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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung A«t.M»r.r Amt»«»«. V^ualpr«» oi«rt«Ijahra. Mt. 2.70 «tnschltep. d— .Mchr. UnterhaltungAblatt««* in der «elchSftt- SÄ«, bri unseren Boten sowie bei allen Beicht. »«Pomstalten. — Erscheint täglich abends mit «»«nahm« der Vonn- und Feiertage sür den solgenden Lag. «i U»S« ««wall — »rt«, »d« 1»icht«r lr§«»»w«ia«i Air«««» »«e ««lrwt«« »«r »Mlinx, d«r «qirllatal »«r »n — hat »er kN«» Unspnrq SSL P«r«s»recher Nr. 11N. IVIS _ ^. -.-ruimeteil di« Zelle ev Mg. die aesoaUelte ZÄe so Ps,. Snnahm, der «zeigen bs» spatesten« oormiUaK '0 Uhr, sür grbtzere rag« vorhtr. die Ausnahme der rinzeige» am nächsten oder am vorge chriebenrn Laa« sowie an bestimmter Stelle wird nicht a-a^«n ebensowmtg sür die Richtigkeit der durch sprech« aufg«geo«n«n Anzeigen. -r^^eblblertt blk Eidenfto», LarksAd, handrhübtl, EügrvtUU Neuheide,SberMtzengra«,SchSnheide, Lchdicheiderhammer, Sosa, UnterMeugrüii, Mdeuthal «sw. Nerant»«tl. «chrtstletter. Drucker und «erleger: «mit Hannebohn in Eibenstock «L. Ja^rgavg — —— DoMerstau, dm 19. Dezember EW^W»M^WMW»WE«M^>«W^W«»»E>»W»»MW»^M«W»N»SSSS«S^S Auf dem die Firma Bodengesellschaft mit beschränkter Haftung m Wolfs grün betreffenden Blatt 237 deS Handelsregisters für den Landbeztrk ist heute emge- tragen worden, daß der Geschäftsführer ürnst kaxo» vörüs! in vivenftock ««-geschieden ist Eibenstock, den 16. Dezember 1918. Das Amtsgericht. 8. öffentliche Sitzung des Stadtverordnetenkolleginms Donnerstag, dm 1S. Dezember 1918, avmds 7 Ahr tm Sitzungssaal- de- Rathauses. Eibenstock, den 17. Dezember 1918. Der Stadtverordnetenvorfteher. Hatzsurther. 1) OrtSgesetz über die Wahlen von Stadtverordneten. 2) Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse bis zur Neuwahl der Stadtver ordnetenkörperschaft. Hieraus nichtöffentliche Sitzung. 5) 6) ?) 8) 9) 10) ly 3) Satzung sür ErwerbSlosenfürsorgc. 4) Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung. " Auswechslung des Heizkessels im 1894,1904er Schulgebäude Einmalige außerordentliche KriegSteuerungszulagcn für die Gemeindebeamten. Anderweitige einmalige Kriegsteuerungszulage sür die Lehrer der Volksschulen. Bereitstellung von Mitteln für den Albeiterrat. Erhöhung deS BermögenSstockeS der Samuel Wilhelm Dörffel-Stiftung Rechnungssachen. ' " Kenntnisnahmen. Znsrhutzimterstütznng zur Reichssamilienunterstützung kommt Donnerstag, den 19. Dezember 19l8, vornr. von 8—12 Uhr und . "achm. von 2-4 Uhr, und Freitag, den 20 Dezember 1918, nur vorm. von 8 —12 Uhr in dec Stadtkasse zur Auszahlung. Die Unterstützung wird nur an Erwachsene gegen Vorlage der AuSweiskarte gezahlt. Eibenstock, den 17. Dezember 1918. Dev Stcaütrat. Zum Verständnis des Wahlgesetzes für die Nationalversammlung. Bon Justizrat Richard Otto Wolf in Stettin. v. ?. L. Die in Nr, 167 des Reichsgesetzblatts veröffentlichte Verordnung vom 30. November 1918 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung nebst der dazu gehörigen Wahlordnung für diese Wahlen sind sicherlich für viele Wähler und Wählerinnen nicht auf de« erste« Blick vollständig verständlich. Wohin man kommt, üb^r all wird eifrig darüber gestritten, wie diese und ien^ Vorschrift zu verstehen ist. Das ist ohne weiteres begreiflich, denn mit der Technik der Verhältniswahl hat die übergroße Mehrheit der Wählerschaft pa ak tisch noch nichts zu tun gehabt Nachstehend sollen einige der Zweifelsfragen er örtert werden, die vielfach gestellt werden. Unverständlich ist den Meisten zunächst dis grundlegeude Bestimmung des 8 51 her Wahl ordnung über die Verteilung der Abgeord netensitze auf die Gesamtheit der in einem Wahlkreise abgegebenen Stimmen Danach sollen die sämtlichen Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, "ach