Volltext Seite (XML)
WWW »i MUH Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DienStagS, Donnerstags and Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. BezngSpreiS vierteljährlich frei inS HavS, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Umgegend. Amtsblatt JusertlonSpreiS 15 Pfg. pro viergespalteu« KorpnSzeile Außerhalb deS AmtSgerichtSbezir» WilSdmff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äufrraggeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt ru Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf. BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, KanfbaH keffelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze«, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdrrf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KefselSdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeltgst«dtc Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit Ler wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" nud -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag vou Arthur Zschunke, WilSdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Rr. 118. II 7». Jahr,. Dienstag, den 10. Oktober 1S11 Nachstehende Vrrordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 28 Sep tember 1911 — vergleiche Dresdner Journal Nr. 229 vom 2 Oktober 1911 — wird zur allgemeinen Keontois gebracht. ES wird besonders darauf hingewiesen, daß, wie bisher, die Feststellung des ersten Seuchenausbruchs in einer Ortschaft durch den Königlichen Beztrkstierarzt bez. dessen Stellvertreter, die von dem Verdachtsfall sofort telefonisch in Kenntnis zu setzen sind, zu erfolgen hat; liegen dagegen neue Seuchenausbrüche in dem Seuchenort vor, so be darf eS zu deren Feststellung nicht mehr einer Untersuchung deS Viehs durch den Königlichen BezirkStierarzt bez. dessen Stellvertreter, vielmehr kann, soweit nicht die be troffenen Liehbefitzer den Ausbruch der Seuche selbst festzustellen vermögen, die Fest stellung durch einen Tierarzt erfolgen. Pflicht der Viehbesitzer ist es, sobald der Verdacht eines weiteren Aus bruchs der Seuche im Seuchenorte vorliegt, sich ««»gehend darüber Gewibheit zu -erschaffen, ob der Verdacht begründet ist oder nicht Beim Vorliege» eines Seuchen- ausbruchS ist davon ssfsrt de» Ortspoitzeibehörden Anzeige zu erstalten. Fahrlässige, geschweige denn vorsätzliche Verheimlichung einer Senchenaurbrnch» und Verschleppung von Anzeigen werde« streng geahndet. Die der Königlichen Amtshauptmannschaft unterstehenden Herren Bürger- meitter. Guttvsrsteher und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, beim Ausbruch neuer S-ucheufülle im Seuchenort sofort die erforderlichen polizeilichen Schutzmaßregeln anzuordnen und im übrigen nach Absatz 2 und 3 der ministeriellen Ver- ordnuvg zu verfahren. Bet den Anmeldungen von neuen Seucheuausbrüchen im Seuche», ort an dea Königliche» BeztrkStierarzt bez. an de» für den betreffenden Ort bestellten Stellvertreter desselben ist seitens der OrtSbehördeu anzufühlen: 1 . Zahl der Viehbestände s. der Rinder einschließlich Kälber, b. der Schweine einschließlich Ferkel, c. der Schafe, ä der Ziegen. 2 Zahl der an der Seuche erkrankten Tiere. Anmeldeformulare sind in der Buchdruckerei von Krause in Meißen, Görnische Gaffe, vorrätig- Meißen, den 6. Oktober 1911. io» Air 2335 c V Die Asnigliche Amtshauxtmannschast. Sobald in einer Ortschaft innerhalb der Bezirke der Amtshauptmannschaften Döbels, Großenhain, Meißen und Oschatz der Ausbruch der Maul» und Ala«en- seuche durch den Beztrkstierarzt festgestellt ist, hat die Ortspslizeibehör-e, in- soweit abweichend von § 9 der Verordnung vom 31. August 1905 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seite 197), unter Anwendung von 8 15 Absatz 1 des Rrtchs-Viehseuchen- gesetzes und von 8 57a