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Weckatt für Mckuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDieustags und Freitags. — Abvmwmentsprcis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. ThmM, Uchen, Siebrnlehn nnd die Umgegenden. Imlsölutt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Ansertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Kgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Aal. Horstrentamt zu Tharandt. No. 91. Freitag, den 14. November 1890. Bekanntmachung, die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend. Nachdem auf die den Krankenkassen, Gemeindebehörden und Gutsvorstehern des hiesigen Verwaltungsbezirkes unter dem 22. vorigen Monates zugefertigte General-Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. September dieses Jahres wegen der denselben obliegenden rechtzeitigen Beschaffung von Quittungskarten und Beitragsmarken bis jetzt nur eine verschwindend geringe Zahl der darnach bis längstens bis zum IS. November dss. Jrs. anher zu erstattenden Bedarfsanzeigen hier eingegangen ist, so wird deren schleunigste Einreichung hiermit in Erinnerung gebracht. Wie im U-brigen die Königliche Amtshauptmannschaft sich fortgesetzt bereit erklärt, den einzelnen Krankenkassen- und Gemeindeverwaltungen auf ihren Wunsch in Zweifels fällen mit mündlicher Auskunft und Unterweisung bei der Erledigung der ihnen hierunter obliegenden Geschäfte hier an die Hand zu gehen, so wird den genannten Stellen zu dem Ende die Anschaffung eines oder mehrerer der zahlreichen über das Gesetz, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung im Drucke erschienenen erklärenden Darlegungen, welche in über sichtlicher und leicht faßlicher Form die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes und der einschlagenden Ausführungsverordnung enthalten, z. B. von vr. Böhme, Max Hallbauer, vr. Stegmann u. And. sowie die Verbreitung solcher Schriften in den interessirten Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer um so dringender empfohlen, als dieselben sehr billig zu er kaufen sind. Meißen, am 10. November 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. V. ILtreNK»««!». Zwangsversteigerung. Die in, Grundbuche auf den Namen Llara Ernestine veredel. Triebe geb. Müller in Gebirgsneu-srf eingetragenen Grundstücke, als 1 ., das Haus- und Gartengrundstück No. 13 des Brandkatasters, No. 10 des Flurbuchs, Foltum 12 des Grundbuchs für Lotzen, 1,5 u groß, mit 30,43 Steuerein heiten belegt auf 2970 Mark geschätzt, 2 ., das Feldgrundstück No. 1835 des Flurbuchs, Folium 39 des Grundbuchs für Lampersdorf, nach dem Flurbuche 55,3 a. groß, mit 5,55 Steuereinheiten belegt und aus 500 Mark geschätzt, sollen an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 22. November 1890 vormittags Nhr als Versteigerungstermin, sowie -er «. Dezember 1890 Vormittags Uhr als Termin zu Verkündung -es Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen «erden. Wilsdruff, am 24. September 1890. Königliches Amtsgericht. Nr. QtuuKloS. Tagesgeschichte. Sein« Majestät der Kaiser hat am Mittwoch in seiner Eigenschaft als König von Preußen den Land tag der preußischen Monarchie durch Verlesung einer Thronrede persönlich eröffnet. Ein Reihe ungemein wichtiger Vorlagen werden angekündigt, durch welche vor Allem die längst als noihwendig erkannte Verbesserung des direkten Steuersystems bewirkt werden soll. Weitere Vorlagen sind die Landgemeindeordnung und das