu den Gesetzen, die staatliche Schlacht- viehverstcherung betreffend, bekannt gemacht wird. Wilsdruff, den 4. Januar 1910. Der Bürgermeister. isss Kahlenverger. Festen Aurs! Ein ernstes Jahr liegt hinter uns, i« dem es wetterleuchtete an allen Ecken Europas und in dem ein schweres Völkergewilter unvermeidlich schien. Noch einmal zerteilen sich die Wolken, aber immer noch lagern sie schwarz am Horizont und können in jedem Augenblick sich zu neuen Gefahren zusammrnballen. Die Nordwestecke, aus der seit Jahren die politischen Minima ihren Aus gang nehmen, ist noch voller Bewegung. Mag man auch den mößtm Teil der Hetzreden gegen Deutschland für den Ausfluß von Wahlmanövern halten, das, was jetzt dort S^ät wird, kann schlimm in die Halme schließen, wenn die Wahlen längst vorüber sind. Regierung und Presse Deutschlands zeigen diesem Gebaren gegenüber eine Ruhs und Würde, die das Ergebnis eines guten Gewissens und einer mannhaften Gesinnung sind. Englische Staatsmänner und Admirale, die sich nicht scheuten, auch außerhalb Europas gegen Deutschland zu Hetzen, und die vorzüglich organisierte Jngopreffe taten das ihrige, um die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf dieses Schauspiel zu lenken, dessen einzelne Phasen mit Spannung verfolgt und aus dessen Wendungen je nach dem eigenen Interesse die weitgehendsten Schlüsse gezogen werden. Zwischendurch klingt aber immer wieder eine andere, einschmeichelnde Weise, die wie einst Sirenen gesang dem Odysseus, auch jetzt wieder die Steuerleute unseres Reichsschiffes von ihrem Kurs abzulenken trachtet. So gehen Gerüchte von allerhand Verständigungen um. Bald soll am Kongo, bald am Euphrat und Tigris, dann wieder über den Flottenbau ein Abkommen im Entstehen sein, alles nur zur Besserung des gesamten Verhältnisses, ein gefährliches Spiel, das eS jedem Patrioten zur Pflicht macht, alle Bestrebungen zu unter drücken, die vom Auslande als Schwäche gedeutet werden könnten. Welcher Mann und welche Partei wollte auch daS Odium auf sich nehmen, eine Tat zu begehen oder zuzulassen, deren unausbleibliches Ergebnis gegenwärtig eine nie wieder gut zu machende Schwächung unseres Ansehens unter den Völkern sein mußte. Welche Partei könnte es auch im Hinblick auf die nächsten Reichstags wahlen unternehmen, eine Politik dec Minderung unserer Wehrkraft zur See oder einer Preisgabe sonstiger wichtiger Interessen zu vertreten in der vergeblichen Hoffnung, damit einen Gegensatz auszugleichen, der in den Lebensbedingungen beider Nationen beruhtl Zu lange schon dauert dieser Streit, zu viel ist schon darüber geschrieben und gesprochen worden, als daß nicht auch der dem öffentlichen Leben Fernstehende erkannt haben müßte, daß es sich hier nicht um vorübergehende Ver stimmung, sondern um Existenzfragen handelt. Fragen von solcher Bedeutung heischen feste Nerven und weiten Blick. In einem solchen Moment darf ängstliche Rücksicht auf andere sich nicht in den Vorder grund drängen, und vor der Wucht und der Bedeutung unseres Lebensinteresfrs ist das Rechnen, ob die Rüstung der Nation billiger gestaltet werden könne, ein über flüssiges Beginnen. Vor allem aber, wenn eS unter dem Gesichtspunkte angestellt wird, ob wir dadurch uns wieder die Gunst unseres reichen Vetters erwerben könnten. Kcämersiun paßt nicht zur Politik, und wo er sich breit macht, leitet er die Epoche deS Versinkens ein. So ist einst Holland von der Höhe seiner Macht gesunken, sobald es die Flottenfrage unter solchen kleinlichen Erwägungen behandelte. Albrecht Dürers Meisterhand hat uns ein Bild geschenkt, daS uns einen eisengepanzerten Ritter zeigt, der zwischen Tod und Teufel durch einen Wald dahin reitet, aber unbeirrt durch die dräuenden Gestalten der Hohm Feste zustrebt, die von ragender Steile ihm winkt. Bismarck hat das deutsche Volk in den Sattel gesetzt, sorgen wir, das es weiter reitet, in der nervigen Faust den Zügel, voll Zuversicht auf unsere Kraft und unser gutes Recht, den Blick fest auf da« hohe Ziel gerichtet. Das sei der Wunsch deS Flotten-Vereins für unser deutsches Volk an der Wende des Jahres; mögen sich tn ihm alle vereinen, die gleich ihm für Deutschlands Größe sich begeistern. politische Rundschau. Wilsdruff, den 5. Januar. Deutsches Reich. Der Grotzherzog von Sachsen-Weimar feierte gestern in Meiningen seine Vermählung mit der Prinzessin Karola Feodora von Sachsen-Meiningcn. Unter den fürstlichen Hochzeitsgästen befand sich auch König Friedrich August von Sachsen. Die westafrikanische Flottenstation soll mit flachgehenden Kanonenbooten besetzt werden. Wie die „Köln. Zig." mitteilt, geht deshalb das Kanonenboot „Eber" im Frühjahr 1910 unter dem Kommando deS Korvettenkapitäns Lustig nach Duala, um gemeinsam mit dem Schwesterschiff „Panther" den politischen Dienst auszuführen. Das gleichfalls nach Westafrika gehende Vermessungsschiff „Möve" wird Korvettenkapitän Habenicht befehligen. Der jetzt in Westafrika stationierte kleine Kreuzer „Sperber" sucht die ostafrikanische Station auf, um den heimkehrenden „Bussard" zu ersetzen. Ueber eine