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mit den Sellagen: Leb«, im Bild «grar»Wartr, Radio-Ieiim»g, Mußestunde«, Aus attn «ud «euer Jett, Moden.Aeitung, Schnittmusterbogen. Haupigeschäftsstelle: Wilsdruff gebracht. Ra-attanspruch Vre-dn-r Straße S2 . ^«sprech«-: Ar. 445 Oiensiag, den 30. Zum ^9LS 6S «uasprri« etnschlteMch bar »Syr monaiNch M. 2,—. >em«hmm wir Erscheint täglich mit Nusnahme bar Sonn- un» Festtage, ver frei ins Sau« monatlich Ml. 2.-, durch di« Post °hn« Zulle eingehende Manuskript, ist Rückporto bchufügm, -ndemfall« , , kein- Garantie. Derlag- Wilsdruffer Äachrichitn, Wilsdruff I. «-. Druck: Clemen- Landgraf Aachfolatr, Freital. Ostung bar R^ion- Mlidaid Stolle, verantwortlich für den Textteil: Ernst Är«m, beide in Freital, —-----— für Anzeigen - Albert Schiller in Wilsdruff. Dir behalten un« au« technischen gründen austcücküu) da« Rech' vor, Anzeigen oys' den Wilsdruffer Aachrichten auch in and«« Zeitungen unseres Verlages ab,»druck«,. ! Der Anzeigenprei« beträgt für die achtgespaltenr p»tlt,ttl« oder deren Raum 20 pfg., für Reklamen die vler- I gespaltene petttzeile SV pfa. Insertionsbetr-o» find sHet bei Erscheinen der Anzeigen fällig, bei verspäteter - .. . _ - Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige Zeilenvreir in Anrechnung > Echt bei verspäteter Zahlung, Mage oder Konkure . .. (rrscheinen von Anzeigen an bestimmten Tagen und s > Plätzen, ebenso für die Richtigkeit von Anzeigen, welche durch Fernsprecher auf ¬ gegeben werben, wird keine Garantie übernommen. Für Fälle höher« Gewalt, Krieg, Streik- usw. besteht kein An t sprach auf Liesenuig bezw. Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung de« Lesegelde«. Erfüllungsort WiMriE Schutzpolizei und Eniwaffnungsnote Erdbebenkatastrophe in Amerika 30000 Schupobeamte zu viel? Bor einigen Tagen brachten wir die Mel dung, daß die Besprechung zwischen der Reichoregierung und den Innenministern der Länder nunmehr zum Abschluß gekommen sind, lieber die bereits angcdeuteten Ergeb nisse und die daraus entstandene offizielle Stellungnahme der Schuvpolizci erfahren wir weiter folgendes: Bei den Besprechungen ist es klar zum Ausdruck gekommen, daß der Zweck der Entmaffnungsnotc nicht etwa der ist, einen künftigen Angriff Deutschlands zu verhindern, sondern Deutschland in feiner Ohnmacht zu erhalten! Deutschland soll bis auf weiteres hilflos in mitten des bewaffneten Kontinents bleiben und zu schwach werden, um seine Grenzen zu schuhen, Hamit für Frankreich die militärische Brücke zwischen sich und dem kleinen Berband im Osten gegeben sei. Seitens der Schutzpolizei steht man auf dem Standpunkt, daß die For derungen an die Schutzpolizei sich nicht klar in ihren Auswirkungen übersehen lassen. Des halb wird der Regierung die Forderung un terbreitet werden, auch zur Klärung dieser Fragen in mündliche Verhandlungen mit der Entente einzutretcn. Bei diesen Verhand lungen wünscht die Schutzpolizei nachdrück lichst hervorgchobcn zu wissen, daß als Grund lage für alle Bestimmungen über die Polizei das Fricdcnsdiktat sowie die Note dcö Vor sitzenden der Friedenskonferenz vom 22. Juni 1920 gelten, in der über die Polizei folgendes gesagt ist: „Die Verbündeten sind mit der Verstär kung der alten, Ordnnngspolizei genannten, Polizei einverstanden. Die Mächte geben ihre Zustimmung, daß sie bis auf löst OVO Mann verstärkt wird, sic knüpfen jedoch an diese Zustimmung die Bedingung, daß die Ordnungspolizei ihren Charakter als Lan des- und Ordnungspolizei wahren muß. In dem Bestand von 150 000 Manu sind 10 000 Mann einbegriffen, die von dem inter alliierten Ueberwachmigsausschuß für Pvli- zeiziveckc schon genehmigt sind, wohingegen die Vermehrung der Ordnungspolizei sich weder erstreckt auf die linksrheinischen Ge biete, in denen die