einander, durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt werden, bis von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höch st-- zahlen der Größe nach ausgejondert werden können, wie Abgeordnete zu wählen sind Jeder Wahloor- schlag erhält dabei so viele Abgeordnetensitze, wie auf ihn Höchstzahlen entfallen Wen" die ä" letzter Stelle stehende Höchstzahl auf mehrere Wahl- verschlüge zugleich entfällt, so entscheidet das Los. Was soll das heißen? Ich habe es wiederholt erlebt, daß in einem Kreise von fünf bis sechs aka demisch gebildeten Herren nicht ein einziger aus diesen geheimnisvollen Worten klug werden konnte. Ein Beispiel soll zeigen, was gemeint ist. Angenommen, in einem Wahlkreise sind 5 Ab geordnete zu wählen und 3 Parteien haben Kan didatenlisten — die das Gesetz „Vorschlagslisten" nennt - aufgestellt. Für die e r ste Liste sind 100000 Stimmzettel abgegeben, für die zweite 60'»00, für die dritte 48000. Dann ergibt das Rechen exempel, das 8 51 des Wahlgesetzes vorschreibt, fol gende Zahlenreihen: Liste k Liste 11 Liste HI 100000 60 000 4S000 geteilt durch 2: 50000 30000 24000 geteilt durch 3: 33 333 20000 16000 geteilt durch 4: 25000 15000 12000 In der vorstehenden Tabelle sand die 5 „Höchstzahlen", die bei diesem! Divisionsexempel „au- gesondert" iverden müssen, fettgedruckt. Danach erhält die erste Liste drei Abgeordnete und die beiden anderen Listen erhalten nur je ea"en Abge ordneten Es sind daher gewählt von der ersten Liste diesenigen 3 Kandidaten, deren Name" dort an erster bis dritter Stelle stehen, dagegen von den beiden anderen Listen nur der erste Mann resp. die erste Frau Nun können aber nach 8 12 des Wahlgesetzes mehrere Vorschläge (Kandidatenlisten „mir einander verbunden" werden Dazu ist es Not wendig, daß die Parteien, pie dies tun wollen, spä testens am 7. Tage vor dem Wahltage dem Wahl kommissar diese Verbindung schriftlich anzeigen Wenn dies geschieht, so gelten die verbundene'' Wahl Vorschläge den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. Was diese Verbindung be oeutet und wie sehr sie das Ergebnis her Wahl än der« kann, veranschaulicht oie nächste Tabelle, die zeigt, was bei derselben Wahl, die in der obigen Tabelle behandelt ist, herausgekommen wäre, wenn oie Liste II mit der Liste III verbunden gewesen wäre. In diesem Falle muß nach 8 52 der Wahlordnung zu nächst eine O b c r v e r t e i l u n g stattfinde«, um fest- zustcllen, wieviel Abgeordnetensitze die vsrbundkne^ Listen zusammen den Gegenparteien entreißen, und oann eine Unterverl eilung, nm festzustel len, wie die verbundenen oder verbündete" Pacts-e" die Beute unter sich zu verteilen haben Bei der Oberverteilung ergibt sich folgende Zahlenreihe: Gcsamtstimmenzab! der Listen 2 und 3 108 000 Stimmenzahl der Liste I 100 000 geteilt durch 2: 54 000 50000 geteilt durch 3: 36 000 33 333 geteilt durch 4: 27 000 25000 Danach haben tue beiden „Verbündeten ovei Höchstziffern, also drei Abgeordnetensitze erhallen u. die dritte Partei erhält nur zwei Sitze. Tie Par tei der Liste I hat also einen Abgeordnetensitz weni ger erhalten, als sie erhalten hätte, wenn die ba den Gegenparteien ohne oie Verbindung der Liste" in die Wahlschlacht marschiert wären. Die „Unterverteitung, von der 8 52, Absatz 2, der Wahlordnung spricht, ist dann sehr einfach: Stimmenzahl der Liste 2 Stinnnenzahl der Liste 3 60 000 48 000 geteilt durch 2: 30 000 24 000 geteilt durch 3: 20000 16000 Tie Liste II erhält also zwei Sitze, die Liste III einen Sitz. Tann eine andere Frage. 