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Tharandt, Wn, Menleha and die UmMaden. Imlsölsll für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 21. Donnerstag, den 18. Februar 18S7. Holzverfteigeimng auf Spechtshaufener Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Spechtshausen sollen Freitag, von 26. Februar 18S7 von Vormittags S Uhr an nachstehende Nutz- und Brennhölzer als: 124 harte und 943 weiche Stämme, 175 harte und 117 weiche Motzer, 178 harte und 905 weiche Stangenktötzer, 61,8 Nm. weiche Nutzscheite, 207,6 Nm. weiche Nutzkniippet, 14,2 Nm. harte und 67,8 Nm. Lrennscheite, 38 Nm. harte und 129,6 weiche Nrennknüppel, 11,5 Nm. harte und 2,5 Nm. weiche Zacken und 35,5 Nm. harte und 184 Nm. weiche Reste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königs. Iorstreviervelwaüung Spechtshausen und Königl. IorArentamt WarandL, am 13. Februar 1897. Das neue Handetsgesetzbnch. Der Reichstag hat soeben den ihm schon vor ein paar Wochen zugegangenen Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuches für das deutsche Reich zum ersten Male berathen, womit diese nicht unwichtige gesetzgeberische Frage auch für weitere Kreise an Interesse gewinnt. Die genannte Vorlage hängt innerlich mit d^m bereits vom Reichstage beschlossenen Bürgerlichen Ge- setzbuche eng zusammen, die einheitliche Regelung des bürger lichen Rechtes in Deutschland mußte auch eine Revision des seit 30 Jahren bestehenden jetzigen Handelsrechtes nach sich ziehen. Das letztere hat sich durch die sachliche Richtigkeit seiner Vorschriften und die glückliche äußerliche Fassung der selben ganz zweifellos ungemein bewährt, wie denn ja auch in den Kreisen der deutschen Kaufmannschaft nur Eine Stimme darüber herrscht, daß das bisherige Handelsgesetzbuch seinen Zwecken vollkommen entsprochen hat. Wenn es trotzdem die verbündeten Regierungen für angezeigt gehalten haben, der deutschen Volksvertretung den Entwurf eines anderen Handels gesetzbuches vorzulegen, so sind hierbei verschiedene unabweis bare Erwägungen maßgebend gewesen. Den gegen die Zeit vor etwa 3 oder 4 Jahrzehnten gewaltig veränderten Verkehrs verhältnissen und den sozialen Anschauungen von heute wird in dem geltenden Handelsrechte nicht allenthalben Rechnung getragen, und könnte dies ja auch gar nicht geschehen, schon deshalb mußte einmal eine zeitgemäße Revision des bestehenden Handelsrechtes in Angriff genommen werden. Dann jedoch bedingte auch das am 1. Januar 1900 in Kraft tretende Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, welches mehrfach den Handelsstand betreffende Fragen berührt, wie schon erwähnt, eine Abänderung der bestehenden handelsgesetzlichen Bestimmungen und nicht zum wenigsten der letzteren Nothwendigkeit ist der sitzt dem Reichsparlamente zur Beschlußfassung unterbreitete Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuches mit entsprungen. Derselbe verfolgt daher auch in erster Linie den Zweck, da« Handelsrecht mit den Bestimmungen des großen Reform werkes des Bürgerlichen Gesetzbuches in Einklang zu bringen, Was sich schon dadurch bekundet, daß in dem neuen Entwürfe alle diejenigen Vorschriften weggelassen worden sind, welche das Bürgerliche Gesetzbuch unmittelbar enthält, oder die man doch ohne Weiteres aus dessen Bestimmungen ableiten kann. Daneben sind auch solche Bestimmungen gestrichen worden, welche unbedenklich durch die entsprechenden Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt werden konnten. Von ganz neuen Rechtsstoffen weist das künftige Handelsgesetzbuch nur Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Handelsagenten und über das Lagergeschäft auf, es sollten eben bei der er probten Trefflichkeit der Grundzüge der bisherigen Handels- gesetzgebung gänzlich neue rechtliche Materien in das künftige Handelsgesetzbuch nicht ohne zwingende Nothwendigkeit eingeführt werden. Dafür ist bei der Ausarbeitung des letzteren