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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementipreiS beträgt vierteljährlich l Mark so Ps. Inserate uerden bi« spätesten« Mittag« de« »orher-ehtnvek Tages de« Erscheinen« erbeten und die Eorpu«spaltenteile mit IO Pf., unter „Eingesandt" mit M Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadlgemeinderath, den Kirchen-- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwäng. 11» Sonnabend, den 27. Januar 1883. 8. Jahrq. Auetio n. Montag den SS. Januar dieses Jahres Bormittags 11 Uhr sollen im Gasthofe zur Linde in Niederzwönitz 11 Centner Weizenmehl und 41/2 Centner Roggenmehl meistbietend versteigert werden. Stollberg, am 24. Januar 1883. Der Gerichtsvollzieher beim Amtsgerichte daselbst. Appolt. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Ausnahme in die Nekrutirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. Septeniber 1875 bestimmt unter Hß 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert fo lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Äufnahme in die Nekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nickt selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem ste ihren danernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend ans der Reise begriffene Handlungsdiener, ans der See befindliche Seelente u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie znr Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen AuShebnngsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmnngen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrntirungsstammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zn melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle anderen aber den nach der Musterung em pfangenen Loosungs- nnd Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anfgefordert, die unter ihrer Aussicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 4. Januar 1883. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam. politische Aundschau. Deutschland. Zwei Ereignisse — das eine tief schmerzlicher das andere freudiger Art — lenkten in der znrückgelegten Woche unsere Blicke mit doppelter Theilnahme auf unser erhabenes Kaiser haus: Das am Sonntag erfolgte Hinscheiden des Prinzen Karl von Preußen und das am Donnerstag stattgefundene silberne Ehejubiläum des deutschen kronprinzsichen Paares. Der Tod deS einzigen Bru ders, welcher unserm greisen Kaiser noch lebte, hat in der kaiserlichen Familie tiefe Trauer hervorgerufen und auch auf die silberne Hoch zeitsfeier des künftigen deutschen Kaiserpaares seinen dunkeln Schatten geworfen. Aber wenn auch hierdurch den lauten Freudenbezeugungen, mit denen ganz Deutschland den 25. Januar zu begehen gedachte, Schweigen auferlegt worden ist, so konnte doch nichts die innigen Wünsche, die an diesem Tage für das fernere Wohlergehen des hohen Jubelpaares ans Millionen Herzen aufgestiegen sind, zurückhalten. Mögen diese Wünsche und Hoffnungen Kronprinz Friedrich Wilhelm und seine erlauchte Gemahlin durch abermals fünfundzwanzig Jahre hindurch geleiten, möge dem edlen Fürstenpaare auch der Schimmer deS goldenen Myrthenreises erstrahlen! Der Kaiser hat angeordnet, daß sämmtliche Osficiere der Aimee und Marine anläßlich deS Ablebens deS Prinzen Karl 14 Tage Trauerflor anzulegen haben und daß diese Trauer bei den beiden preußischen Regimentern, deren Chef der Verewigte war, sowie bei der gejammten Artillerie 3 Wochen währt. Der Reichstag erledigte an den beiden ersten Tagen dieser Woche bei der Fortsetzung der zweiten Lesung des Reichshaushaltsetats die Specialetats des Neichsheeres und der Marine, des Ncichsjustiz- und des Reichsschatzamtes, wobei es an bewegten Debatten und mancherlei unliebsamen Zwischenfällen nicht fehlte. Am Mittwoch setzte das Haus seine Sitzungen wegen der Trailerfeier für Prinz Karl aus und fuhr am Donnerstage mit der Specialberathung des Etats fort. Dieselbe dürfte wohl erst im Laufe der nächsten Woche zu Ende ge führt werden; ob sich dann der Reichstag vertagen wird, um viel leicht den Berathungen des preußischen Abgeordnetenhauses Platz zu machen, erscheint vorläufig noch ungewiß. Die Reichstags-Commission zur Vorberaihung der Gewerbeord nungsnovelle hat in der jetzt so lebhaft ventilirten Frage bezüglich der obligatorischen Arbeitsbücher endlich Stellung genommen. In ihrer Sitzung vom 23. Januar nahm die Commission den 8 107 der Gewerbeordnnngsnovelle) Einführung der obligatorischen Arbeits bücher) mit 10 gegen 9 Stimmen an. Dafür stimmten die Vertreter der beiden conssrvativen Fraktionen und des Centruins, von letzterem votirte nur der Abgeordnete Freytag mit den Liberalen gegen 8 107. Freilich ist hiermit noch immer nicht gesagt, ob auch das Plenum des Reichstages dem Beschlusse der Commission zustimmen wird. Oesterreich-Ungarn. Für Oesterreich bildet die am Mittwoch erfolgte Ankunft des leitenden russischen Staatsmannes, Herrn von Giers, in Wien, ein Ereigniß, welche« selbst da« Interesse an den Verhandlungen de« österreichischen Reichsrather und des ungarischen Unterhauses etwas abschwächt. Herr von Giers stattet auf seiner Rückreise von Italien nach seiner nordischen Heimath der öster reichischen Hauptstadt diesen Besuch ab, dessen politischer Character schon aus dem Umstande erhellt, daß Herr v. Giers bald nach seiner Ankunft dem Grafen Kalnoky, dem Minister des Aeußern, einen längeren Besuch abstattete; am Donuerstag wurde der russische Mi- nistxr auch vom Kaiser empfangen. Ueber den eigentlichen Zweck der Anwesenheit des Leiters der auswärtige» Angelegenheiten Ruß lands in Wien sind bereits eine Menge Combinationen aufgetaucht; jedenfalls scheint aber dieser Besuch dazu bestimmt, die etwas ge-