8 14 des Wahlgesetzes schreibt in Absatz 2 vor, daß die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln, die der Wähler am Wahl tage abgibt, nur einem einzige,« der öffentlich be- kanNigcgebenen Wahlvorschläge entkomme" sein dürfen. Und 8 12 der Wahlordnamg bestimmt in Ziffer 7: Ungültig sino alle Stimmzettel, die Namen aus verschiedenen Wahlvorschlägen enthalten. Damit scheint auf den ersten Blick die Möglichkeit gegeben zu sein, aus dem Parlament )eüen Polc tiler fernzuhalten, der entweder bei den Gegenpar teien besonders verhaßt oder gefürchtet ist, oder per persönliche Feinde im eigenen Lager hat. Es brauch ten sich nämlich nur hundert Wähler zusammenzutu" und einen eigenen Wahlvorschlag eiNzurerche", auf dem unter anderen auch der Name jenes Kandida ten steht, dessen Wahl sie verhindern wollen Tas ist natürlich nicht die Absicht des Gesetzes, und es ist dafür gesorgt, daß das nicht möglich ist Tenn nach 8 II, Absatz 3 des Wahlgesetzes muß gleich zeitig nnt oem Wahlvorschlage eine Erklärung je des darin vorgeschlagenen „Bewerbers" über ssin.- 'Zpstimmung zur Aufnahme in den Wahtoorschlag becgefügt werden Nun könnte es ja allerdings Vorkommen, daß einem der „Bewerber" seine Zu »immune nachträglich wieder leid wird, sei es, weit in den Wochen zwischen der Einreichung oer Wahl Vorschläge und dem Wahltage erhebliche politische Meinungsverschiedenheiten in der Partei zutage ge treten sind^ sei es, daß gegen seinen Wunsch «np, Willen seine Partei nachträglich die Verbindung ihrer Vorschlagsliste mit der Liste einer andere« Par tei bkjchcffscn und dein Wahlkommissar angezeigr hat, was erst innerhalb der letzten sieben Tags vor dem Watzlrage zu geschehen braucht (8 12, Ab fatz 2 des Wahlgesetzes), während die Wahloorschläg- schon eingereicht werden könne", sobald der Wahl kommissar ernannt ist (8 13 der Wahlordnung», der dann seinerseits spätestens vier Wochen vor dem Wahltage durch öffentliche Bekanntmachung 'ua Ein reichung von Wahlvorschlägen aufzufordern hat t,8 12 der Wahlordnung). Wenn in einem solche" Falle ein Kandidat sich noch schleunigst auf eine zweite Vorschlagsliste setzen läßt, wozu er ja nur lOO Un terschriften aus dem ganzen Wahlkreise braucht »8 11, Absatz 2 des Wahlgesetzes), und wenn dabei die Frist von 21 Tagen noch innegehalten werde" kann,, die nach 8 il des Wahlgesetzes zwischen der Ein reichung der Wahlvorjchläge und dem Wahltage lie gen muß, so kann es Vorkommen, daß derselbe Na me auf zwei verschiedenen Listen steht, was nach 8 11, Absatz 4 des Wahlgesetzes verboten ist. Als dann rnt! aber noch keineswegs immer die Fol ge ein, daß bei der Ermittlung des Wahlcesuttates alle Tiinimzcttel aller derjenigen Wahlvvrschläge für ungültig erklärt werden, auf denen der Name desselben Bewerbers steht Alsbald nach Einreichung der Wahlvorjchläge hat nämlich der Wahlkommissar die Vertrauensmänner unverzüglich zur Beseitigung etwaiger Mängel der eingereichten Wahlvorschläge anfzuforoern 8 17 der Wahlordnung). Und zwar soll in jcoem Wahlvorschlagc nach 8 16 der Wahlord nung ein Vertrauensmann bezeichnt werden, der von der Partei, die die Vorschlagsliste eingereccht hat, für die Verhandlungen mit dem Wahlkommis sar uno mit dem Wahlausschüsse zur Rücknahme oes Wahlvorschlages und zur Abgabe und zur Rücknahme von Verbinoungserklärunge'^ bevollmäch tigt ist. In oerselben Weise kann ek» Stellvertreter des Vectra lenSmanneS bestellt werden Hat eine Partei keinen Vertrauensmann bezeichnet, so galt der erste dec 100 wahlberechtigten Personen, das r>ae Vorschlagsliste unterzeichnet haben, als Vertrauens mann. Wenn der Wahlkommissar feststem, dag tue eingereichten Vorschlagslisten mangelhaft sind, so hat er die Vertrauensmänner dieser mangelhaften Va>> sfylaool'st'en unverzüglich zur Beseitigung der Man gel aufzuforderu. Tie Mängel können aber nur ins zum siebenten Tage vor dem Wahltage beseligt wer den Und innerhalb derselben Fräst müsse" d'^ jenigen Bewerber, deren Name gleichzett'g »"1