die Tendenz maßgebend gewesen, eine wesentlich veränderte Be grenzung des Geltungsbereiches des Handelsgesetzbuches herzu stellen, wodurch das neue Handelsrecht in höherem Maße, als das jetzt noch geltende, ein Recht der Kaufleute werden soll. Diesen seinen Charakter erhält es vorwiegend dadurch, daß das neue Handelsgesetzbuch den Kaufmannsbegriff wesentlich er- weitert, denn es sollen in Zukunft auch solche Gewerbetreibende als Kaufleute betrachtet werden, deren Betrieb sich auf un bewegliche Sachen erstreckt, vorausgesetzt, daß das betreffende Unternehmen nach kaufmännischer Art und Weise gestaltet und daß die Firma eingetragen ist. Indessen bleibt hiervon der Land- und Forstwirtyschaftsbetrieb ausgeschlossen. Außerdem präcisirt das neue Handelsrecht die Handelsgeschäfte der Kauf leute näher, regelt aber auch die Beziehungen zwischen Kauf leuten und Nichtkaufleuten in einem gegen die bisherigen Ver hältnisse bedeutend erweiterten Umfange. Schließlich weist es auch einen bemerkenswerthen sozialpolitischen Zug auf, insofern, als die bestehenden Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge einer durchgreifenden Umgestaltung zu Gunsten der Geschäftsangestellten unterzogen worden. Schließlich unternimmt bas neue Handelsrecht einen Versuch, die schwierige Frage der sogenannten Concurrenzarbeit in für die Gehilfenschaft ebenfalls humaner Weise zu lösen. Jedenfalls besteht begründete Aussicht, daß wir ein Ge setzbuch erhalten, welches die Vorzüge des bisherigen Handels rechtes mit nothwendigen und erwünschten Reformen nach In halt wie äußerer Gestaltung vereinigt. Diese Empfindung herrscht offenbar auch in Reichstagskreisen vor, wie die im All gemeinen durchaus freundliche Aufnahme des Entwurfes des künftigen Handelsgesetzbuches bei seiner ersten Lesung im Reichs tage beweist. Die hierbei laut gewordenen Wünsche nach Ab änderungen im Einzelnen können berücksichtigt werden, ohne daß hierdurch die Grundzüge des Gesetzes eine Beeinträchtigung erführen. Tagesgerichte. Berlin, 16. Februar. Der Kaiser hat an den Reichs kanzler folgendes Glückwunschschreiben gerichtet: „Zum heutigen Tage, wo es Ihnen vergönnt ist, mit Ihrer Gemahlin das seltene Fest der goldenen Hochzeit zu begehen, spreche Ich Ihnen Meine innigsten Glück- und Segenswünsche aus. Möge Gott Sie an der Seite der Gattin noch eine lange Reihe Jahre in ungetrübtem Glück in gleicher Rüstigkeit und Frische erleben lassen, in welcher Sie an dem heutigen Tag den Schmuck der goldenen Myrthe tragen. Zur Erinnerung an das heutige Fest veeleihe Ich Ihnen die beifolgende Ehejubiläumsmedaille m Gold. Indem Ich Sie auch bei diesem Anlaß meiner voll kommenen Dankbarkeit versichere für die Treue und Hingabe, womit Sie Ihre hervorragende Kraft allezeit in den Dienst des deutschen Vaterlandes gestellt und die Bürde Ihrer gegenwär tigen verantwortungsvollen Aemter tragen, verbleibe Ich Ihr wohlgeneigter Wilhelm." — Im Laufe des Tages traf bei dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe ein sehr freundliches Glück wunschtelegramm des Fürsten Bismarck ein. Ein interessantes Urtheil über Kaiser Wilhelm fällte kürzlich der berühmte russische Kriegsmaler Werest- chagin, dessen Ausstellung der Monarch jetzt in Berlin ein gehend besichtigte. Werestchagin äußerte u. A. einem ihm Befragenden gegenüber: „Ich muß gestehen, ich war er staunt, einem so Hellen und vielseitigen Geiste zu begegnen. Ich habe ihn selten gesehen und bin wenig mit ihm zu sammengekommen nnd kann mich natürlich irren. Aber als Künstler muß ich Ihnen sagen, daß zum Beispiel der Glanz und die Lebhaftigkeit seines Auges bemerkenswerth sind. Ich erinnere mich, einem so glänzenden Blick nur noch bei Edison begegnet zu seiu, aber der geniale Amerikaner zeigt dabei einen etwas skeptischen Ausdruck, als ob ihm im Grunde an Ihrem Urtheil und Ihrer Antwort herzlich wenig gelegen sei, während der Blick des Kaisers