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Wochenblatt für W bM TharM, Nolten, Siebenlehn nab die UMMden. Inserate werden Montags und Donnerstags Imtsblutl für die Agl. Amtshaupünannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen I Mk. 25 Pf. — Einzelne l Nunimern 10 Pf. sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 82. Dienstag, den 13. Oktober 1891. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen SattlermeistersIHeinriÄ? Augnst Frshne in Wilsdruff ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 21. Oktober EI, Vormittags -1« Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Wilsdruff, den 8. Oktober 1891. Biels;, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Der diesjäbrige hiesige Herbstmarkt wird Donnerstag, den 15. und Freitag, den 16. Oktober abgehalten. Wilsdruff, am 26. September 18<81. Der Stadt rath. Brgmstr. Bekanntmachung. Die Arbeiten der Fortsetzung der Regulirung des Saubachs bis an den Sachsdorfer Communicationsweg sollen Dienstag, den 26. dS. Mts., Nachmittags 16 Uhr, auf hiesigem Rathhause im Sitzungszimmer an den Mindestfordernden, jedoch mit Vorbehalt des Zuschlags und der Auswahl unter den Bietenden, vergeben werden. Die Bedingungen, unter welchen diese Arbeiten ausgeführt werden sollen, werden im Termine bekannt gegeben, können aber auch schon vorher, vom 15. ds. Mts. ab, an hiesiger Rathsstelle eingesehen werden. Wilsdruff, am 10. Oktober 1891. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr. Bekanntmachung. Das 9. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 enthält: No. 32. Verordnung, Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betr., vom 9. September 1891; No. 33. Verordnung, den Wegfall der Gewichtbezeichnung „Centner" betr., vom 15. September 1891; No. 34. Verordnung, die Veranstaltung einer weiteren Ergängungswahl für die 1l. Kammer der Ständeversammlung betr., vom 16. September 1891: No. 35. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betr., vom 22. September 1891; No. 36. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erbauung eines Verbindungsgleises vom Bahnhof Plagwitz-Lindenau nach dem Gleise II. 0. (jetzt I'. II.) betr., vom 26. September 1891. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnabme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 12. Oktober 1891. D e r S t a - t r a t h. Brgmstr. Versteigerung von Brauereigegenständen. Die zur Asnkurrmasse -es Branineisters Friedrich Beinhar- Jahn gehörigen Gegenstände als: eine Partie Hspfen, geaichte und ungeaichte Bierfässer Flaschen und Vierkasten, 1 wasserpunipe, kuxferne Leitungen, l Sxülapparat, 1 Flaschenzieher, I Vieraxparat, I Malzputzniaschine, I jpferd mehrere wagen, allerei Branereintensilien, wirthschaftsgeräthe und einige Möbels gelangen Mittwoch, den 14. Oktober d. I. ev Donnerstag, den 15. Oktober von Vormittags «) Uhr an durch mich in der Iahn'schen Brauerei in wils-ruff gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Dresden, am 8. Oktober 1891. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Slüllvr. Tagesgeschichte erschwert, innerhalb von Städten theilweise unmöglich gemacht und wenn er sie überhaupt benutzen kann, so muß er sie viel Die politische Sommerruhe in Deutschland ist nunmehr zu Ende, denn mit den am Donnerstag begonnenen Berath- ungen der Bundesrathsausschüsse haben die Vorarbeiten zur par lamentarischen Wintersession gewissermaßen ihre offizielle Ein leitung erfahren. Sachen von besonderer Wichtigkeit werden indessen den Bundesrath in der nächsten Zeit kaum beschäftigen, fach theuer bezahlen. Wo die Maschinenkraft fehlt, fehlen auch die leistungsfähigen Werkzeuge. Die großen Verbesserungen auf technischem Gebiete können dem Kleingewerbe keine Hilfe bringen, ohne die für den Betrieb der Werkzeuge unerläßliche Maschinenkraft. Der Kleinbetrieb muß und kann gegenüber dem Großbe trieb stets lebensfähig bleiben, weil der Kleinbetrieb mit gerin geren allgemeinen Auslagen arbeitet; weil der Kleingewerbe treibende sein eigener Direktor, Ingenieur, Reisender w. ist und sein Absatzgebiet auf den zahllosen kleinen Wegen neben dem Großbetrieb findet. Lebensbedingung