Volltext Seite (XML)
adel ThmM Mu, Mkulrhu und dir Umgegenden Imlsölnll sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt SmmahMh, dSA 17. Okisher No. 123 1886 gedachten Verordnung dazu ertheilten besonderen Vorschriften mit dem Bemerken hierdurch eiugeschärft, daß Zuwiderhandlungen nach 8 42 derselben Verordnung bestraft werden. In den nach Obigem zu erstattenden Anzeigen ist übrigens stets die des betreffenden Dampfkessels und der Tag, an welchem die letzte amt- ein, Bekanntmachung Meißen, am 12. Oktober 1896. Dienstag, den 2d. dies. Mon. 1s Uhr Vormittags au hiesiger Gerichtsstelle ein Vertiko und eine Nähmaschine öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, deu 13. Oktober 1896. Sekr. Busch, Ger.-Vollz. mH nn )r r Der SLadtraLH. Bursian, Bürgermeister. eben Lf mein i igeö Ä Ihm»' Heinen », ob Lie dies liche Prüfung des Kessels stattgefunden hat, mit anzugeben. Meißen, am 9. Oktober 1896. .wie' unb Bk Königliche AmLshauptmannschaft. vsn Schrseter. Königliche Amtshauptmannschaft. vsu Schroeter. Königliche AmLshauptmannschaft. von Schroeter. tegeiM rache sehr, si^ m. L-' deö M urt diB Willis -chen, au her sti>' i." wenn Bekanutmachung, die ^nbctriebfetznna beweglicher TsmpfkeM (Lokomobile«) betreffend. Da die Vorschrift in 8 32 der Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betr., vom 5. September 1890, wonach, bevor ein beweglicher Kessel in Mrieb gesetzt wird, von dem vetri-bKunternstzmer oder dessen Stellvertreter oder von dem Benutzer des Kessels der Polizeibehörde (Anitshauptmannschast) >n deren Verwaltungsbezirke die Inbetriebsetzung erfolgen soll, und der zustäns-acn Rönigirchen Gewerbeiuspektrsn unter Angabe der Stelle, an welcher der Betrieb Itattfinden soll, Anzeige zu erstatten, zeither in vielen Fällen unbeachtet geblieben ist, so wird diese Bestimmung unter Hinweis ans die in 8 1.2 Punkt 2, 3, 5 und 6 der oben- Bekarmtmachlmg. In dem vormaligen städtischen Btuusveigrundstücke sollen die Roller- und Vs-eurÄume (letztere eignen sich vorzüglich als Trockenräume) baldigst ver« .<t werden. Angebote werden vom Unterzeichneten bis zum 24. -. M. eutgegeugeuommeu. Wilsdruff, 15. Oktober 1896. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. SommberM, Sen 24. Oktober ds. Js., Nachmittags Z Uhr am hiesigen Zlrmenhause Möbel, Betten, Wäsche, Hausgeräthe, 4 Blitzlampen, 5 Columbusbrenner undIverschiedene andere Lampen und Gegenstände gegen sofortige Erzählung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, am 16. Oktober 1896. in, koB annür' g fol^ Bekanntmachung. Mit Rücksicht aus das wiederholte und erst neuerdings wieder zur Anzeige gelaugte feuergefährliche Gebühren der Kinder mit Streichzün-Hölzern findet sich die Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse veranlaßt, 1 ., unter Hinweis ans die von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden unterm 24. Februar 1888 in den hiesigen Amtsblättern erlassene bezügliche Be kanntmachung auf die Vorschrift der Dorffeuerordnung vom 18. Februar 1775 und des Generale vom 21. Juli 1804, nach welcher Eltern, wenn sie sich mit Zurücklassung kleiner Kinder vom Hause entfernen, zuvörderst alles Feuerzeug verschließen sollen, hierdurch wiederholt aufmerksam zu machen, 2 ., auch im Hinblicke darauf, daß durch das hier und da immer noch verkommende Verbrennen des Kartoffelkrautes — ganz abgesehen von andern damit ver bundenen Unzuträglichkeiten — die Kinder bei ihrem natürlichen Hange zum Nachahmen Zu feuergefährlichen Handlungen angeregt werden, das unterm 4. Juli 1881 und 28. August 1891 erlassene und bez. wiederholte Verbot Les Verbrennen- von Anrtoffetkrant auf freiem Felde hiermit einzuschärsen. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen werden nach 8 368 Ziffer 8 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen Ahndet. R W Unter Bezugnahme auf die am 21. Juui 1887 Seiten der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft erlassene, die Verhaltungsvorschriften für die angehörigen der Impflinge betreffende Bekanntmachung wird sämmtlichen Ortsobrigkeiten des diesseitigen Verwaltungsbezirkes anempfohlen, — soweit dies noch nicht Wehen sein sollte — auf die Anschaffung beregter Verhaltungsvorschriften und deren Aushändigung an die Angehörigen der Impflinge bei Gelegenheit der Abhaltung der äinpftermiue Bedacht zu nehmen, wobei wiederholt bemerkt wird, daß Abdrücke davon in der Buchdruckerei und Ver'Iagshandluug von C. G. Noßberg in Frankenberg (Sachsen) k dem Preise von — Ai. 50 Pfg. für 50 Stück, — M. 80 Psg. für 100 Stück, 2 M. — Psg. für 300 Stück, 3 M. 25 Psg. für 500 Stück nnd 6 M. 25 Psg. für 1000 Stück zu haben sind. Meißen, am 5. Oktober 1896. Bekanntmachlimg. r MMen Ssmmbews, de« 17. V. M-, Nachmittags S Uhr im hiesigen Rathssitzuugszimmef (Kämmereigebüude) folgende am 1. Okt. d. I. pachtfrei gewordene, der hiesigen Stadtgemeinde gehörige Grundstücke auf sechs weitere Mreinander folgende Jahre unter den im Termine noch bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an die MeistbeeLsn^en verpachtet werden: 1 ., die Wiese am Gründchenwege rechts der Saubach uud zwar zwischen der Gründchenbrücke und dem Funke'schen Grundstücke, 2 ., die am Pichschuppen gelegene Wiesenparzelle No. 167 (in vier Abtheilungen), 3 ., der Grasrand zwischen der Manischen und Güldnerschen Scheune rechts an der Nossener Straße, Theil der Parzelle No. 656, 4 ., das ebendaselbst gelegene bis zur Ruhebank reichende Feldstück, gleichfalls Theil der Parzelle No. 656 (in fünf Abtheilungen), 5 ., die links an der Nossener Straße gelegene Hinter-, Mittel- und Vordertriebe. Vachtiustiae werben hierzu eingelaben. Wilsdruff, 12. Oktober 1896. Der Stadtgemeinderath. Bursian, Brgmstr. ;sür die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, ' nef^f H Hades ich dB öE Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Psg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Berlaa von Marti« Berger in WNsdrufi. Beraniwoetttch für die Redaktion Martin Berger dafeidst.