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in eint, rrg er- -b di!« ve» singforS Gard«, md den ssar« Haupt- n Gar» neidet: rgio- gro- chinrn- oorden brr ge- >n Zu- Gleicht i dann n.eng: t. EK runter! jet -e- dreier ^aschi- >äuser guten e wer- s der Zen» r vis est-Lr- Steren von Rück- lischen -rild" einer - den en at chaft tagt. . Der laufe" ischen h das in er- . Noch Plan- Ame- : richte dieser gen ußer- "L i sein rknng Höchstpreise für Gemüse Pfg. je Pfund 7. M. 2 M-, 12 preise: Kr«SS«»det»preI,: Aleiilaadettpret»: 5.— 6.— 5.25 8. 9. 10. 11. 3.— 3.50 3.25 35 40 45 25 45 50 55 6 22 2V 27 30 31 32 33 24 29 9 10 10 11 9 10 1.50 M. 10.- „ 13.25 „ 17.- , 15.— „ 6.25 8.25 2.50 14.— 11.— 3.— 40.— 45- 40.— 50.— 2.25 7.— 10.50 5. 6. 15.— 17.— Für die nachstehend genannnten Gemüse gelten im Gebiet der Kreishaupt- mannschaften Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig die folgenden Höchst- 23- 24.— 25 — 26 — 21 — je Zentner 3.50 16.50 18.25 je Zentner 15-Weißkohl 167 Wirsiugkohl 17. Wruken (Kohlrüben, Bodenkohlrabi, Steckrüben) : s) weiße b) gelbe v) weiße und gelbe gemischt 18. Zwiebeln, lose, 1. Futterrüben 2. Grünkohl 3. Karotten, kleine rund« Schwarzwurzeln 14. Gtoppelrüben (Herbst-, Wasser- und Mairüben) Kohlrabi „ (Etrunkkohlrabi) Meerrettich: s) wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfd. wiegen, bis 28. 2. 18 vom 1. 3. bis 30. 4. 18 später d) wenn 100 Stangen mindesten« 40 Pfd. wiegen, bi« 28. 2. 18 vom 1. 3, bis 30. 4. 18 später e) für leichtere Ware Möhren: s) Gelbe Speisemöhren d) Rote Epeisemöhren und längliche Karotten o) Futtermöhren Rote Rüben (Rote Beete) Rotkohl Runkelrüben Sellerie bis 14. 2. 18 ohne Kraut später Spinat (nicht Sptnatersatz) Futterrüben Grünkohl Kleine runde Karotten ab 1. 3 18 Kohlrabi ab 1. 3. 18 ab 1. 4. 18 ab 1. 5. 18 Strunkkohlrabt ab 1. 4. 18 Kohlrüben, ^veiße ab 1. 3. 18 . gelbe ab 1. 3. 18 „ weiße und gelbe gemischt ab 1. 3. 1« ' 12. 13. nicht ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis aus weiteres. ES steigen vom 1. März bis 31. Mai 1918 von jedem Monatsersten ab die unter 3, 7» und b, 10, 14 und 17 genannten Erzeugerhöchstpreise um 0.25 M., die unter 5, 9, 15 und 16 genannten Erzeugerhöchstpreise um 0.50 M., der unter 4 genannte ErzeugerhöchstpreiS um 1 M., vom 1. Februar 1918 ab vom 1. März 1918 ab Die unter 4, 5 und 12 genannten Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet deS Königreichs Sachsen, die übrigen beruhen auf Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst und gelten für das Gebiet deS Deutschen Reiches. Die Preise gelten, soweit Nachstehend werden sämtliche für daS Königreich Sachsen geltenden Erzeugerhöchst. preise für Gemüse zur Kenntnis gebracht: Der ErzeugerhöchstpreiS beträgt für: (dieser letztere jedoch nur bis 30. April 1918). , In den Preisen sind die Zuschläge sür das Einmieten enthalten. Es ist verboten, neben diesen Preise« Irgendwelche Beträge sür das Ein- mieten oder die damit zusammenhängenden Arbeiten zu berechnen. Nach wt« vor verboten bleibt der Verkauf von Möhren und Karotten mit Kraut (Verordnung des Ministeriums deS Innern vom 1. August 1917 — Sächs. StaatSzei- tung vom 2. August 1977 Nr. 177 —). II. . Die Verordnung deS Ministeriums deS Innern vom 30. Oktober 1917 (Nr. 253 der Eächs. StaatLzeitung vom 30. 10. 17) erhält folgende Fassung: Nach Anhörung der KreiShauptmannschasten und Kommunalverbände wird an» geordnet: Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung .»! Äderung odn Hel. Ade. - «Ma«pr»i, vterteljährl. Mk. 2.40 einschließl. de» .Illuftr. Untrrhaltung-blatte»" tn der Teschäst». stell», bet unseren Boten sowie bei allen Reich»» »oflanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage für den solgenden Lag. KM« »N«r«r «'wall - Nm, »d«r «r,n>»»<lchkr dk« »«tr»«d<« »rr Zkilun,, dir Sikkr-iu-, »»«r »«- ^24. str Eibenstock, Larkfeld, hundLhLbel, Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, SchSuheiderhammer, Sosa, Unterftiitzengrün, Mdeathal «sw. Veranttvortt. Schriflletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -. ------ 65. Jahrgang. — Dienstag, den 2S. Januar Anzeigenpreis: die Neinspaltige Zeile IS Psg. Im Reklametetl die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten« vormittag« 10 Uhr, sür größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschrtebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch sprecher aufgegeoenen Anzeigen. Aieraiprecher Mr. »in. LSLS. Sr»zs«adel»pr»t»: Aketnlandettpret, "F'- 'S Möhren: * a) gelbe Speisemöhreu 10.