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N«rxf^r«chr» Ar. ilN. LSLS verantwottl. Gchttftlttt«, Drucker und Verleg«: Emil -annebvhnin Eibenstvck. 6L. Jahr-«»- i —— Dienstag, den 12. November Let^Zvr.,»»—!««. 2S4^ Amts- und Änzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung str «brnsto», Larlrftld, hindrhüdel, Neuheid«, GberMnigrü», SchSoheid«, -» «ne Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen §0sa, UMerUütztNMM, Mioemyül Usw. MN nächst,en od^ am oorgÄLriebenen r°s« ' ' ' ' sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für di« Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen. Fleischlose Woche«. Auf Anordnung de« KriegsernährungSamtS dürfen -in den Wochen vom 18. bis 24. November, 16. ÄS 22. Dezember 1S18, 6. bis 12. Januar 1S1S Fleisch und Fleisch» waren, die dem Markenzwang Unterliegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fletsch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Im übrigen finden die Vorschriften der Bekanntmachung vom 22. Juli 1918 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 171) allenthalben Anwendung. Dresden, am 6. November 1918. 5220 V I. III Miuiftlri»mdksJ«nei«. Bekanntmachuug. Mit Genehmigung des Staatssekretärs des KriegSer nährungsamtes wird die Ver arbeitung von Kartoffel« zu vrennereizwecke« im Königreich Sachsen ««torsagt. . Die Kommunalverbände haben die in ihrem Bezirk befindlichen zu Brrnnereizwek- ken bestimmten Kartoffeln sofort zu enteignen. Zuwiderhandlungen werden gemäß tz 17 der BundeSratSbekanntmachung vom 25. September 1915 üb« die Errichtung von PretS»PrüfungSstellen und die Versorgungs regelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mart bestraft. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. DreSden, am 9. November 1918. 3132 V l. X IV Ministerium des Innern. Ausdrusch des Brotgetreides. Auf Grund von Punkt 3 der Bekanntmachung über Beschlagnahme der Ernte 1918 für den BezirkSverband d« Königlichen AmtShauptmännschaft Schwarzenberg in der Fassung vom 5. Oktober 1918 — Erzgeb. Volk-freund Nr. 238 vom 11. Oktober 1918 — «hatten die Landwirte hiermit Auflage, schle««tgft das von ihnen geerntete Brotge treide (Rogge« und Wetze«) »«--«dresche«, damit der alsbaldige Aufkauf durch den BezirkSverband «folgen kann. ' Schwarzenberg, am 9. November 1918. Ker Be-irksverSand der Königt. Amtshauptmaunschast Schwarzenberg. ' . Dr. Wimmer. Auf Blatt 271 des hiesigen Handelsregisters für den Stadtbezirk, die Firma Etde«-oAer Bank, Zweiganftalt des bheinnitzer Bankverein in Eibenstock bett., ist heute eingetragen worden: Prokura ist erteilt dem Kaufmann Hugo kruno vrommer in Eibenstock. Er darf die Gesellschaft nur mit einem Vorstandsmitglied, einem anderen Pro- kurtsten oder einem Bevollmächtigten vertreten. Eibenstock, den 9. November 1918. Königliches Amtsgericht. Wildfleischverkauf Dienstag, de« IS. dss. MtS., vormittag- von 8—11 Uhr bei Reichenbach. Bezugsberechtigt sind die Inhaber der Wildbretkatten Nr. 624—543. Eibenstock, den 11. November 1918. Der Stadtrat. Die Reichsunterstützung für den Monat November 1918 wird Mittwoch, den 13. November, vor- und nachmittags und Donner-tag, „ 14. „ n«r vormittags in der bekannten Reihenfolge gegen Vorlegung der AuSwetSkarte nur an Erwachsene auSgezahlt. Die noch nicht unterschriebenen EmpfangSbogen und Zuschußnachweisungen sind bis 18. November in der Polizeiregistratur zu unterschreiben. Eibenstock, den 11. November 1918. Der Staötrat. Deklarativ« zur GememdecillkommeHener betr. Nach § 9 der Gemeindesteuerordnung vom 16. November 1915 gelten die über die Deklaration-Pflicht und die Folgen verspäteter oder unterlassener Deklaration usw. für die StaatSeinkommensteuer bestehenden Bestimmungen auch für die Gemeindeeinkom mensteuer. Diejenigen steuerpflichtigen Personen, die zur Gemeindeetnkommensteuer eben so etnzustellen sind wie zur StaatSeinkommensteuer, haben für die erstere also nicht be sonders zu deklarieren. Dagegen werden die steuerpflichtigen Personen, die zur Gemeindeetnkommensteuer nicht mit demselben Einkommen beitragspflichtig sind wie zur StaatSeinkommensteuer, darauf aufmerksam gemacht, daß sie innerhalb 8 Wochen «nd bi- spätefte«- z«m 4. Dezember diese- Jahre- unter Benutzung des an Natsstelle unentgeltlich erhältlichen Deklarationsvordruckes ihr Einkommen deklarieren können. Eibenstock, den 11. November 1918. Zier Stcrdtvcrt. Mt Zkocktm m AtllWM. Throueutsagrmg des Kaisers. Auch Sachseu und Württemberg Republik. Das Rad rollt weiter. Tie rote Revolution hat eine Ausdehnung genommen, die vor wenige" Tcv- aen noch von Nicht eingeweihte« wohl kaum für mög lich gehalten wurde.' Gott sei Dank ist die Entwick lung bis jetzt in verhältnismäßiger Ruhe cor sich gegangen. Das wichtigste Ereigms ist die Abdankumg des Kaisers und der Thronvcrzicht -es Kronprin zen. Daß uns dieses Ereignis tiefschmerzlich be rührt, haben wir nicht nötig zu betone«; auch die Kreise, die jetzt, das Steuerruder im Reiche in hie Hand genommen haben, werde« es uns nicht verübel", wenn wir die Freude und Genugtuung, die s i - dar über empfinden, nicht zu teilen vermöge« Aus der Menge der sich häufenden Meldungen seien als wichtigste die folgenden wiedergegeben: (Amtlich.) Berlin, 9. November. Der Kaiser ««b K-«ig hat sich e«tschlosse«, dem Dhro« z« e«tsage«. Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bi- die mit der Abdankung de» Kaisers, dem Dhronverzicht do- Kronpri«--« des Deutschen Reicher und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt stad. Er beabfichugt dem Regenten die Emennung H«S Abg. Ebert -um Reichs kanzler und di« v»rl«-««g ei«e- Gesrtze«tw«rfe- wegen der sofortigem Uw-schreib««- allgemei«er Wahle» für eine verfassunggebend« deutsche Nattonalver» sammlung ooezuschlagen, der «S oblimm würde, üb« di« künf tige Eitaattferm des deutschen Volks einschließlich der BolkStttl«, die ihren Eintritt in di« NeichSgrenze wünschen sollten, endgültig festzustellen. Berlin, 9. Nommber 1918. Ler Reichskanzler ' Max Prinz von Bade«. Berlin, 10. November. Der Kaiser ist in Hal, la«b avvgeÜOMMeve. Berlin 9. November. Ter neue Reichskanz ler Ebert erläßt folgende Kundgebung an die deut scheu Bürger: Mitbürger! Ter bisherige Reichskanzler Prinz Max von Ba- oen Hot mir unter Zustimmung der sämtlichen Staatssekretäre die Wahrnehmung der Geschäfte des Reichskanzlers übertragen. Ich bin im Begriffe, die neue Regierung im Einvernehmen mit den Par teien zu bilden und werde über d«s Ergebnis der Oefsentlichkeit in kurzem berichten Tie ueue Re grerung wird eine Volksregierung jein. Ihr Bestre ben wird jein müssen, dem deutschen Volke den Frieden schnellstens zu bringen und die Freiheit, hi: es errungen hat, zu befestigen. Mitbürger! Ich bitte euch alle um eure Un terstützung bei der schweren Arbeit, die unser harrt. Ihr wißt, wie schwer der Krieg die Ernährung des Volkes, die erste Voraussetzung des politischen Le bens, bedroht. Tie politische Umwälzung darf die Ernährung der Bevölkerung nicht stören Es muß die erste Pflicht aller in Stadt und Land bleiben, die Produktion von Nahrungsmitteln uno ihre Zufuhr in die Städte nicht zu hindern, sondern zu "fördern. Nahrungsmittelnot bedeutet Plünderung und Raul' mit Elend für alle Tie Aermsten würden am schwersten leiden, die Industriearbeiter am bitter sten getroffen werden. Wer sich an Nahrungsmitteln oder sonstigen Be darfsgegenständen oder an he« Mr ihre Verteilung benöfigten Verkehrsmitteln vergreift, versündigt sich aufs schwerste an der Gesamtheit Mitbürger! Ich bitte euch alle dringend, ver laßt tue Straßen! Sorgt für Ruhe und Ordnung! Berlin, "9. November 1918. Der Reichskanzler. Ebert Berlin, 9. November. Reichskanzler Ebert veröffentlicht nachfolgenden Aufruf: Die necke Regierung hat die Führung der Ge schäfte übernommen, um da- deutsche Volk vor Bür gerkrieg und Hungersnot zu bewahren und seine ve- rechttgten Forderungen auf Selbstbestimmung durch zusetzen. Taese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wen" alle Behörden und Beamten in Stadt uns Land ihr hilfreiche Hand leisten. Ich weiß, daß es vielen schwer werden wird, mtt den neuen Männern zu arbeiten, die das Reich zu letten übernommen haben. Aber ich appelliere au ihre Liebe zu unserem Volke. Ein Versagen der Or ganisation in dieser schweren Stunde würde Teutsch land der Anarchie und pem schrecklichsten Elend aas- llefern. Helft also mit mir dem Vaterlande durch furcht- löse und unverdrossene Weiterarbeit, ein jeder auf jemem Posten, bis die Stunde der Ablösung gekom men ist. Berlin, 9. November 1918. Ter Reichskanzler. Ebert. Berlin, 9. November. An alle! Hier hat die Revolution einen glänzenden, fast ganz unblutigen Sieg errungen. Ter am Morgen ausgebro chcnc Generalstreik führte zu einer völligen Stillegung sämtlicher Betriebe. Um die zehnte Bvrmittagsstun de ging das Naumburger Jägerregiment zum Volke über und schickte eine Telegation an de« Arbeiter n. Soldatenral. Weitere Truppenteile schlossen sich in rascher Folge an. Tas Alexander-Regiment ging nach einer Ansprache des Rcichstagsabgevrdneten Wels geschlossen zum Volke über." Nur in der Chaussee straße kam es vor der dortigen Kaserne zu einer un bedeutenden Schießerei, bei der ein Arbiter puvch einen Offizier getötet wurde Tie Offiziere flüch tcten alsbald. In der Stadt herrscht vollkommene Ruhe und Ordnung. Tie Militärpatrouillen, die sich am Freitag zahlreich in den Straßen zeigten, sind zurückgezogen Vom „Borwärts"-Gebäude, das eme Wache von Naumburger Jägern erhielt, wehen rote Fahnen Es herrscht ungeheurer Jubel und große Begeisterung Tie Kontrolle des W T. B. ruht i» den Händen der Genossen Wilhelm Earl4 Frankfurt und Erich Roßmann Berlin Berlin, 9. November. Tas Wolffsche Le