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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Härmt- rmd Tageszeitung für die Stadl und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Diese Aettnng «scheint täglich mit NuSnahm» der gefttzvch«, E«m- «S Der PlMsHnM ÜBtrügt bei Abholung wöchentlich LS Kips., bei Kesernny frei Han» isiPs. Postbezug monatlich LSV NW!. Im stalle HLHeeer S«»«U «S« s«rfttan7 BetrstMstLrnng«, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefer»«- der Zeitung oder "iückzahlimg de« DezugSprrise«. — Preise und Nachlaßsiitzr bei Wiederhotnngen nach dreilttkste Nr. S — Für da» Erscheinen non Anzeigen in bestimmte« «am««» und an bestimmte« Pvitzru keine Gewähr. Anzeigen sind an den Erscheinung-Hage« bi» vor» lv Uhr anszugeben. — Verlag: Mohr K Hoffmann. Druck: Karl Hoffmmm a. Gebrüb« Mohr. Hauptschrtstletter: Walter Mohr, PnWnitz; Stellv^ Walter Hoffmm» Pulsnitz, verantwortlich für den Heimattell, Sport u. Anzeigen Walter Hoffmann, PtlDnttz; für Politik, vvberdteaft und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. D. A. Lr WIL Geschäftsstellen: Albertftraße 2 und Adolf-Hitler-Straße 4. sternruf SW und SM Der Pulsnitzer Anzeiger ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft zu Kamenz, des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeiuderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamenz Mittwoch, den 2. Dezember 1936 Nr. 281 88. Jahrgang Neue Neichsgesetze Die Hitler-Jugend verstaatlicht — Todesstrafe bei Wirtschaftssabotage In einer Sitzung des Reichskabinetts gab der Führet und Reichskanzler zunächst eine eingehende Darstellung über die außenpolitische Lage. Sodann verabschiedete das Kabinett das Gesetz über die Hitler-Jugend, nach welchem die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes in der Hitler- Jugend zusammcngcfaßt wird. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler- Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Natio nalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksge meinschaft zu erziehen. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend wird dem Rcichsjugcndführcr der NSDAP, übertragen. Der „Jugcndsührer des Deutschen Reiches" hat die Stellung einer Obersten Reichsbehördc und ist dem Führe« und Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Weiterhin wurde das Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der R e i ch s h a u P t st a d t Berlin be schlossen, nach welchem eine Einheit der Verwaltung zwi schen dem Oberbürgermeister und dem Leiter der Landcs- behördc (bisher Staatskommissar) hergcstellt wird. Der Leiter der beiden Behörden führt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Stadtpräsident. Der Oberbürger meister ist unmittelbarer Landesbcamter. Der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete mit der Amtsbezeichnung: Bürger meister. In seiner Funktion als Stadtpräsident hat der Leiter der Landesbehörde einen besonderen Vertreter, der die Amtsbezeichnung „Vizepräsident" führt. Der Beauf tragte der NSDAP, für die Reichshauptstadt ist der Gau leiter des Gaues Berlin. Neuregelung -er Nealfieuern Die vom Reichsminister für Finanzen vorgelegten Ge setze für eine reichsrechtlichc Regelung der Real ste» ern wurden ebenfalls verabschiedet. An die Stelle von 16 verschiedenen Landesgesctzen und verschiedenen Grundsätzen erfolgt nunmehr eine einheitliche reichsgesetz- lichc Regelung der Realsteuern. Die Grund- und Gebäudesteuern sind in Zu kunft nur noch Gemeindesteuern, die nach einheitlichem Reichsrech 1 geregelt werden. Die Aenderung des inne ren Finanzausgleichs zwischen Ländern und Gemein den soll bis zum 1. April 1938-in Form einer ueugestal- telen Steuer- und Lastenverteilung erfolgen. Neben dem Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen, wonach die Gemeinden vom 1. April 1937 ab die Gewerbesteuer nur nach dem neuen