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Amts- und Anzeigeblatt für den AM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Amgeöung M S« 188S Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSprei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3«. Iahrga«!,. Soombcnd, den U. Mai Die Ammniuliiz eines BetänbungsapParnts beim Schlachten des Viehes betreffend. Die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft hat mit dem Bezirksaus schüsse beschlossen, zu Vermeidung von Thierquälereien das Tödten des Schlacht viehes aller Gattung, also einschließlich des Kleinviehes vom 1. Juki dieses Jahres aö ohne vorhergehende Betäubung zu verbieten. Dieses Verbot erstrekt sich auch auf die Privatschlächtereien und das Haus schlachten. Da die Betäubung der Thiere durch bloßen Schlag bei der Unsicher heit des Erfolges nicht genügt, so empfiehlt es sich, hierzu geeignete Apparate zu verwenden und wird der vom Schlachthausdirektor Kleinschmidt in Erfurt con- struirte Schlagbolzenhammer und Federbolzen-Apparat beziehendlich, soweit Großvieh in Frage kommt, die von diesem verbesserte Schlachtmaske zum Gebrauche empfohlen. Eine Beschreibung dieser Apparate und deren Hand habung kann bei jeder Ortsbehörde eingesehen werden, während die Apparate, gefertigt^ von der Fleischergeräthe-Fabrik von Gcbr. Zschörner in Zwickau, Plau- ensche Straße nebst einer Preisliste in der Canzlei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft zur Ansicht ausliegen. Der Preis beträgt: 1) für eine Mnderschlachtmaske mit 2 Löchern IS M. 2) „ „ bergt. mit 1 Loch 18 M. 3) „ einen Schlagbolzen 5 W. und 4) „ „ Jederv-kzen 14 M. Uebertretungen des erlassenen Verbotes werden mit Geldstrafe bis zu 150 Ak. bez. Haftstrafe geahndet werden. Schwarzenberg, am 28. März 1889. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Wegen Reinigung der Expeditionslocalitäten kann bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft Mittwoch und Donnerstag, den 15. und 16. dss. Ms. nur in dringlichen Sachen expedirt werden. Schwarzenberg, am 8. Mai 1889. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Ocffcntlichc Zustellung. Auf Anzeige der Königlichen Revierverwaltung Hunvshllbel ist gegen den Handarbeiter Franz Louis Meinelt in Schön Heide, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen der Beschuldigung, am 5. März ds. Js. aus Abtheilung 77 des Hundshübler Staatsforstreviers mittelst Beils eine Kiefernstange im Werthe von 45 Pf. entwendet und diese Entwendung im Rückfall verübt zu haben, — Vergehen gegen Art. 1, 4 m, 5, 6, 21, 23 des Königl. Sächs. Forststrafgesetzes — unter dem 23. April ds. IS. mittelst amtsrichterlichen Strafbefehls eine Geld strafe von Vier Mark und im Falle dieselbe nicht beigetrieben werden kann, eine Gefängnißstrafe von Vier Tagen festgesetzt, zugleich ist derselbe gemäß 8 1 des Königl. Sächs. Gesetzes vom 27. Februar 1882 zum Ersatz de« Werthes des Entwendeten im Betrage von 45 Pf., sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt, auch ist die Einziehung des Beils verfügt worden. Eibenstock, den 8.*Mai 1889. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts daselbst. Gruhle. In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 177, Firma: Ao«lr»tr»ii in Eibenstock, ein versiegeltes Packet, Serie I, angeblich enthaltend: 36 Muster für gekickte Kkeiderkesätze, Fabriknummern: 1245, 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261, 1262, 1263, 1264, 1265, 1266, 1267, 1268, 1269, 1270, 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 1276, 1277, 1278, 1279, 1280, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, ange meldet am 7. Mai 1889, Vormittags ^12 Uhr. Eibenstock, am 9. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. B c k a n u t m a ch n ii a. Am 30. April d. I. ist der 1. Termin Einkommensteuer für 1889 fällig gewesen und am 15. Mai d. I. ist der 2. Termin städtischer An lagen für 1889 zu entrichten. Zur Bezahlung der terminlichen Beträge ist eine Frist von je 3 Wochen zugelasscn. Es wird dies mit dem Bemerken hier durch bekannt gegeben, daß nach Ahlauf dieser Frist bez. betreffs der städtischen Anlagen ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsvollstreckungs verfahren einzuleiten ist. Eibenstock, am 10. Mai 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die Manöver des Gardeeorps werden dieses Mal in Schlesien stattfinden. Der Grund zu dieser Maßregel ist, der „N. Pr. Zt." zufolge, in dem Umstande zu suchen, daß in der Provinz Brandenburg zwei Armeecorps, das Garde- nnd 3. CorpS, jährlich zu üben pflegen und daß es daher bedenklich erscheint, besonders nach den vorjährigen gro ßen Manövern, in diesem Jahre wiederum die Unter bringung der Truppen beider Corps der einen Pro vinz aufzubürden. In Folge dieser