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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Nonnittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 P> prssnnmnrvnän. Änreiger für Inserate »werden bi« spätesten« Mittag« de« vorhergehmden läge» d«S Erscheinen« erbeten und die EorpuSspaltenjrile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. SS. Sonnabend, den II. August 1883. 8- Jahrq. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungswahlen fnr die ll. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 3. August 1883. Nach § 115 der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 in Verbindung mit Punkt III des zu Abänderung derselben er lassenen Gesetzes vom 3. December 1868 sind im laufenden Jahre die Stände des Landes zu einein ordentlichen Landtage einzuberufen und deshalb die erforderlichen Ergänzungswahlen für die II. Kammer und zwar in folgenden Wahlkreisen: . im 2. und 3. Wahlkreise der Stadt Dresden, im 2. Wahlkreise der Stadt Leipzig, im 2. Wahlkreise der Stadt Chemnitz, im 1., 3., 5., 9., 13., 14., 16. und 20. städtischen Wahlkreise, sowie im 1., 2., 4., 5., 6., 9., 12., 14., 15., 25., 31., 32., 36., 41., 42. und 44 Wahlkreise des platten Landes vorzunehmen. , . In Gemäßheit von 8 22 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verord nungs-Blatt Seite 1373) werden die betheiligten Behörden angewiesen, die zu Veranstaltung dieser Ergänzungswahlen erforderlichen Ein leitungen sofort zu treffen. Die Abgabe der Stimmen hat in allen vorstehend erwähnten Wahlkreisen am 11. September 1883 stattzufinden. Hierüber wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Stadt Limbach nach der Verordnung vom 31. December 1882 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1883 Seite 2) dem 14. städtischen Wahlkreise zugehört und daß Ortschaften und Orts theile, welche zu einem Stadtgemeindebezirke geschlagen worden sind, künftig mit der Stadt, deren Bestandtheil sie jetzt bilden, zu wählen haben, wogegen im Uebrigen die in der Beifuge (*) zu der Ausführungsverordnung zum Wahlgesetze vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1868 Seite 1382) aufgeführten Wahlkreise in der zeitherigen durch diese Beifuge bestimmten Zusammen setzung verbleiben und sonach insbesondere in den einzelnen betheiligten Wahlkreisen des platten Landes, soweit sie in der gedachten Bei fuge nach Gerichtsamtsbezirken bezeichnet sind, diejenigen ländlichen Ortschaften und Ortstheile zu wähle» haben, welche zur Zeit des Er lasses der zuletzt angezogenen Ausführungsverordnung vom 4. December 1868 den betr. damaligen Gerichtsamtsbezirken angehört haben. Dresden, am 3. August 1883. Ministerium des Innern. v. Nostlz-Wallwitz. Mutze. Bekanntmachung. Der II. Termin Grundsteuer ist am I. August rr. v. fällig und zu Vermeidung der Erinnerung eventuell des Execu- tionsverfahrens längstens bis zum 15. desselben Monats an unsere Stadtsteuer-Einnahme allhier zu entrichten. Zwönitz, am 29. Juli 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung, das Cinsammeln der Preiselbeeren betr. Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Minlsteriums wird hiermit bekannt gemacht, daß das Betreten der Staatswaldungen des hiesigen Forstbezirkes behufs des Einsammelns von Preißelbeeren vor dem I. September verboten ist. Ausgenommen hiervon sind nur die Reviere Elterlein, Grünhain, Lauter uud Mittweida, auf denen da« Sammeln bereits vom 20. August an gestattet wird. Da diese Beschränkung der wohlgemeinten Absicht entspringt, dem Einsammeln unreifer Preißelbeeren vorzubeugen, und daher lediglich im Interesse des Publikums erfolgt, so darf von der Einsicht der Bevölkerung erwartet werden, daß sie sich der getroffenen Be stimmung bereitwillig fügen und den ausübenden Beamten keine Schwierigkeiten bereiten werde. Königliche Höerforstmeisterei Schwarzenberg, am 31. Juli 1883. Greiffenhahn. Sächsische Aachrichten. — König Albert genehmigte aus Anlaß seiner Errettung aus der Gefahr in Mylau eine größere Anzahl von Gnadengesuchen. So wurde auch der zu einer 6monatlichen Gefängnißstrafe wegen Sittlichkeitsvergehen verurtheilte ehemalige Amtsgerichtsdiener des früheren Ostritzer Amtsgerichts nach einmonatlicher Haft begnadigt. — Eine überaus dankcnswerthe Einrichtung für unsere Ge schäftswelt, welche in den betheiligten Kreisen sicher mit hoher Be friedigung begrüßt werden dürfte, ist neuerdings vom Königlichen Ministerium des Innern getroffen worden. Dasselbe hat angeordnet, daß künftig alle bei ihm eingehenden Nachrichten über ausländische Geschäftsfirmen, denen gegenüber bei Eingehung von Geschäftsver bindungen ein« besondere Vorsicht geboten erscheint, gesammelt wer den und daß die betheiligten Interessenten auf Anfragen beim Mi nisterium des Innern darüber Auskunft erhalten, ob über eine von den Fragestellern zu bezeichnende Firma Mittheilungen der fraglichen Art vorliegen. — Elterlein. Als der Bürgermeister von hier am 19. Mai d. I. von einem Amtsgange aus deni Armenhaus, wo er Ruhe und Ordnung herzustellen gehabt hatte, zurückkam, wurde er von dem Handarbeiter Karl Bernhard Kirchner aus Elterlein unter den Worten: „Was machen Sie da?" mit geballten Fäusten derart vor die Brust gestoßen, daß derselbe zurücktaumelte. Als ihm sodann die Arretur angekündigt werden sollte, weigerte er sich, ergriff einen Bessnpfriemen, hob denselben drohend empor und drang mit den Worten: „Nun ist es mir aber auch ganz egal" auf den Stadtwachtmeister Arnold eim Mit vieler Mühe konnte ihm der Pfriemen entwunden werden, wo-