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A-orker Wochenblatt. . » M L t t h e i l n n g e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Dreizehnter Jahrgang. ' , . . > - — r ^>reit für d«« Jabrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Bestellung de« Blatte« durch Botengele,enhett . So Neugroschen. 15. i«. April 1848. Bekanntmachung. Nachdem von der Kaiserlich Königlich Oesteneichischen Regierung beschlossen worden ist, vom heutigen Hage an die in Oesterreich ob der Ems, Böhmen, Mahren, Schlesien, Tyrol und Vorarlberg für sammtliche, im allgemeinen Österreichischen Zolltarife unter den Nummern 236. bis mit 250. begriffenen Getreidegättun- je.n, Hülsrnsrüchte und Mühlenerzeugnisse an die Stelle des bestandenen Ausfuhrverbotes getretenen lOpro- zentigen Ausfuhrzölle außer Wirksamkeit zu setzen und zugleich die in dem gedachten Zolltarife dafür festge setzten früheren niedrigen Ausgangszölle wieder in Anwendung bringen zu lassen, so wird Solches andurch bekannt gemacht und haben diejenigen Obrigkeiten, in deren Bezirken Lokalblätter erscheinen, für Vie Auf nahme Vieser Bekanntmachung in dieselben zu sorgen. Zwickau, am 1. April 1848. Königl. Kreis-Direktion. E. E. Freiherr von Künßberg. Vogel, S. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Kreis-Direktion bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß gegen die Verbrecher, welche am 29. vorigen Monats die Zimmermann- und Leibrocksche Nagelfabrik zu Elterlein und die Jährliche Nagelsabrik zu Mittweide bei Schwarzenberg zerstört und hierdurch eines frechen und räuberischen Angriffs »uf fremdes Eigemhutn sowie gegen die Personen der Fabrikbesitzer und deren Familien, zum Theil mit ge- waffneter Hand, des Landfriedenbruches sich schuldig gemacht haben, eines Vergehens, welches nach Artikel 118. des Criminalgesetzbuches verbunden mit Artikel113. mit Arbeitshausstrafe bis zu 8 Jah- r«n und insoweit dabei obrigkeitlichem Einschreiten Widerstand entgegengesetzt worden, mit Zuchthaus strafe bis zu 18 Jahren bedroht ist, bereits durch einen von dem Königlichen Appellationsgerichte allhitt' am. 30. vorigen Monats abgcsendeten Commissar unter militairischer Assistenz eingcschrittcn wird und dass bi« Heute L8 jener Verbrecher in die Gefängnisse der hiesigen Strafanstalt zur Verwahrung eingcbracht worden sind. Man sieht sich veranlaßt, hieran zugleich die wohlmeinende Erinnerung zu knüpfen, daß dieser Vor gang und das traurige Loos, welches jene Frevler erwartet, allen denen, welche sich außerdem zu ähnlichen Verbrechen gegen Personen und Eigenlhum Hinreißen lassen könnten, deren Sicherheit zu verbürgen eine der ersten Aufgaben der Staatsverwaltung ist, als warnendes Beispiel dienen möge. Diese Bekanntmachung ist alsbald iu sammtliche Lokalblätter des hiesigen Kreis-Direktions-Bezirks aufzunehmen. ZwiÄau, am 1. April 1848. Königl. Kreis-Direktion. E. C. Freiherr von Künßberg. Königsheim, S.