Umstände hat der Kaiser befohlen, daß der Gang der Uebungen ange legt werde und dieselben zu beiden Seiten der Oder in der Gegend von Züllichau stattfinden sollen. Nach der großen Parade in der Mitte des Monats August muß demnach das Gardecorps nach Schlesien mar- schiren, um bei Züllichau die Uebungen aufzunehmen. — Breslau. Am Mittwoch Abend wurde auf der über die alte Oder führenden sogenannten Hunds felder Brücke ein Rauhmord verübt. Ein alter Herr wurde von zwei Strolchen, nachdem sie ihn vorher beraubt hatten, von der Brücke in den Strom geworfen. Die Kriminalpolizei glaubt die Mörder zu kennen und hofft, sie in kurzer Zeit auch dingfest ge macht zu haben. Der Thatbestand ist folgender: Am Mittwoch Abend gegen 6 Uhr führten zwei junge 'Burschen, anscheinend Maurergesellen, einen alten, gut gekleideten Mann unter Scherzen und Lachen die MatthiaSstraße entlang. Der Mann war stark an getrunken, und machte vergebliche Anstrengungen, sich die beiden Begleiter abzuschütteln. Einige Male schrie er unwillig: „Aber das geht doch hier nicht nach Morgenau!" worauf die Begleiter erwiderten: „Komm' nur, Alter, wir bringen Dich nach Morgenau!" Der Alte wurde nun unter die Eisenbahnbrücke am Karlowitzer Tamm in ein Gebüsch geschleppt; dort ist er offenbar beraubt worden. Schließlich scheinen sich die Strolche erboten zu haben, ihn nach der Stadt zurückzufllhren. Als sie wieder mit ihm auf der Hundsfelder Brücke angelangt waren, ergriffen sie ihn und schleuderten ihn über das Geländer hinab. — Am andern Morgen wurde die Leiche des Mannes zwischen den beiden Brücken im Wasser aufgefunden; sie war an einer Sandbank gestrandet. — Ueber die Entstehung der Streik bewegung im rheinisch-westfälischen Kohlengebiet erhält die „Volkszeitung" von ihrem Dortmunder Korrespondenten den nachfolgenden telegraphischen Bericht: „Bereits seit Monaten gährte es unter den Bergleuten, und zwar namentlich wegen der zahllosen Ueberschichten, zu denen die Leute, wenn auch nicht mit Gewalt, so doch durch die Aussicht auf sofortige Entlassung gezwungen wurden. Was letztere zu bedeuten hat, davon weiß mancher Bergmann im Oberbergamtsbezirke Dortmund ein Lied zu singen. Die dem Statutenbuche der Knappschaftskasse (das dadurch zum Arbeitsbuche wird) angehängten Abkehr scheine werden im Falle sofortiger Entlassung oder Verlassens der Arbeit nicht mit dem üblichen Ver merke „ordnungsmäßig gekündigt" versehen, sondern die Stelle bleibt frei oder erhält die Eintragung „so fort", und da« genügt, um den Mann von Zeche zu Zeche zu jagen, ohne daß er irgend welche Arbeit fände. Selbst menschenfreundlichere Betriebsfübrer scheuen sich, derart gekennzeichnete Arbeiter anzu nehmen. Das mag bei dem thatsSchlichen Mangel an Bergleuten — nach dem Krach hat man die im- portirten Polen in großer Anzahl nach Hause geschickt, Tausende einheimischer Bergleute sind nach Amerika auSgewandert — in letzter Zeit etwas besser geworden sein, immerhin aber bleibt der thatsächlichc Zwang zum Befahren von Ueberschichten bestehen, da es nicht jedes Bergmanns L-ache ist, sich tagelang nach an derer Arbeit umzusehen. Der wirkliche Gedinge- oder der Schichtlohn des Bergmanns stieg wenig oder gar nicht, sein Lohnbuch aber zeigte am Monatsschlusse eine Steigerung des Verdienstes, weil der Mann so und so viel Ueberschichten verfahren hatte, d. h. mit anderen Worten über seine Kräfte hinaus angespannt worden war. Dagegen richtete sich vornehmlich die Erbitterung der Bergleute, und unter den bescheidenen Forderungen, die ein von einer Anzahl Delegirter von Knappenversammlungen bestätigtes Komitee vor mehr eren Wochen aufstellte und in einer Reihe von Ver sammlungen vertrat, stand die Beseitigung der Ueber schichten an der Spitze. Das Komitee warnte in allen Versammlungen entschieden vor Arbeitseinstell ungen, wohl in dem Bewußtsein, daß zunächst eine ordentliche Organisation geschaffen werden müsse; zu diesem letzteren Behufe sind auf den 2. Juni die Delegirten aller deutschen Reviere nach dem "Nachbar dorfe Dorstfeld eingeladen. Dort sollten dann auch die weiteren Schritte berathen werden. Allein auf einer bereits vor 14 Tagen in Essen abgehaltenen Bergarbeiterversamnilung tauchte nebenher die For derung einer Lohnerhöhung von 15 pCt. auf, die schnell Anklang gefunden zu haben scheint und den Streik ausbrechen ließ, ehe die erforderliche Organi sation geschaffen war. Der Streik selbst hat inzwischen eine ungeheure Ausdehnung angenommen. Die Zahl der feiernden Bergarbeiter beläuft sich auf ca. 70,000 Personen. Vier Bataillone Infanterie und mehrere Schwadronen Kavallerie sind zum Schutze der Kohlenwerke und zur Aufrechterhaltung der Ordnung daselbst cingetroffen. Die Arbeiter verhalten sich, bis auf wenige Aus nahmen, ruhig, trotzdem ist es zu einem blutigen