Gewerbesteuergesetz und vom 1. April 1938 ab die Grundsteuer nur nach dem neuen Grundsteuer gesetz erheben dürfen, wurden diese beiden genannten Ge setze beschlossen, ebenso ein Gesetz zur Aenderung der Vor schriften über die Gebäudeentschuldungssteuer. Danach tritt vom 1. April 1937 ab eine grundsätzliche Neu regelung bei der Gebäudeentschuldungssteuer ein. Zu dem neuen Gewerbesteuergesetz ist noch bemerkenswert, daß die Berufs st euer überhaupt sallengelassen worden ist, so daß auch die freien Berufe der Gewerbesteuer nicht mehr unterliegen. Erschließung von Bodenschätzen Angenommen wurde weiterhin ein Gesetz zur Er schließung von Bodenschätzen, wonach eine beschleunigte Erschließung auch dann ermöglicht wird, wenn der Berechtigte dazu nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, das Landesbergrecht aber keine Abhilfe bringt. Dieses Gesetz steht im Zusammenhang mit der Durchfüh rung des Vierjahresplanes. Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die De visenbewirtschaftung schafft neue Möglichkeiten zur wirksamen Bekämpfung von Devisenzuwiderhandlun gen und Umgehungen des Devisengesetzes. Ein Gesetz zur Milderung der Ruhensvorschriften des R e i ch s v e rsorgung s g e setz e s beseitigt gewisse Härten, die sich aus diesen Vorschriften für die Kriegsbe schädigten und Kriegshinterbliebenen ergeben haben. Winterhilsswerk rechtsfähige Stiftung Das Gesetz über das Winterhilsswerk des deutschen Volkes verleiht dem Winterhilsswerk die Stellung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Winterhilsswerk wird durch den Reichsminister für Volks aufklärung und Propaganda geführt und beaufsichtigt. Ein zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reichsnaturschutzgesetzcs soll verhindern, daß unter Vermeidung des nicht immer zweckmäßigen und auch nicht immer notwendigen Entrechtungsversah- reus die Ortschaften in ihrer Gcsamtcntwicklung oder die Besitzer von bebauten Einzelgrundstückcn gegen die Be stimmungen des Reichsnaturschutzgefctzes verstoßen. Das Gesetz will daher die Möglichkeit schaffen, auch geschlossenen Ortschaften und sonstigen bebauten Flüchen innerhalb eines Reichsnaturschutzgebietes die erforderlichen baulichen und sonstigen Beschränkungen aufzuerlegen. Maßnahmen gegen Wirtschaftssabotage Schließlich verabschiedete das Reichskabinctt das von dem Beauftragten für den Vierjahresplan, Ministerpräsi dent Generaloberst Göring, vorgelegte Gesetz gegen Wirt ¬ schaftssabotage. Danach wird ein deutscher Staatsange höriger, der wissentlich und gewissenlos aus grobem Eigennutz oder aus anderen niederen Beweggründen den gesetzlichen Bestimmungen zuwider Vermögen nach dem Ausland verschiebt oder im Ausland stehen läßt und da mit der deutschen Wirtschaft schweren Schaden zusügt, mit dem Tode bestraft. Sein Vermögen wird eingezogcn. Der Täter ist auch strafabr, wenn er die Tat im Auslände be gangen hat. Für die Aburteilung ist der Volksgerichtshof zuständig. Aufruf des Reichsjugendführers Der Neichsjugendführer erläßt folgenden Aufruf: Der Führer, dessen Namen wir mit Stolz und Ehr furcht tragen, hat soeben ein Gesetz unterschrieben, das uns für alle Zukunft mit seiner Person und seinem national sozialistischen Staat verknüpft. Dankerfüllten Herzens blicken wir auf ihn, der be sohlen hat, daß alle deutsche Jugend in dem Geist erzogen werde, der unsere freiwillige Erzichungsgemeinschaft in schweren und guten Tagen erfüllt hat. Die Sendung unserer 21 gefallenen Kameraden der „Unsterblichen Gefolgschaft" ist erfüllt: die ganze deutsche Jugend ist Hitler-Jugend! Es lebe der Führer! Finanzierung der Autobahnen Gerechte Lastenverteilung auf die gesamte Kraftfahrt In diesen Tagen wurde vom Führer eine wichtige Verordnung in Kraft gesetzt, die für die Finanzierung der Reichsautobahnen von ausschlaggebender Bedeutung ist. Bei den Finanzierungsmaßnahmen hat man es ab sichtlich vermieden, Gebühren auf der Autobahn nach dem Muster anderer Staaten zu erheben. Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten wurde als gerechteste Maß nahme eine einheitliche Zollerhöhung sür Kraftstoffe be trachtet, da auf diese Weise die deutsche Kraftfahrt in ihrer Gesamtheit für die Schaffung eines voll endeten Straßennetzes beisteuert. Durch die neue Verordnung des Führers werden die Benzin- und Benzolzöllc um 4 NM. und die Mineralöl ausgleichssteuer um 5 NM. je Doppelzentner erhöht. Hinzu kommt bei den Zöllen der Tarazuschlag. Die Verordnung wirkt sich dahin aus, daß der Verbraucherpreis je Liter Benzin und Gemisch sich um 4 Rpf. je Liter erhöht. Unter Bcrücksichtignng der vorangcgangenen, durch Ermäßigung der Spritabgabe cingetrctenen Senkung der Treibstoff preise um 1 Rpf. je Liter ergibt sich somit eine Erhöhung der Tankstellenpreise gegenüber früher um nur 3 Rpf. je Liter, also um etwa 9 v. H. Die Maßnahme wird ergänzt werden durch eine ent sprechende Anpassung der Gasölzölle. Im Zusam menhang mit der Erhöhung der Gasölzölle um 4 RM. je Doppelzentner im November 1935 und der Einsührung der Beförderungssteuer im Omnibus- und Kraftwagengüter fernverkehr ist hiermit eine wesentliche Grundlage für die weitere Finanzierung der Reichsautobahnen geschaffen. Aus der zunehmenden Vollendung des Netzes der Reichsautobahnen sowie aus dem Ausbau des allgemeinen Straßennetzes überhaupt erwachsen der deutschen Kraft fahrt eine Reihe großer Vorteile. Hierunter fällt auch ins besondere eine wesentliche Kraftstoffersparnis, die man bei wirtschaftlichen Geschwindigkeiten im Ver gleich mit anderen Straßen im Durchschnitt zu etwa 15 vom Hundert ansetzen kann, so daß Mehrauswendungen wieder ausgeglichen werden. Dem rooo. Kilomeier entgegen Nach den getroffenen Finanzierungsmaßnahmen ist gewährleistet, daß das weitere Bguprogramm der Reichs autobahnen, das bekanntlich im Jahr jeweils die Fertig stellung von lOOO Kilometern vorsieht, entsprechend der Ankündigung des Führers bei der Verkehrsübergabe des tausendsten Kilometers in Breslau durchgeführt werden kann. Die für das Jahr 1937 wiederum vorgesehene Fer tigstellung von INNO Kilometern wird die wichtigsten Durchgangsverbindungen dem deutschen Kraftverkehr be reits auf große Längen zur Verfügung stellen. Es werden beispielsweife bis Herbst 1937 befahrbar: auf der Strecke Berlin—Nürnberg 26N Kilometer, d. f. 6N v. H. der Ge- samtlänge, auf der Strecke Berlin—Ruhrgebiet 270 Kilo meter, das sind 58 v. H. der Gesamtlänge, auf der Strecke Kassel—Frankfurt—Karlsruhe 250 Kilometer, das sind 77 v. H. der Gesamtlänge, aus der Strecke Berlin—Bres lau 192 Kilometer, das sind 54 v. H. der Gesamtlänge, aus der Strecke Karlsruhe—Stuttgart—München—Reichs grenze 274 Kilometer, das sind 69 v. H. der Gesamtlänge. Außerdem ist die Verbindung Bremen—Hamburg- Lübeck mit Anschluß an den Bremer Hafen und mit An schluß an Travemünde, sowie die Verbindung Berlin- Stettin mit Anschluß an die Ostseebäderstraße und die Ge samtdurchquerung des Nuhrgebietes von Köln über Ober hausen bis nach Dortmund zur Benutzung zur Verfügung. „Wir sammeln sür Deutschland" Der Neichsjugendführer zum 5. Dezember. Zum „Tag der nationalen Solidarität" am 5. Dezem ber, an dem sich wieder, wie in den Vorjahren, die führen den Persönlichkeiten des gesamten öffentlichen Lebens in den Dienst der Winterhilfe stellen, erläßt der Reichsjugend führer Baldur von Schirach folgenden Aufruf: Ich halte es für eine selbstverständliche Ehrenpflicht des Führerkorps der Jugendbewegung Adolf Hitlers, daß es sich am Tage der nationalen Solida rität ausnahmslos in den Dienst der Volks gemeinschaft stellt. Alle HI.- und DJ.-Führer, alle BDM.- und Jungmädelführerinnen werden am kommen den Sonnabend mit der Sammelbüchse in der Hand ihre sozialistische Gesinnung unter Beweis stellen. Wir sam - mein für Deutschland!