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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung 8"tua«prr« otertkljährl. Mk. 2.70 «lnlchlteßl. de« .tlmstr.UnterhaltUNgSblatt««" in der LrlchSIt«. »tü«, bei unseren Boten sowie bet allen Reich«, s »Sanftalten. — Erscheint täglich abend« mit Lntnahme der Bonn» und Feiertag« für den solgenden Lag. s»«» -ö-er«r Sewall — pri-g »der 1sn»,rr lr-«a-w<i-r -Ilrun«rn de» «elviede« der tzeinmg, der Lieseranee» »ter dkl 'e>>rden.n-»«<nrtchnm«n - -al -er Serie-»» reinen «niNlu» , ' »>«e«rnn« oder lkLchlteieruna der Aeilun« »ter »ui «ü«. >a-Iunu de» Sciusipreti«« »el. Adr. - P«!»»l«tt. ^232 für Gbenfto», Lmkseld, hsndrhübel, «^UgkvtUl» Neuhei-e,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterMtzengrSn, Mdenthal «sw. lSer.antwartl. Lchrtstletter. Drucker und Verleger: Emil H a n neb « h n in «ibenstock. «S. Jahrgang. >, . —i- Freitag, dm 4. Oktober ünzetgenpret»: die kleinspaltige Zette 20 Vig- Im Reklameteil die Zeil« tO-Psg. Im amtlichen Lei!« die gespalten« Z«il« 50 Psg. «nnahni« d«r Anzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. »ine Lewähr Nir die Aufnahme der Anzeige» am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- spreche» ausgegebenen Anzeigen. Fernsprecher M. ili». ISIS Backvorschriften. Unter Aufhebung der Bekanntmachungen des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 13. August 1918 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 189 vom 15. August 1918 — und vom 30. August 1918 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 204 vom 1. September 1918 — wird folgendes bestimmt: 1. Bei der Herstellung von Roggenbrot sind bis auf weiteres zu verwenden 85 Teile Roggenmehl und , 15 Teile Weizenmehl in 100 Teilen Brotmehl. 2. Roggenbrote dürfen nur im Gewichte von 1 Pfund, 2 Pfund, 3 Pfund, 4 Pfund oder 6 Pfund hergestellt werden. 3. Bei der Herstellung von Weizenbrot ist bis auf weiteres nur Weizenmehl zu ver wenden. 4. Weizenbrot darf nur im Gewichte von 75 A und 375 A hergestellt werden. . 5. Bei den für Brotgetreide-Selbstversorger herzustellenden Broten (Roggen- oder Wet zenbrot) sind jedoch auf 90 Teile Brotmehl 30 Teile geriebene oder gequetschte Kartssfeln zuzusetzen. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden auf Grund von 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer-dieser Strafen bestrast. 7. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1918 in Kraft. Schwarzenberg, am 30. September 1918. Per Wezirksveröand der Königs. Kmtskauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Mchlzutcilung in der fleischlosen Woche vom 30. September bis 6. Oktober 1918. 1. Als Ersatz für die in der Woche vom 30. September bis 6. Oktober 1918 ans fallende Kleischzuteilung werden — mit Ausnahme der Fleischselbstversorger — je der vom Bezirksverband Schwarzenberg mit Brotmarken zu versorgenden über 0 Jahre alten Personen 185 x Mehl und jeder unter V Jahre alten Person i»O x Mehl gewährt. 2. Zum Bezüge des Mehles werden durch die Ortsbehörden Marken über 185 g Mehl (grünes Papier) und 90 Mehl (gelbes Papier) ausgegeben. 3. Die Marken haben nur während der aufgedruckten Zeit Gültigkeit. Sie dürfen also nur während dieser Zeit beliefert werden. 4. Die Bäcker und Mehlkleinhändler haben diese Marken — wie die Brotmarken — sofort beim Empfang durch kreuzweises Durchstreichen mittelst Färb- oder Tintenstiftes zu entwerten. 5 Sie haben weiter die vereinnahmten Marken ebenso wie die Brotmarken späte- stens am 3. Tage nach dem Verfalltage bei der Ortsbehörde zum Zwecke der Ausstel lung der „Bescheinigung über abgelieferte Marken" abzuliefern. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach tz 80 der Reichs- getreideordtnmg für die Ernte 1918, vom 29. Mai 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, am 1. Oktober 1918. Per Aezirksvervand der Königs. Kmlichauplmannschall Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Wom Weltkrieg. Aas Mngen im Westen dauert mu unverminderter Heftigkeit an. Tein un erhörten Krästeausgebot unserer Gegner setzm uu- jere braven Truppen todesmutige Zähigkeit und Ausdauer entgegen. Ihre Leistungen werden -rst nach Abschluß der Kämpfe voll gewürdigt werden können. So meldete der gestrige Heeresbericht: (Amtltch.) Großes Hauptquartier, 2. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. In Flandern, beiderseits von Cambrai und in der Champagne wehrten wir heftige Angriffe des Feindes ab An ruhigen Frontab schnitten bei St. Quentin, nordwestlich von Reims und westlich der Argonnen nahme/N wir Teile vorspringender Linien in rückwärtige Stellungen zurück. Heeresgruppe Kronprinz Rupp recht Nördlich von Staden machten wir bei Abwehr feindlicher Angriffe etwa 100 Gefangene.. Zu beiden Seiten der von Ypern auf Roejeiare und Menm führenden Straßen griff der Feind mehrfach vergeblich an. Bei Ledegem faßt? er Fuß. Jin Gegenstoß nahmen wir den Ostteil des Ortes wieder. Nördlich von Menin zeichnete sich das sächsische Reserve Grenadierregiment 100 un ke.- Führung des Oberstleutnants von Egidu ganz be,anders aus. Auch das Infanterieregiment 134 unter Führung des Majors Panse hat hier bei den letzten Kämpfen Besonderes geleistet. Feind' Uche Teiiangrijfe südlich von La Bassöe wur den abgewlejen Der fünfte Tag der Schlacht n in C ambrai endete wiederum mit einem Miß erfolg für den Gegner. Nördlich von Laneourt ichiugen schlesische und kurhessische Regimentsr acht malige Anstürme des Feindes ab. Weiter südlich drang der Feind vorübergehend über Aban- court, Bantigny und südlich von Blecourt auf Cu Villers kor. Unser Gegenangriff, bei dem sich das Reserve-Infanterie Regiment 55 wie der besonders auszeichnetc, wars den Feind üoer