für das Kleingewerbe innerhalb von Städten ist aber die Benutzung der Maschinen kraft unter möglichst gleichen Verhältnissen, wie sie dem Groß betrieb zur Verfügung steht; denn nur dann ist der Kleinbe trieb im Stande so wie der Großbetrieb mit gleich vollkommenen Werkzeugen zu arbeiten, unter gleichen Verhältnissen zu erzeugen. Die Kraftversorgung von Städten ist daher unter allen Um ständen eine Frage von der größten wirthschaftlichen Bedeutung. des Sarges in die Fürstengruft und seine Einsegnung erfolgte. An die Beisetzungsfeierlichkeiten schloß sich ein Familien- Die Stellung des Kleingewerbes zur Großindustrie. Hierüber giebt Professor Niedler, ein Ingenieur, folgendes beachtenswerthe Urtheil ab: Die Maschinenkraft ist wirthschaftlich nichts Anderes, als ein ungeheures Angebot von Arbeitskraft,^ neben welchem die Menschenkraft keine erhebliche Rolle spielen kann und überwiegend zum Aufseher der Maschine geworden ist. Die Maschinenkraft übersteigt heute schon alle Menschenkraft der Erde, sie treibt die hochentwickelten Werkzeug- und Hilfsmaschinen, welche eine einzige Verrichtung des Menschen tausendfach ausführen: sie beeinflußt vor Allem die in Kulturländern Lebenden. Die Statistik ergiebt ungefähr, daß neben jeder einzelnen Menschen kraft gegenwärtig mehr als hundert gleichwerthige Maschinen kräfte thätig sind, sodaß jede wirthschaftliche Tbätigkeit hierdurch beherrscht werden muß. Die Statistik lehrt, daß 80 Proe. der Maschinenkraft erst in den letzten 25 Jahren entstanden sind! Die Maschinenkraft läßt sich jedoch in keiner Weise aus der Welt schaffe», mit ihr würde auch unsere materielle Kultur aufhören; denn nur die Maschinenkraft hat auch dem Geringsten Werthe zugänglich ge macht, welche früher nur Bevorzugten erreichbar waren; Nie mand vermöchte ihren Einfluß zu beschränken und Nichts ibn zu beseitigen, als die Rückkehr in unseren Urzustand. Unter solchen Umständen giebt es nur einen Ausweg: die Maschinenkraft muß Allen gleich zur Verfügung stehen. Dies ist aber nicht der Fall: der Großbekrieb gebietet nicht nur über die vollkommensten Kraft- nnd Werkzeugmaschinen, er be- dem Reichstage im ersten Abschnitte seiner Wintersession viel leicht noch gar nicht zugehen läßt. Der Wiederzusammentritt des Reichstages erfolgt, gutem Vernehmen nach, erst am 17. November. Eine frühere Einberufung desselben ist nicht möglich, weil sichnamentlich die Vor arbeiten zum Reichsetat 1892 93 noch bedeutend im Rückstände befinden. In Stuttgart hat am Freitag Vormittag das Leichen begängnis; König Karls l. nach dem schon vorher bekannt gegebenen Ceremoniell in würdiger, aber einfacher Weise, ent sprechend den letzten Wünschen des hochseligen Monarchen, stattgefunden. Die Leichenfeier wurde durch einen Trauergottes dienst im Marmorsaale des Residenzschlosses eingeleitet, alsdann bewegte sich der Leichenkondnkt, den auf beiden Seiten dicht gedrängte, ernstes Schweigen beobachtende, Menschenmassen umsäumten, nach der Kapelle des alten Schlosses. Im Trauer zuge schritten von fürstlichen Leidtragenden außer dem König Wilhelm und sämmtlichen Prinzen des württembergischen Herrscher hauses noch der Kaiser, der Großherzog Friedrich und Prinz Wilhelm von Baden, Prinz Heinrich von Preußen, Prinz Ludwig von Bayern, Erzherzog Friedrich von Oestreich, Groß fürst Michael von Rußland, der Herzog von Leuchtenberg und andere Fürstlichkeiten. An der Kapelle des alten Schlosses erwarteten die Königin und sämmtliche Prinzessinnen den Zug. Nach Eintritt der fürstlichen Trauergäste in die Kapelle fand daselbst abermals Gottesdienst statt, worauf die Einsenkuug zablt auch für die Maschinenkraft kaum den siebenten Theiljabgesehen vom Entwürfe des Trnnksuchtsgesetzes. Üeber das- , -- o- dessen, was der Kleinbetrieb dafür zu bezahlen hat. Dem selbe dürften die Erörterungen des Bundesrathes in Anbetracht'Dejeuner im Ncsidenzschlossc an, abends war daselbst größere Kleinbetrieb ist die Benutzung der Maschinen außerordentlich j der von der öffentlichen Meinung an dem Entwürfe geübten erschwert, innerhalb von Städten theilwcise unmöglich gemacht ungünstigen Kritik sehr eingehend werden, so daß die Vorlage