Volksschulgesetz. Im In teresse der Gewerbeverwaltung ist eine erhebliche Vermehrung der Aufsichtsbeamten und eine Neuordnung der Gewerbein spektion vorgesehen. So sieht sich der preußische Landtag vor Aufgaben gestellt, wie solche in gleicher Bedeutung ihn lange nicht beschäftigt haben. Ihre glückliche Lösung ist von hoher Wichtigkeit für das ganze Reich. Mit besonderer Gmugthuung und Freude wird überall der Schlußsatz der Thronrede be grüßt werden, in welchem der Kaiser die freundlichen Be ziehungen des Reichs zu allen auswärtigen Staaten, die sich im Laufe des Jahres noch mehr gefestigt haben, hervorhebt. Diese Beziehungen gestatten, vertrauensvoll eine fernere Er haltung des Friedens zu erwarten. lieber das Leben unsers Kaisers wird berichtet: Der Kaiser erhebt sich, falls nicht etwa besondere Umstände einen früheren Aufbruch erheischen, regelmäßig mit dem Schlage 7 Uhr. Gleich nach dem Aufstehen nimmt der Kaiser ein kaltes Ba» und kleidet sich rasch an. Auch für die Kaiserin beginnt der Tag zur gleichen Zeit und um 7'/z Uhr pflegt das Kaiser paar gemeinschaftlich das Frühstück einzunehmen, das nach eng lischer Sitte reichhaltig (Thee mit Brödchcn, Eierspeisen und Fleisck, Beesteak, Cot-lett-s, Geflügel u. dgl.) ist. Hiernach brgiebt sich der Monarch in sein Arbeitszimmer, wo schon ganze Stöße von Briefen und Berichten auf ihn warten, die er selbst öffnet und liest. Täglich empfängt er gegen 600 Briefe, der Mehrzahl nach Bittgesuche, die an das Civilkabinet zur weiteren Veranlassung gehen. Bezeichnend ist, daß der Ka ser keine Reste duldet, sondern regelmäßig alles Vorliegende erledigt. Nachdem mit dem Adjutanten vom Dienst das Ta gesprogramm festgesetzt ist, sieht der Kaiser nach den Kindern, bevor deren Unterricht beginnt, und begiebt sich dann wieder in das Arbeitszimmer, um die Vorträge des Hofmarschallamts, der Minister und Vortragenden Räthe, des Polizeipräsidenten und des General-Intendanten entgegenzunehmen. Bei gutem Wetter «acht er hierauf gegen 9 Phr eine Spazierfahrt mit anschließendem Spaziergange zu Fuß, während er bei schlechter Witterung in der Reitbahn reitet. Von 11 bis 2 Uhr dauern dann die verschiedenen Konferenzen, Vorträge, Audienzen und Empfänge; dann wird gemeinschaftlich mit der Kaiserin und len Kindern das zweite Frühstück eingenommen, das aus Suppe, Fleisch und Gemüse, Braten und einer süßen Speise besteht. Nachher macht der Kaiser Besuche bei hervorragenden Persön lichkeiten oder es findet wieder eine Spazierfahrt statt, an die sich Empfänge und Meldungen und das Ausfertigen von Schriftstücken schließen, bis es um 6 Uhr zum Diner geht. An diesem nimmt die nächste Umgebung des Kaiserpaares Theil, meist sind aber auch noch Gäste zugegen. Nach Tische widmet der Kaiser seinen Kindern wieder einige Zeit, macht Uebungen im Florcttiren oder Hiebfechten, und gegen halb 10 Uhr wird das Abendbrot (eine garnirte Fleischschüssel, Braten oder Fisch und eine Mehlspeise) eingenommen. Nicht lange nach dessen Beendigung zieht sich der Monarch in sein Arbeitszimmer zu rück, wo er noch eins geraume Zeit thätig ist. Selbst neben seinem Lager sind Papier und Bleistift zur Hand, damit der Kaiser sich zu jeder Zeit Notizen machen kann. Wie aus Straßburg geschrieben wird, gilt es dort in eingcweihten Kreisen als sicher, daß der Kaiser im nächsten Frühjahr sein jüngst in Lothringen erworbenes Gut Urville bei Courcelles a. d. R. besuchen werde. Die neuliche Besichtigung dieser kaiserlichen