der Instruktion hierzu auf die Anzeige neuer Seuchenausbrüche jo dem seuchenorte selbst oder dessen Umgegend bis aus weiteres sofort die erforderlichen polizeilichen Schutzmaßregelu anzuordnen, ohne daß es einer nochmaligen Zuziehung des Beztrkstterarztis bedarf. Ja solchen Fällen ist jedoch dem Bezirkstierarzte unter Angabe von Name» und Wohnung der Besitzer, von Art und Stückzahl der Klaue»Viehbestände und der erkrankten Tiere des verseuchten Gehöftes von der Ortspolizeibehörde sofort kurze Mitteilung zu wachen, welche der Beztrkstierarzt den Kartenmeldungen a» die Kommission für da» Vetrrinärwesen zu Grunde zu legen hat. Dem pflichtmäßigeu Ermessen deS Bezirks- tierarztes bleibt es überlassen, sich bei zunehmender Ausbreitung der Maul- und Klauen seuche in einem Orte von der Durchführung der vorgeschriebenen Schutzmaßregelu zu überzeugen und erforderlichenfalls anderweite Vorschläge zur Bekämpfung und Tilgung der Seuche zu mache». Die Berichterstattung der Ortspolizeibehörden an die Aufsichtsbehörde« wird durch diese Verordnung, die sofort i« Kraft tritt, nicht berührt. Dresden, de« 28. September 1911. Ministeri««, der Inner«. ALaul- und TNauenseuche. Unter de» Viehbestände» deS Gutsbesitzers und GemeiudevorstaudS V-igt i« Gb-rwarth«, (Amtsh. Dresden-A.) ist die Maul« und Kl««e»feuche ausgebroche». In das gemeinsame, in sich geschloffese linkselbische »-»bachtnngSgehi-t ist die Ge- metnde Niederwartha wiedereinbezogen worden. Auch für die obt-e« Sperrbczirke gelte« wie für die gemei«fa»e« »eobachturrg-gebiete die i« Nr. 76 u«d 86 dieses Blattes veröffent- lichten Bestimmungen und Strafandrohungen. Meißen, den 8. Oktober 1911. Die Königliche AmtShanptmannschaft. Gemäß 8 5 Absatz 2 der Verordnung über die vetert«ärpolizeiltche Beobachtung der Geflügeleinfuhr vom Auslände und deS Verkehrs mit Geflügel vom 1. September 1911 — Gesetz- und Verordnungsblatt Sette 176 folgende — wird, soweit der Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen in Frage kommt, hiermit bestimmt, daß im NSnigreich Sachsen eingehende Lifenbahnsendungen unverpackte« Geflügel» bis auf weitere« nur auf den nachverzeichneten Eisenbahnstationea auSge- lade« werden dürfen: Coswig, Niederau, Weinböhla, Meißen, Meißen-Triebischtal, Miltitz-Roitzschen, Deutschenbora, Nossen, Slarbach, Ziegenhain, Lommatzsch u. Wilsdruff. Meißen, den 6. Oktober 1911. Nr. 1999 e v. Die Königliche Amtshauptmauufchaft. DaS Königliche Ministerium des Innern hat unter AuSnaymedewilltguug von der Vorschrift in 8 24 Ziffer 5 a der Verordnung von 10. Juni 1911 genehmigt, daß Jagdhunde bei der Jagd außerhalb der bebauten Ortsteile unter Aufsicht auch i« Sperrbezirken frei umherlaufen dürfen. io, Meißen, den 6. Oktober 1911. Nr 2402 2 v Lie Königliche Amtshauptmauufchaft. Nach 8 22 deS ErgänzuogSsteuergesetzes können Beitragspflichtige in Orten biß zu 40000 Einwohnern beantragen, daß ihre Einschätzung zur Ergänz» ngrsteuer durch die zuständige besondere ErqänzungSsteuerkommtlston bewirkt werde. Anträge dieser Art aus dem Steuerbczirke Meißen sind bis zum 1. November laufende« Jahres schriftlich hier anzubringen. Sie gelten nur für die nächstjährige Veranlagung und haben neben der Angabe der Wohnung des Antragstellers die Erklärung desselben zu enthalten, daß er bereit sei, mindestens 40 Mark Lrgänzungssteuer zu entrichten. Soweit derartige Anträge verspätet eiugehen oder sonst unzulässig sein sollten, sind sie zurückzuweifen. » Meißen, am 6. Oktober 1911 Königliche Bezirkssteuereinuahme. Nene- aur alle» Welt. Unter Teilnahme des Königs und des Königlichen Hauses sand gestern die Weihe des Dresdner christlichen Soldatenheims statt. Der deutsch-französische Marokko-Vertrag wird dem Reichstag "st SA» Ende Oktober vorgelegt werden. . „Et Zustimmung deS preußischen Kriegsministers