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glich ck.n» wcl- bc» > bei e auf ttlern tagen und und«. sehen. chaft Wpchetthlatt für WWSrnf, Thararrd, Noffe», GreSerrleh« und die Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 8. Juni 1849. 2^» Lerantworclicher Redacttur und Verleger: Aldert Reinhold. rr!»elm -lle ^rkttliqc k,u- v!u,nmcr. T-r Prrj« Kr k>n . r'N-'' M'N'«« »«»mittags -<Udr, !n u-erden I, «!I.kr-^ii4 ru^'c^cn- c Lerlanq,» durch dir <0,1 UN drn 7/7^'^. ^.rruukknn.-' II Udr anncni-wnrn. .7, »t' -<.>«>!. er er,aeirkn. Sr^ir erdl.krn uns dicielden u rr den Adee^cn- ^I> deierdcri Werren, w drd ne in der ü-d^e>r»I S0o»<n.>0tr7S i» »darand " und a„ die Wochen'klüttS. "7 drn Lgochendiniirn in Wilddrilf"/", u" ^.n, ?l7^^"qe-i in der »r-n V. Minkich, und Lvdn bcs^ü a »ss.. o^k" '' MriSen werden -NuetrLur "N..cche„. ir^cn >!c:« nur ^rerc>n L^unsc uns-nrminen werden. ^»von «cierzr. vlwuige Bcurügk, welche der Tcndenj de« Lriüeir« Die Redaction. n. des >'g, z» ;le zu > Cha- Wils- ast ci» r. soll l» irch cr- her. mittags enst cM An das sächsische Volk. Sachstil! Als ich in den ersten Tagen dieses Monats den dringenden Bitten Vieler unter Euch widerstand und die unbedingte Annahme der von der Frankfurter Nationalversammlung be- rathenen RcichSverfassung ablehutc, da geschah dies nicht aus dynastischen Rücksichten, nicht deshalb, weil ich im einseitigen sächsischen Interesse der großen Sache Deutschlands entgegen treten wollte, oder weil ich nicht persönlich zu jedem Opfer bereit gewesen wäre. Ich that es einzig nnd allein in der festen, wohlbegründeten Ueberzeugnng, daß die RcichSverfassung in der Gestalt, in welcher sie ans der zweiten Lesung der Frankfurter Versammlung hervorgegangen war, nicht geeignet sei, die Einigkeit und das Glück des deutschen Volkes auf die Dauer zu begründen, daß sie überhaupt nicht mehr ausführbar sei, nachdem der mächtigste Staat Deutschlands, nachdem Preußen sie ab gelehnt hatte. Es würde mir eine wohlthnende Beruhigung gewesen sein, hätte ich auf dem von mir gleich anfangs betretenen und fortwährend sestgehaltenen Wege der Vereinbarung mit den übrigen Fürsten Deutschlands und der Nationalversammlung das große Ziel, die Aufrichtung des deutschen Verfassungswerks erreichen können. Die Nationalversammlung selbst hat dies unmöglich gemacht. Die Bemerkungen der Negierungen zu dem aus der ersten Lesung hervorgegangcncn Verfassungs- Entwurf wurden bei der zweiten Lesung fast gar nicht berücksichtigt, nicht einmal einer Berathung unterworfen, und dennoch beschloß die Nationalversammlung, die Verfassung endgültig fcstzusetzen und einseitig zu verkünden. Von diesem Angenblicke an verließ die Nationalversammlung den rechtlichen Boden ihrer Existenz, denn ihre Mitglieder waren für das zwischen den Regierungen und dem Volke zu Stande zu bringende Verfassungswerk gewählt, also zur einseitigen Feststellung der Verfassung nicht berechtigt. Von diesem Augenblicke an blieb kein Zweifel mehr, daß mit dieser Versammlung eine Vereinbarung über das "deutsche Versassungswerk' nicht zu erreichen sei. Es mußte daher, wollte inan die Sache selbst, den Zweck nicht aufgebcn, ein anderer Weg eingeschlagen werden und ich habe, treu meinem Entschlusse, jedes Opfer zu bringen, was zu Deutschlands wahrem Wohle noth wendig wird, nicht gezaudert, diesen Weg zu betreten. Die Verfassung, die heute zur öffentlichen Keuntniß kommt, ist ans den Verhandlungen hervorgegangcn, die in Berlin zwischen den Bevollmächtigten meiner Negierung und denen "der Regierungen von Preußen und Hannover stattgefnnden habcn. Sie hält den Entwurf der Frank furter Versammlung in den meisten Punkten fest und weicht von ihm nur da ab, wo cS zum Wohle Deutschlands, zur Begründung einer starken Neichsgewalt und zur genaueren Begrenzung ihrer Rechte den Einzclstaaten gegenüber nnabwcislich nothwendig war. Sie entspricht dem auch von mir lebhaft gefühlten Bedürfnisse einer künftigen Einigung des deutschen Vaterlandes, aber sie gestattet zugleich die freie Bewegung der selbstständigen politischen Gliederungen, welche eine tausendjährige Geschichte im deutschen Reiche großgczogcn hat, welche sich nicht mit einem Federstriche vernichten lassen und welche mit der Gewalt der Naturkrast ein Gesetz beseitigen würden, das da raus ausginge, sie zu zerstören.