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Äscher Inserate werden 'bi- i spätesten- Mittag« deS vorhergehenden Tage« de- Erscheinen- erbeten und die CorpuSspalten zette mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). AbonnementSpreiS betrügt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prEnuweranäo. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. für - Zwönitz und Umgegend 8S.Sonnabend, den 22. Juli 1882.7. Jahr«. Bekanntmachung. Verordnungsgemäß wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem von dem Bezirksausschüsse der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz das Bedürfniß zur Prüfung der pneumatischen Bierdruckapparate auf vorschriftsmäßige Construc- tion, Aufstellung, Handhabung und Reinerhaltimg besondere, mit dem erforderlichen Sachverständnisse ausgestattete Revisoren anzustellen, als bestehend anerkannt worden, bezüglich der in dieser Hinsicht getroffenen Einrichtungen durch die Königliche Amtshauptmannschaft zu Chemnitz mittelst Bekanntmachung vom 21. Juni a. c. folgendes angeordnet worden ist. 1. Als Revisor für die Stadt Zwönitz ist der Gastwirth Herr Wilhelm Simon Viehweger allhier in Pflicht genommen worden. 2. Zum Nachweis seiner Bestellung hat der genannte Revisor einen von der Königlichen Amtshauptmannschaft ausge stellten Ausweis ausgehändigt erhalten. 3. Der Revisor hat die aufgestellten pneumatischen Bierdruckapparate in der Regel mindestens zweimal im Jahre zu revidiren. Zu der Vornahme außerordentlicher Revisionen in einzelnen Fällen erhält der Revisor von der König lichen Amtshauptmannschaft besondere Anweisung. 4. Der Revisor hat als Gebühr bei den regelmäßigen Revisionen 50 Pf. für jeden Ausschankhahn, bei einer außer ordentlichen Revision dagegen 6 M. für jeden Bierdruckapparat zu beanspruchen. 5. Die Nevisionsgebühren sind von den Besitzern der Apparate zu tragen und jedesmal vor der Revision an den Revisor abzuführen. 6. In allen Fällen, in welchen an den revidirten Apparaten Vorschriftswidrigkeiten oder erhebliche Mängel zu constatiren gewesen sind, haben Nachrevistouen der betreffenden Apparate auf Kosten der Besitzer der letzteren zu der Seiten der Königlichen Amtshanptmannschaft dazu zu bestimmenden Zeit stattzufinden. 7. Neue Apparate dürfen nicht eher in Gebrauch genommen werden, als bis sie vom Revisor besichtigt worden sind und auf Grund dieser Besichtigung von dem Revisor dem Inhaber bescheinigt worden ist, daß Construction und Aufstellung der betreffenden Apparate den bestehenden Vorschriften entsprechen. 8. Zuwiderhandlungen gegen Punkt 7 dieser Bekanntmachung werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder entsprechender Haft bestraft. > Zwönitz, am 21. Juli 1882. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Der 2. Termin Einkommensteuer (Zuschlag) ist am IS. dieses Monats fällig gewesen und innerhalb der zur Zahlung nachgelassenen 3wöchigen Frist an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Gegen Säumige ist sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist das Mahn- bez. Executionsverfahren einzuleiten. Zwönitz, am 20. Juli 1882. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Laut Verordnung des König!. Ministeriums des Innern — R. 46 des Gesetz- und Verordnungsblattes v. 22. Mai ä. c. — „ist die Anlegung von Grüften auf Begräbnißplätzen nur unter der Bedingung ihres dichten Verschlusses, der durch dicht schließende Stein platten oder metallne Deckel, die jedoch beide Luftlöcher nicht enthalten dürfen, am Besten aber durch Bedeckung des ganzen GruftgewölbeS mit einer l/z Meter hohen Erd'chicht bewirkt werden kann, gestattet." Zuwiderhandelnde haben sich etwaige Nachtheile selbst zuzuschreiben. Zwönitz, den 17. Juli 1882. Der Kirchenvorstand allda: Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 27. September 1882 die dem Fleischer Carl Friedrich Humann in Zwönitz zugehörigen Grundstücke, als: a. das Hausgrundstück Nr. 76 des Katasters, Nr. 97 des Flurbuchs, Fol. 71 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, b. das Feld- und Waldgrundftück Nr. 610 und 611 des Flurbuchs, Fol. 542 des Grund« und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welche Grundstücke am 1. März bez. 30. Juni 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf aü u. 7122 Mark „ b. 1170 „ gewürdert worden sinh, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekä«nt gemacht wird. SiM-rg, MN k. Juli ISSL Königliche» Amtsgericht. / Flach. , , - Stephani