fest an Ihnen haftet, in Sie so sozusagen eindringt. Kaum, daß Sie zu sprechen begonnen haben, so wendet sich auch schon sein Auge Ihnen scharf und forschend zu; er sieht Sie voll an, folgt ihren Worten aufmerksam, ja sucht da bei gewissermaaßen zu erratheu, was Sie ungesagt lassen,! legt sich schon die Antwort zurecht. Höchst interessant ist es, dem schnellen Fluge seiner Gedanken zu folgen und man staunt immer wieder darüber, wie das Hirn eines Menschen eine solche fortwährende Anspornung, einen solchen gewaltigen Forschungstrieb aushalte. Unser Botschafter, Graf Osten-Sacken, sagte mir später: „Sie müssen wissen, heute Morgen hat der Kaiser schon in seinem Kabinet ge arbeitet, dann ging er spazieren und trat hierauf bei Ihnen ein. Sie sehen, wie aufmerksam er alles betrachtet, wie eingehend er mit Ihnen über alles sprach, — jetzt w:rd er gleich den Vortrag des Kriegsministers entgegennehmen; dann giebt's die Fahnennagelung und Parade, wozu er Sie soeben eingeladen hat. Dann — u. s. w. — Und so geht's Tag ein, Tag aus." Berlin, 15. Februar. Die Vorstellungen, welche gestern die Vertreter sämmtlicher Großmächte in Athen unter Hinweis auf die aus der völkerrechtswidrigen Haltung Griechenlands für den europäischen Frieden sich ergebende Gefahr gemacht haben, sind vom griechischen Minister des Aeußeren mit der'Erwiderung beantwortet worden, daß Griechenland Kreta besetzen werde. Nach diesem Vorgang- erachtete es die kaiserliche Regierung zunächst nicht mehr ihrer Würde eutsprechend, weitere diplo matische Schritte in Athen zu thun. Nach vorherigem Meinungs austausch mit den Kabinetten der übrigen Großmächte erhielt der Kommandant des Kreuzers „Kaiserin Augusta", der in den nächsten Tagen vor Canea eintrifft, Befehl, im Einvernehmen mit den kommandirenden Offizieren der übrigen in den kreten- fischen Gewässern versammelten Kriegsstreitkräfte der Groß mächte jeden feindlichen Akt Griechenlands zu verhindern und außerdem zur Wiederherstellung der Ordnung und Vermeidung weiteren Blutvergießens thunlichst mitzuwirken. Berlin. Arbeiterbewegung in der Konfektionsbranche. Fünf Demonstrationsversammlungen der KonfektionSarbciter waren für Dienstag, dem Jahrestage der Proklamirung deS vergangenen großen Konfektionsstreiks, seitens der Fünserkommission einberufen. Es referirten die sozialdemokratischen Reichstags abgeordneten Molkenbuhr, Reißhaus, Bueb, Wurm und Schmidt. In sämmtlichcn Versammlungen ergriffen auch National-Soziale, darunter die Redakteure von Gerlach und Weinhausen, als Diskussionsredner im Sinne des Referenten das Wort. Die Versammlungen waren nur schwach besucht. In sämmtlichen Versammlungen wurde unter Hinweis auf den verloren ge gangenen Hamburger Streik vor einer leichtsinnigen Lohnbe wegung gewarnt und wiederholt darauf hingewiesen, daß unter gegebenen Umständen die Gesetzgebung allein den Konfektions arbeitern zu helfen vermöge. Folgende Resolution gelangte überall zur Annahme: „Die Schneider und Näherinnen ver- urtheilen auf das entschiedenste, daß die von der Regierung versprochenen Schutzmaßregeln noch nicht erlassen sind. Diese Zögerung und die bisherigen Verhandlungen im Reichstage, sowie die sozialpolitische Strömung in den maßgebenden Kreisen der Regierung lasten uns von dieser, sowie von den Mehrheits parteien des jetzigen Reichstages durchgreifende Arbeiterschutz maßregeln nicht erwarten. Diese Auffassung wird dadurch be stärkt, daß in der Kommission für Arbeiterstatistik bereits unsere wichtigsten Forderungen abgelehnt wurden. Die Vorgänge de» letzten Jahres, der unerhörte Treubruch der Herren» und Knaben konfektionsunternehmer, die amtlich aufgedcckten Mißstände in der Konfektion rc. haben bewiesen, daß wir berechtigt sind, energischen Schutz zu verlangen; statt besten find nur unbe deutende und wirkungslose Maßregeln in Aussicht gestellt, dir die schwersten Schäden nicht beseitigen können. Die Ber-