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WchMMr Wilckuff Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Dienst tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Nlk. 30 j)f., durch die Post bezogen ( Mk. 53 Pf. Einzelne Nummern IO Pf. ThmM. Men, Menlths md die AnWende». RmtsblM - » »! « I Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. Insertionspreis (Opf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Zorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 13. Dienstag, Sen 29. Januar 18SS. Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder io der Marine eintreten, falls! er die nöthige mo ralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu z-vei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst ^bei einem Truppentheile melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsttzenden der Ersatz-Commission seines Aufenthaltsortes die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civiloorsitzende der Ersatz-Commission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und stchjun- tadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin — im Oktober^und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzu- treten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen activen Dienst bei der Cavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Ti uppentheiles, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militär pflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffizier-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungs- schein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Cavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Cavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. S. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Cavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Cavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles nicht. Dresden, den 22. Januar 1895. Kriegs - Ministerium. von der Planitz. Holzversteigerung auf Grüllenburger Staatsforstrevier. Im Gasthofe zn Grüllenbarg sollen Mittwoch, de« 6. Februar 1895, von vormittags 9 Uhr an nachstebende Nutzhölzer, als: 275 weiche Stämme, 23 harte und 1746 weiche Klötzer, 3201 weiche Derbstangcn, 6600 weiche Weinpsähle und 5400 weiche Reisstangen sowie im Gasthofe zum Sachsenhsf bei Alingenberg Donnerstag, den 7. Februar 1895, von vormittags 1,11 Uhr an nachstehende Brennhölzer, als: 8,8 Rm. harte und 112 Rm. weiche Brennscheite, 3 Rm. harte und 417 Rm. weiche Brennknüppel, 0,5 Rm. harte und 4,4 Rm. weiche Zacken und 1144 Rm. weiche Neste meistbietend versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Grüllenbnrg und König!. Forstrentamt Tharandt, am 24. Januar 1895. Bräsel. Wolfframm. Tagesgeschichte. Das Geburtstagsfest des Kaisers ist am Sontag am Berliner Hofe im Rahmen der hierbei üblichen Feierlich keiten begangen worden. Der Tag erhielt indessen diesmal noch einen erhöhten glanzvollen Anstrich gegenüber der letzte» Feier von Kaisers Geburtstag bei Hofe, insofern, als eine be sonders große Anzahl von Fürstlichkeiten die Gäste Kaiser Wil helms an dessen Ehrentage waren. Neben den nächsten Ver wandten des Kaiserhauses, wie der Großherzog von Hessen, dem erbprinzlich meiningen'schen Paare, dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Preußen u. s. w. waren u. A. noch erschienen die Könige von Sachsen und von Württemberg, der Großberzog und der Erbgroßherzog von Oldenburg, der Herzog von Coburg, der Fürst von Waldeck u. s. w. Die meisten der fürstlichen Gäste verließen Berlin bereits im Laufe des Sonntag Abend wieder. Der Kaiser hat anläßlich der 25. Wiederkehr der glor reichen Siegesgedenktage von 1870 einen Ehrenschmuck für die Stadt Berlin gestiftet, als Zeichen der Anerkennung für die Stadt und zur Erinnerung an die ruhmvolle Vergangenheit des