— 15 ab 1. 3. 18 16 d) rote Epeisemöhren und längl. Karotten 13 — 18 ab 1. 3. 18 19 c) Futtermöhren 5 — 8 Rotkohl 15.50 22 ab 1. 4. 18 23 Spinat (nicht Spinatersatz) 51 — 62 ab 1. 3. 18 53 — 64 ab 1. 4. 18 55 — 66 Stoppelrüben (Herbst-, Wasser-, Mairüben) 4.25 7 ab 1. 3. 18 8 Weißkohl 10.50 16 ab 1. 4. 18 ' 17 Wirsingkohl 15.50 22 ab 1. 4. 18 23 Zwiebeln 21 — 28 ab 1. 3. 18 23 — 30 ES steigt vom 1. März bis 31. Mat 1918 von jedem Monatsersten ab der Groß- handelShöchstpretS für kleine runde Karotten, gelbe Epeisemöhren, rote Speisemöhren und längl. Karotten, Etoppelrüben und Wruken um 0.25 M-, der Großhandelshöchstpreis für Strunkkohlrabi, Rot-, Weiß- und Wirsingkohl um 0.50 M. Die GroßhandelShöchstpreise werden im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur für die durch den freien Handel in Verkehr gebrachte Ware festgesetzt. Die Kommunalverbände sind hinsichtlich der von ihnen dem Markte zuge» führten Ware an die Großhandel-Höchstpreise nicht gebunden. Die Kleinhandels- Höchstpreise müssen jedoch unter allen Umständen eingehalten werden. Die Höchstpreise gelten für sämtliche zum Verkauf gelangenden inländischen Waren, auch für die von außerhalb Sachsens bezogenen. III. Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1917 (Nr. 302 der Sächs. Staatszeitung vom 31. 12. 17) und vom 18. Januar 1918 (Nr. 16 der Sächs. StaatLzeitung vom 19. 1. 18) werden aufgehoben. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1918 in Kraft. Dresden, am 26. Januar 1918. 153 ll 8 Vlll s Ministerium des Innern. Pflegerin gesucht. Für das Prinzeß Marienstift (Beztrkssttft) in Schwarzenberg wird zum 1. April 1918 eine Pflegerin gesucht, die gesund und kräftig ist, sich mehrere Jahre in der Kranken pflege betätigt hat und im Stande ist, eine Männerabteilung selbständig zu versorgen. Der Jahre-gehalt beträgt 525 M. und steigt aller 2 Jahre um 50 M- bis zum Höchst, betrage von 925 M. Außerdem wird freie Beköstigung, Wohnung, Heizung, Beleuch tung, Wäschereinigung gewährt. Die Stelle ist pensionsberechtigt. Bewerbungsgesuche mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften wollen baldigst an die Königliche AmtShaupt- Mannschaft Schwarzenberg etngeretcht werden. Schwarzenberg, den 24. Januar 1918. Der Bezirks-verband der Königlichen Amtsyauptmannschaft. Im Handelsregister ist auf Blatt 9 für den Landbe^rk (Firma: « I'. »nnninna in Schönheide) eingetragen worden in Abteilung l: Die Handelsgesellschaft ist infolge Ablebens des Mitinhabers Kuiäo frieäriod Kaumann aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist nach Beitritt deS Kaufmanns kuäoli lUsäriod Saumann unter der bisherigen Firma als neubegründete offene Handelsgesell schaft fortgesetzt worden. Die neue Gesellschaft hat am 1. Januar 1918 begönne«: in Abteilung ll: Der Kaufmann Kuiäo ^rieäriok öaumann in Schönheide ist infolge Ablebens auSgeschieden. Der Kaufmann Kuäolt Saumann und der Kaufmann kuäolk friaärivd öaumann, beide tn Schön Heide, sind persönlich hastende Gesellschafter: in Abteilung III. Die Prokura deS Kaufmanns Suäolt frivärivk Kaumann in Schön» 'Heide ist erloschen. Auf dem die Firma «»»rx in Eibenstock bett. Blatt 311 für den Stadtbezirk ist eingetragen worden, daß die Firma erloschen ist. Eibenstock, den 25. Januar 1918. Königliches Amtsgericht. Städtischer Bntterverkanf. Dienstag, den 29. dsS. MtS., »orm. Nr. 1401—1750, nachm. Nr. 1751 u. h. Nrn., Mittwoch, . 30. „ . , „ 1—350, , , 351—700, Donnerstag, „ 31. , „ „ , 701—1050, , , 1051—1400. Eibenstock, den 28. Januar 1913. Der Kia-trat.