Besitzung durch den,Statthalter Fürst Hohenlohe und den Bezirkspräsidenten Frhrn. v. Hammerstein soll mit der projectirten Reise des Kaisers im Zusammenhänge stehen. Als voraussichtlichen Termin für die Wiedereinbe rufung des Reichstages hört man einen Tag zwischen den 25. und 27. November, andererseits auch den 3. De zember nennen. Jedenfalls ist in diesen Grenzen das Wieder zusammentreten des Reichstages zu erwarten. Dieser wird sich zunächst voraussichtlich mit einigen noch zu erwartenden kleineren Bundesrathsvorlagen und etlichen Anträgen aus dem Hause beschäftigen. Ob die erste Etatsberathung im Dezember noch wird vorgenommen werden können, steht noch dahin. Recht eigentlich in Gang kommen wird der Reichstag vor Neujahr schwerlich; vielleicht tritt auch bald eine abermalige Vertagung ein. Auch die Arbeiterschutzkommission wird nicht in der Lage sein, vor Neujahr Bericht an den Reichstag zu erstatten. Die geringe Inanspruchnahme des Reichstages in diesem und dem folgenden Monat wird den Arbeiten des preußischen Landtags um so förderlicher sein- —— Dem Bundesrath ist der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedens - Uebungen einberufenen Mannschaften zugegangen. Der kurze Entwurf ordnet Folgendes an: § 1. Die Familien der aus der Re serve, Landwehr oder Scewehr zu Fricdens-Uebungen einbe rufenen Mannschaften erhalten im Falle der Bedürftigkeit aus öffentlichen Mitteln Unterstützungen; die Gewährung der Unter stützungen richtet sich, so weit nachfolgend nicht besonders be stimmt ist, nach den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann schaften, vom 28. Februar 1888. § 2. Die Unterstützungen sollen mindestens betragen: u) für die Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 20 Pf., in den übrigen Monaten 30 Pf. täglich, d) für jede der sonst unterstützungsberechtigten Personen 10 Pf. täglich. § 3. Die bewilligten Unterstützungsbeiträgc sind in wöchentlichen Raten vorauszuzahlen. § 4. Von den gezahlten Unterstützungen wird die Hälfte der im 8 2 festgesetzten Mindestbeträge aus Reichsmitteln erstattet; die Erstattung hat vor Ablauf des Etatsjahres zu erfolgen, in welchem die Zahlung stattgefunden hat. § 5. Die Ausführung dieses Gesetzes wird durch kaiserliche Verordnung, unter Zustimmung des BundesratHS, geregelt. — Der Termin des Inkrafttretens des Gesetzes ist durch § 5 Vorbehalten. Die Entlassung Stöckers ist, einem Berliner Telegramm des „Wiener Fremdenblattes" zufolge, auf sein jüngstes Auf treten in Baden zurückzuführen. Die Art, wie er dort agitirte, soll den Großherzog veranlaßt haben, direkt beim Kaiser Be schwerde zu führen, und so wurde bei Bestellung eines Ver treters für Kögel Stöcker übergangen. Das Leibblatt Stöckers kündigt an, daß er sich jetzt ganz der sozialen, nationalen und monarchischen Sache widmen werde. Der Präsident des Reichsgerichts, Eduard von Sim son, vollendete am Montag sein 80. Lebensjahr. In der Zahl der hochgestellten Greise, deren seltene Geburtstage wir in den letzten Jahren gefeiert haben, nimmt er, zwar nicht eine der ersten, aber doch eine hervorragende und in ihrer Art einzige Stellung ein. Mit den bedeutensten politischen Er eignissen der neuesten deutschen Geschichte seit 1848 ist sein Name verknüpft, und neben den großen Helden und Staats männern erscheint er dabei gewissermaßen als der Vertreter des deutschen Bürgerthums, dessen Gedanken und Wünsche und dessen Betheiligung an den großen weltgeschichtlichen Er-