wird Danzig demnächst vollständig vom Festungsgürtel befreit werden. nn^ Berchtesgaden verlautet, ist das Befinden des Prinz- Regenten Lmtpold besorgniserregend. Königlich Sächsischen Landeslotterie wurde NO s . i e Nummer 92048 gezogen. Der Gewinn im Betrage In Dortmund sand vorgestern die diesjährige Taauna des Evangelischen Bundes statt. Sämtliche Former der Berliner Eisengießereien sind vorgestern in den Ausstand getreten. In Hof bei Plauen i. V. wurden durch Einsturz einer Decke im Gcwerbebureau drei Personen lebensgefährlich verletzt. In München-Grätz veranstalteten die Frauen große Teuerungs demonstrationen. Die tschechische Tagung in Dux sorderte die Neuerrichtung von Lb tschechischen Schulen in Nordwest-Böhmen. Die Psorte will die Großmächte erneut um Vermittlung zugunsten des Friedens und der sofortigen Einstellung der Feind seligkeiten bitten. Italien soll beabsichtigen, nach Ablauf des Dreibundes einer anderen Mächtegruppe beizutreten. Die ganze tripolitanijche Küste ist jetzt im Besitz der Italiener. Italien hat für drei weitere Armeekorps die in Deutschland tätigen Reservemannschaften einberusen. Der monarchistische Ausstand in Portugal nimmt an Umsang zu. Anläßlich der Anwesenheit König Peters bei den Hochzeits- seierlichkeiten in Petersburg soll ein russisch-serbischer Geheimvertrag zustande gekommen sein. Politische Rundschau. WilSdruff, de« 9. Oktober. Deutsches Reich. Zur Erhöhung der Sicherheit des Kaisers auf seine« Eisenbahnreisen find de» Eisenbahndirektionen erneut „Vorschriften über die Reisen Allerhöchster und Höchster Herrschaften" zuge- gangen, die zum Teil bereits bestehende Verordnungen wiedergeben, zum Teil aber Neuerungen enthalten. Zur Sicherheit des Kaisers ist folgendes bestimmt: „Die Son derzüge deS Kaisers müsse« außer einer selbstätigen Brems- «inrichtung stets noch eine besondere Zugleine aufweisen, damit jederzeit ein AufstchtSbeamter des SonderzugeS die Möglichkeit hat, ei« Notsignal zu gebe«. Eine Begegnung des kaiserliche« SonderzugeS mit anderen Zügen (gemischte Züge und Gitterzüge) ist auözuschlteßen, wenn eS sich um freie Strecken handelt. Wenn ein kaiserlicher Sonderzug aber mit einem andere« Zuge auf der Strecke oder auf einer Station kreuzen muß, oder «inen anderen Zug über holen will, dann sind alle notwendigen Sicherheitsmaß nahmen zu ergreife«; außerdem muß der Lokomotivführer darauf achten, daß während der Zeit der Vorbeifahrt deS kaiserlichen SonderzugeS starke- und geräuschvolles Dampf- ablaffe« oder Qualmen der Lokomotive vermieden werde« muß. Die Wagen, i» denen der Kaiser oder die kaiser liche Familie fährt, dürfen «icht unmittelbar hinter dem Schutzwages laufen, sondern eS ist aus Sicherheitsrück- sichten darauf zu achten, daß diese Wage« mindestens vier Achse» von der Lokomotive entfernt sein müssen. Die Be amten müsse« alle Verrichtungen so geräuschlos wie mög lich machen. Weichenkrümmungen und gekrümmte Gleis- strecken müssen langsam befahren werden, um heftige Schwankungen deS Zuge» zu vermeiden und um die Sicher heit der Fahrt zu erhöhe«. Die Lokomotivpfetfe darf nur in kehr geringem Maße, wenn es unbedingt notwendig ist, gebraucht werden. Alle diensttuenden Beamten müssen den Kaiser durch Abnehmer! der Mütze grüßen. Alle auf die Reisen deS Kaisers bezüglichen Dienstordnungen und Mit teilungen müssen geheimgehalten werden." Volksschuttehrer «lS Reserpesfsiziere. Bekanntlich bereitet das preußische Krieg-Ministerium eine Denkschrift über „Volksschullehrer als Reserveoffiziere" vor. Diese Denkschrift soll in kurzer Zeit zum Abschlusse gelangen und dann dem Reichstage zugehe«. Bisher hat »och nicht die Hälfte der Volksschullehrer von der Befug nis, rinjShrig-freiwillig zu diene«, Grbrauch gemacht. Die betreffenden Verhältniszahlen find t» den einzelnen Landes-