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i8. Stück. Plaum, Sonnabends den 2. May igrs. Ihrs Königl. Majestät von Sachsen rc. rc. rc. Edict wegen der von Allerhöchstdenenselben angeordneten ferneren Vermehrung der im Umlaufe befindlichen CastenbilletL mit Einer Million Thaler. Oe Dato Dresden, den 21. Marz 18 »2. Ä6ir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen re. re. rc. Thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, da die zur Zeit auf die Höhe von Bier Mil lionen Thaler ereilten Cassenbillets einen dergestaltigen Umlauf gewonnen haben, daß selbst Unsre Cassen mit selbigen in hinlänglicher Maaße nicht versorgt werden können, für rachlich fin den, das jeneSumme von Cassenbillets noch mit Einer Million verstärkt und solchemnach auf Fünf Millionen Thaler erhöhet werde. Es bewendet hierbei allenthalben bei der zeitherigel« in Ansehung der Drei Classen und sonst bestehenden Einrichtung, und es wird die von Neuem zu «eilende Million Thaler Cassenbillets in 350000 Billets i.»«. ä « Thlr. welche thun 350000 Thlr. 200000 - , L. » 2 - » - HOOOOÜ , Und 50000 - - 6. ä 5 - - - 250000 -> 600000 Billets, welche thun 1,000000 Thlr. vcrhaltnißmäßig bestehen. Wie nun solchergestalt die ganze Summe der im Umlaufe befindlichen Cassenbillets künftig 1,750000 Billets von der Claffe ä i Thlr. welche thun 1,750000 Thlr. 1,000000 , , , - L. ä 2 - - > 2,000000 . unh 250000 - , , ,6. »5- - - 1,250000 « 3,000000 Billeis, welche thun 5,000000 Thlr. enthalten wird; Also verordnen Wir übrigens, bei dieser Vermehrung der Cassenbillets, annoch Folgendes: r) Sollen die neu zu creirenden Cassenbillets eben derselben auf Unsre Landcseinkünfte ge stellte»»