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Wochenblatt 187« Freitag, 22. September ^7 74 im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff Amtstag abhalten. No. 81. No. 84. eder einige Hoffnung auf Eisenbahnver- .Berl. Börs.-Ztg." berichtet, ist am 9. d. M. No. No. No. No. Tagesgeschichte. Wilsdruff, 21. September 1876. Meißen, am 16. September 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft Schmiedel. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft wird Montag, den 25. dieses Monats, von Vormittags 10—12 Uhr, gehen auf ihre Absicht und eine bedingungslose Zustimmung zu de sofort zu realisirenden Kauf völlig sicher erwarten konnte. Der ein heitliche Betrieb der ganzen Berlin - Dresdner Linie soll durch über einstimmende Tarife, Fahrpläne und Verwaltungsgrundsätze dauernd und sicher gewahrt werden. Nach einer am 19. d. M. in Brüssel eingegangenen Depesche hat die Pforte ihre ursprünglichen Friedensvorschläge auf folgende 4 Fricdensbediugungen ermäßigt: 1. Vcrtheilung der von Serbien zu zahlenden Kriegsentschädigung aus 10 Jahre; 2. Besetzung zweier serbischer Festungen durch türkische Truppen bis zur vollständigen Zahlung dieser Entschädigung; 3. Anerkennung des Fürsten Milan ohne vorherige Investitur in Constantinopel und 4. Bildung eines neuen serbischen Ministeriums. Die durch die Mächte vermittelte und definitiv angenommene Vereinbarung wegen Einstellung der Feindseligkeiten auf dem serbisch türkischen Kriegsschauplätze dauert bis zum 25. September. Petersburg, 19. September. Die Nachricht von der angeb lichen Proclamirung Milans zum König von Serbien machte in hie sigen diplomatischen Kreisen einen ungünstigen Eindruck. Die Journale halten nicht mit ihrem abfälligen Urtheile zurück. Das „Journal de Petersburg" findet die Proclamirung für durchaus unzeitig. „Golos'^ Das 79. 80. 82. 83. 14. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876 enthält: Gesetz über Gymnasien, Realschulen und Seminare; vom 22. August 1876. Gesetz, die Ausübung des staatlichen Oberaussichtsrechts über die katholische Kirche im Königreiche Sachsen betreffend; vom 23. August 1876. , Bekanntmachung, die Berufung der zweiten ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche betreffend; vom 24. August 1876. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Leipzig betreffend; vom 28. August 1876. Bekanntmachung, eine Vereinbarung mit der Königlich Preußischen Negierung wegen gegenseitiger Durchführung der Schul pflicht betreffend; vom 28. August 1876. Der frühere Lehrer in Braunsdorf, Heinrich Emil Jähnichen, zuletzt in Tharandt aufhältlich, ist in hier Wider ihn anhängigen Vorerörterungssachen anderweit zu vernehmen. Da Jähnichens dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch vorgeladen, sich spätestens am 23. Oetober dieses Jahres vor unterzeichnetem Gerichts-Amte zu gestellen oder seinen Aufenthaltsort hier anzuzeigen. Zugleich werden alle Criminal- und Polizeibehörden ersucht, im Betretungsfalle p. Jähnichen auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und hiervon Mittheilung anher gelangen zu lassen. Kömgl. Gerichts-Amt Wilsdruff, am 16. September 1876. vr. Gangloff. Bekanntmachung, eine Vereinbarung mit der Großherzoglich Sächsischen Regierung wegen gegenseitiger Durchführung der Schul pflicht betreffend; vom 28. August 1876. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpsdition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 19. September 1876. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Unsere Stadt hat wieder einige Hoffnung auf Eisenbahnver bindung, denn wie die „Berl. Börs.-Ztg." berichtet, ist am 9. d. M. im auswärtigen Amte in Berlin eine Anfrage der Kgl. Sächs. Staats- regierung eingegangcn, in welcher um Auskunft darüber ersucht wird, wie die Preuß. Regierung als Aufsichtsbehörde der Berlin-Dresdner Bahn, sich dem etwaigen Ankauf der Strecke Dresden-Elsterwerda durch den sächsischen Fiscus gegenüber verhalten würde. Indem die sächsische Negierung den Willen zu erkennen giebt, die auf sächsischem Gebiet liegende Strecke der Berlin-Dresdner Bahn zu erwerben, handelt sie nur, wie die Verhältnisse des Eisenbahnbetriebes in Sachsen, spcciell in Dresden, die eine derartige Selbstständigkeit fast nothwendig machen, dies verlangen, wie denn auch die sächsischerseits beabsichtigten Bahnbauten, von Dresden nach Wilsdruff, nach Meißen und nach dem Erzgebirge, immer auf den Anschluß gerade an die zu erwerbende Linie (Dresden - Elsterwerda) angewiesen sind. Daß die sächsische Negierung Abschlagung ihres Gesuches nicht befürchtet, geht schon daraus hervor, daß sie sich an die preußische Regierung ge wandt und nicht an die Reichsverwaltung, von der sie ja ein Ein - für Wilsdruff, Tharandt, Neffen, Sievenlehn und die Umgegenden. AmtsölatL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag? 12 Uhr.