Vaterlandes. Es sollen in der Siegesallee des Thiergartens Monarchcnstandbilder der Fürsten Brandenburgs und Preußens bis Kaiser Wilhelm I. und neben ihnen die Statuen der für ihre Zeit besonders charakterischcn Männer, seien sie nun Sol daten, Staatsmann oder Bürger gewesen, aufgestellt werden. Der Kaiser übernimmt die sämmtlichen Kosten. Folgende allerhöchste Ordre wird anläßlich des Geburts tages Er. Majestät des Kaisers veröffentlicht: „An mein Heer! Zum fünfundzwanzigsten Male kehren die Gedenktage des großen Krieges wieder, der dem Vaterlande aufgedrungen und nach einem Siegeszuge ohne Gleichen zum ruhmreichen Ende geführt, Deutschlands Sehnen erfüllt und als herrlichsten Lohn für seine Hingabe in dem Bunde seiner Fürsten und Stämme die uner schütterliche Grundlage für seine Größe und Wohlfahrt geschaffen hat. Mit bewegtem Herzen preise ich die Gnade des Allmäch tigen, daß er unsere Waffen in solchem Maße gesegnet hat. Theilnahmvoll gedenke ich Derer, welche in dem opferreichen Strcite für Deutschlands Ehre und Selbständigkeit freudig ihr Leben dahingegeben haben, und sage erneut allen Denen Dank, welche zur Erreichung dieses Zieles mitgewirkt haben. Besonders richtet sich aber mein Dank an mein Heer, welches mit den Truppen meiner erhabenen Bundesgenossen in heldenmüthiger Tapferkeit gewetteifert hat. Unauslöschlich glänzen seine Thaten m den Büchern der Geschichte, unverwelklich ist der Ruhmes- kranz, den es um seine Fahnen gewunden hat. Ihm gebührt vor allen die Pflicht, das Gedächtniß auch in den Geschlechtern heilig zu halten, welche die Früchte seiner Siege genießen. Ich bestimme deshalb, um zugleich den Truppen ein wahrnehmbares Zeichen ihrer stolzen Erinnerungen zu gewähren, daß so oft in der Zeit vom 15. Juli bis zum 10. Mai des kommenden Jahres die Fahnen entfaltet werden, sämmtliche Fahnen und Standarten, denen mein Herr Großvater des großen Kaisers und Königs Wilhelm I. Majestät für die Theilnahme an diesem Kriege eine Auszeichnung verliehen hat, mit Eichenlaub geschmückt werden und die ersten Geschütze derjenigen Batterien, welche in ihm gefochten haben, Eichenkränze tragen. Möge mein Heer stets eingedenk bleiben, daß nur Gottesfurcht, Treue und Ge ¬ horsam zu Thaten befähigen, wie die waren, welche seine und des Vaterlandes Größe schufen. Berlin, den 27. Januar 18S5. Wilhelm." Der Schwerpunkt der parlamentarischen Thätigkeit des Reichstags liegt zur Zeit offenbar in seiner Commis sion für die „Umsturz-Vorlage." Die Verhandlungen der gedachten Commission gestalten sich indessen durch die ge stellten Abänderungsanträge zu den einzelnen Paragraphen ziem lich verwickelt, was auch von der Freitagödebatte der Commis sion zu gelten hatte. Dieselbe bezog sich auf den neuen Para graphen 111 n (Verherrlichung von Verbrechen) und auf die hierzu von den Freisinnigen, vom Centrum und von den Na- tionalliberolen gestellten einschneidenden Abänderungsanträge. Doch führten die stundenlangen Verhandlungen am genannten Tage noch zu keiner Abstimmung, was wohl erst in der näch sten, auf Montag anberaumten, Sitzung der Commission ge schehen wird. Die neue Tabaksteuer-Vorlage ist vom BundeS- rath in der am Freitag abgehaltenen Plenarsitzung genehmigt worden. Wie verlautet, schlägt der Entwurf in seiner nun mehrigen Fassung die Festsetzung einer Steuer von 25 Proz. auf Cigarren, von 40 Proz. auf Kau-, Rauch- und Schnupf tabak vor. Die vorjähige Tabaksteuer-Vorlage hatte die Steuer auf Cigarren und Cigarretten auf 33'^ Proz., diejenige auf Kau- und Schnupftabak auf 50 Proz. und diejenige auf Rauch- ! tabak auf 66^ Proz. normirt. Der Tabekzoll soll auch in ! der neuen Vorlage auf 40 Mk. pro Doppelzentner bemessen ! worden sein. Die Einbringung der Vorlage und hiermit die i authentische Bekanntgabe ihres Inhalts steht wohl in den näch«