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Srjqeml wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich l Mark SO Ps. prsenuwsrLnäv. A listiger für Inserate werden dl» 'spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Z wönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 2. Dienstag, den 7. Januar 1879. 4. Jahrg. Bekanntmachung. Vom I. Januar 1879 ab tritt auf Grund des Reichsgesetzes voin 17. Juli 1878 folgende Bestimmung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Kraft: Personen zwischen 14 und 21 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Polizeibehörde ihres letzten dauernden Aufenthaltsorts ausgestellten Arbeitsbuche versehen sind, welches von dein Arbeitgeber einzufordern, zu verwahren und auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Die Bestimmung gilt, mit den weiter unten angegebenen Ausnahmen, von allen aus der Volksschule entlassenen gewerblichen Arbeitern beiderlei Geschlechts im Alter unter 21 Jahren. Es macht in Bezug aus die gesetzliche Verpflichtung keinen Unterschied, ob die Arbeiter ausdrücklich als Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter angenommen oder nur thatsächlich als solche beschäftigt werden, ob sie von Handwerkern oder von Inhabern größerer gewerblicher Unternehmen angenommen sind, ob sie in deren Behausung, in Werkstnben, Werkstätten, Fabriken, im Freien, insbesondere auch auf Bauplätzen und Bauten arbeiten. Zu den gewerblichen Arbeitern im Sinne des Gesetzes sind unter Andern nicht zu rechnen und demnach zur Führung eines Arbeitsbuches nicht verpflichtet: a. Haussöhue und Haustöchter, welche bei ihren Eltern und für diese, und zwar nicht gegen Lohn oder sonstige Vergütung mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind, d. Personen, welche in einem Gesindedienstverhältniß stehen, o. die mit gewöhnlichen, außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten beschäftigten Tagelöhner und Handarbeiter, ck. Personen, welche als Angestellte (Geschäftsführer, Buchführer, Werkmeister und dergleichen) in gewerblichen Betriebstätten beschäftigt werden. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmung werden nach § 150 des angezogenen Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die Ausstellung der Arbeitsbücher für die im hiesigen -Orte Verpflichteten erfolgt an Rathsstelle kostenfrei und zwar Vormittags von 9—12 Uhr. Ebendaselbst werden die Einträge in die Arbeitsbücher, sowie die den Arbeitern etwa anszustellenden Zeugnisse gleichfalls kostenfrei beglaubigt. Zwöuitz, am 2. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Bekanntmachung Diejenigen Personen, welche in hiesiger Stadt Hunde besitzen, werden hiermit aufgesordert, spätestens bis zum 1V. Januar n. v. Anzeige über die Zahl der gehaltenen Hunde anher §u erstatten. Wer erwähnte Anzeige unterläßt, hat nach 3 und 7 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine .Einführung der Hunde steuer betreffend, den dreifachen Betrag der Hundesteuer als Strafe zu bezahlen. Die jährliche Steuer für den einzelnen Hund beträgt 4 Mark 50 Pfennige, welche je zur Hälfte bis Ende Januar und Ende Juli eines jeden Jahres unerinnert an hiesige Stadtcasse zn berichtigen ist. Zwönitz, am 3. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Tagesgeschichte. Berlin, 2. Januar. Ju der Angelegenheit betreffs des „Großen Kurfürst" schreibt die „Norvd. Allg. Ztg", die Einsetzung des Kriegs gerichts sei nicht vor Mitte Januar, der Abschluß der Hauptunter suchuna sei nicht vor Monat Februar zu erwarten. Wien, 5. Januar. Ein Telegramm des „N. W. Tgbl." aus Berlin meldet den Ausbruch eines ausgedehnten Aufstandes in den von der Türkei an Rußland abgetretenen Kreisen Batum und Kars. Den Anlaß gab die Steuereintreibung. Mehrere kleine russische Garnisonen wurden uiedergemacht. London, 3. Januar. Ein bei der Admiralität eingegangenes Telegramm aus Jsmid von gestern bestätigt das Bersten eines 38- Tons-Geschützes an Bord des „Thunderer". Die Zahl der dabei Getödteten stellt sich auf 10, 2 Lieutenants und 8 Matrosen, der Verwundeten sind 32, darunter 12 schwer Verwundete. Der Thurm ist nicht zerstört, sondern nur sehr stark beschädigt. London, 4. Januar. Wie der „Globe" meldet, hat die Samen händlerfirma B. Hudson und Comp. in Leeds und Hull ihre Zahl ungen eingestellt. Die Passiva sollen 105,000 Pfund Sterl, betragen. Wie verlautet, soll auch die Cornishbank in Truro ihre Zahlungen eingestellt haben. Ueber die Höhe der Passiva ist nichts bekannt. Madrid, 4. Januar. Die Hinrichtung Mukasi's ist heute früh 83/, Uhr erfolgt; eine große Volksmenge wohnte der Hinrichtung bei, beobachtete aber die größte Ruhe und Ordnung. China. Lloyds Agent in Hongkong meldet, daß an Bord des .Küstendampfers „Toknschima Marn", welcher Osaka am 28. Oktbr. verließ, am Abend desselben Tages eine Pulverexplosion stattfand, welche das Schiff iir einem Augenblick zerstörte. 83 Passagiere und 12 Mann Besatzung büßten dabei das Leben ein. Ein anderer Be richt giebt an, daß die Zahl der Passagiere sich auf 56, die der Maunschaft auf 14 beläuft und schreibt die Katastrophe einer Kessel- explosion zu; die Ladung bestand u. A. aus 150 Sack Judigo. Lokales und Sächsisches. — Im Jahre 1879 ereignen sich zwei Sonnenfinsternisse (am 22. Januar und am 19. Juli) und eine theilweise Mondfinsterniß (am 28. Decbr.), von denen nur die Mondfinsterniß in unseren Gegenden sichtbar ist. — Sachsens Militär-Vereins-Bund, welcher mit seinem ihm zu Gebote stehenden Mitteln den bedrängten Bruder-Vereinen in Noth füllen helfend zur Seite steht, hat sich einer ganz besonderen Be achtung Seitens der Regiernng zur erfreuen gehabt. Das königl. Kriegsministerium hat nämlich der Bundeskasse eine laufende jährliche Unterstützung von 2400 Mark bewilligt. In den verschiedenen Militär-Vereinen hat diese Zuwendung natürlich viel Freude erregt. Dresden, 2. Januar. Der „Verband der Schutzgemeinschaft für Handel lind Gewerbe" besteht gegenwärtig aus 65 Vereinen mit nahezu 8000 Mitgliedern. Die geschäftsführende Direction des Ver-