Rheinlandkommission die erforderliche Stärke sestzusetzen haß noch aus die Abstimmungsgebiete." Tie Schutzpolizei vertritt nach unseren In- formationen die Ansicht, daß 150 000 Mann lediglich auf hie Ordnnngspolizei entfallen, ^.ic Note fordert aber die Verminderung des Bestandes der Polizei um MOOO auf 120 000 Mann, ferner Zurückfnhrnng der Polizei aus den Stand von 1913 und Einführung eines Statutes für das Personal der Schutzpolizei, das diesen Beamten ebenfalls den Charakter von Beamten auf Lebenszeit verleiht. Auf Kiten der Schutzpolizei erklärt man, daß die Forderung der Verminderung der Schupo nm M Wg Beamte nicht durch führbar ist. ES wird daraus hingewiescu, daß es schon bei der jetzigen Polizcistarke schwierig sei, für den ständig sich steigernden Verkehr die not wendige Anzahl Beamte verfügbar zu machen und daneben die Ruhe und Sicherheit auf rechtzuerhalten. Es sei, wie versichert wird, unwahrscheinlich, daß irgendein Land die zulässige Pvlizcistärke überschritten hat. DaS sei schon aus rein finanziellen Gründen nicht nröglich. In Preußen sei die zulässige Stärke «noch gar nicht mal erreicht. Nach der Note von Boulogne sott die Ordnungspolizei ver stärkt werden. Nicht unter die Ordnungspoli zei fallen aber solche Beamte, die keine poli zeilichen Exeknttvbcsugnisse haben, die Be amten, die im wesentlichen aus den Büros sitzen, also Beamte des Innendienstes. Es sei also geradezu «nverständlich, wie die Entente, nach Abrechnung der Ver mehrung der Ordnungspolizei im links rheinischen Gebiete und nach Abrechnung der ohne jede Exekutivbesugnisse vorhan denen Beamte« des Innendienstes zu dem Ergebnis kommen kann, es seien «och Santa Barbara zerstört Ein Erd- und Seebeben richtete gestern in Santa Barbara großen Schaden an. Zahl reiche Gebäude stürzten ein, nnd es wird auch ein beträchtlicher Verlust an Menschenleben befürchtet. Tas Arlingtown- und das Ca brillo-Hotel liegen in Trümmern. Aus dem Erdboden brachen heiße Quellen ans, und die Staubecken barsten, wodurch die Stadt zum Teil überschwemmt wurde. Eine spätere Meldung besagt, die Verbin dung mit Santa Barbara war dnrch das Erd beben sofort gestört, aber dürftige Nachrichten sickerten doch durch. Die meisten Gebäude -in der Staatsstraße, der Hauptverkehrsstraße der Stadt, wurden zerstört und gewaltige Flutwellen stürzten von der Meeresbucht landeinwärts. An zwei Stellen brach Feuer aus, das aber alsbald erstickt werden konnte. Die Verwaltung der Southern Pazific- NaUwan berichtet über daS Erdbeben, haß bisher in Santa Barbara 63 Tote gezählt worden seien. Die meisten Häuser an der Staatsstraße seien cingcstürzt, darunter zwei Geschäftshäuser von zehn Stockwerken. Eine andere Meldung besagt, daß bei der Zerstö rung des Arlmgtvwn-Hotels sieben Menschen nmgekvmmen seien. Santa Barbara ist ein 00 000 Polizeibeamte in Deutschland zu viel vorhanden. Als völlig unklar wird ferner Ser Passus bezeichnet, die Polizei sei auf den Stand von 1018 znrückzuführen. Im Gegensatz zu Frankreich, ivo die Gemeindepolizei Selbst- verwaltnngsangelcgcnheit ist, ist in allen deutschen Ländern, insbesondere in Preußen, seit langen Jahrzehnten die Polizei Sache des Staates. Die Gemeinden sichren im Auftrage des Staates die Polizeigewalt. Die „LandeSpoli,zcibehördc" ist grundsätzlich der zuständige Regierungspräsident. Der Regie rungspräsident hat jedoch die Berechtigung, die örtliche Polizei aus landespolizeilichen Gründen iunerhcclb seines Bezirkes jederzeit zu verwenden. Zie Begriffe „regional" und „municipal" sind also unter Beachtung der verschiedenen Verhältnisse in Deutschland und Frankrcich nach deutschen Begriffen mit Lan des- und OrtSpolizci zu übersetzen. Diese von den Verbandsmüchteu gestellte Forderung ist, wie man seitens her Schutz polizei erklärt, restlos^ erfüllt. In Preußen ist bereits mit Auslösung der Sicherheitspolizei im Oktober 1920 der Rechts zustand von 1910 in jeder Weise wieder herge stellt worden. Nach dem Polizeigesetz von 1880 kann in Preußen die Verstaatlichung von Polizeiverwaltungcn in den Städten von mehr als 10 000 Einwohnern jederzeit dnrch Beschluß des Ministers erfolgen. Ein Recht zur Beschränkung der Ver staatlichungsmöglichkeit steht, wie man ausdrücklich erklärt, dem Verbände auf Grund der Note von Boulogne Nicht zu und es mutz daher auch unter allen Um ständen abgclehnt werden, daß nunmehr von den Berbandsmachtcn eine weitere Einschränkung vorgenommen oder gar vorgeschrieücn wird, wo verstaatlicht werden Lars. Alich die dritte Forderung der Entwass- nungsnotc, die sich aus die Rechtsverhältnisse der Schntzpolizcibeamten bezieht, bedarf, wie wir hören, noch der Klärung. Die Beamten müssen sich zurzeit auf 12 Jahre verpflichten. Dieses System war notwendig, weil die Ver- baudsmächte gefordert hatten, daß kein Ueber- tritt aus dem Heere zur Polizei nnd keine kurzfristige Anstellung erfolge. Die Einsührnug des Status von 1813 ist daher schon g.ar nicht möglich, weil der Uedertritt ans dem Heere nicht erfolgen kann. Damals waren die' Beamten aus Kündigung angestellt und tonnten jederzeit mit vier- wöchentlicher Frist entlasten werden. Bei der isehr bekannter Badeort, berühmt durch seine Prächtigen Hotels, die zum großen Teil ein s Opfer der Erdbebenkatastrophe geworden sind. W Die erste authentische Nachricht Der Schadeir, den das Erdbeben in Santa Barbara anrichtete, wird auf 10 Millionen Dollar geschätzt. Die erste» Nachrichten, die der wiederhcrgestellte Draht nach San Fran zisko übermittelte, sagen, daß die Verluste von Menschenleben nicht so groß gewesen seien, wie anfänglich gerüchtweise verlautet habe. Alle Häuser in Santa Barbara haben erheblichen Schaden erlitten. Einige größere Gebäude, wie die Banken, die Stadtbücherci, das Rathaus und di- Ärthutlßhc Kirche, sind gänzlich zerstört. Das Erdbeben scheint das Gcschäftsviertel der Stadt .als Zentrum ge habt zu haben. Auf zwei starke Stöße folgten etwa 20 schwächere. Infolge des . Erdbebens zerbrachen, wie berichtet wird, die Staubecken und die Wasserbehälter, ferner sämtliche Gaso meter und auch die Petroleumbehültcr stürzten ein. Die Schienen der Southern Paeificbahn wurden im Bereich der Stadt Santa Barbara völlig verbogen. augenblicklichen Dienstzeit ist nur im ersten Jahre eine Entlassnngsmöglichkeit vorhanden und während der restlichen 11 Jahre unr eine Höchstzahl der Entlassungen von 8 Pro zent zugclassen. Eine Rückkehr zu dem früheren System würde also für die Beamten eine erheb liche Verschlechterung bedeuten und vor allem auch die Unsicherheit dieses schweren Berufes erheblich erhöhe». Es liegt im Interesse des Staates, daß die Polizeibeamten sich soweit wie irgend möglich gesichert fühlen nnd damit in die Lage gesetzt sind, die Ruhe, die Ordnung nnd die Sicher heit zic gewährleisten. Die Entwaffnungsnotc enthält also auch in bezug auf die Bestimmungen über die Schutz polizei eine Fülle von Unklarheiten und un erfüllbaren Bedingungen, daß es, wie uns aus Kreisen der Schutzpolizei erklärt wird, ganz undenkbar ist, die Erfüllung dieser For derungen auch nnr in den Bereich der Mög lichkeit zn rücken. Restlose Beseitigung des Mahnverfahrens Durch eine in Nr. 26 des Reichs-Ges.-Bi. Teil 1 vom 20. Inm veröffentlichte, am 15. Juli in Maft tretende Verordnung wir» das schon fiiihcr für den Urkunden- nnd Wcchselprozeß abgelchnffte obligatorische Mahnverfahren restlos beFkisi. Der bisher bestehende Zwang, eine beim Amts stricht zu verfolgende Geldforderung statt unmittelbar im Klagewege zuerst im Mahnverfahren geltend zu machen, fällt damit also fort. Der bisherige Rechts- zustand beruhte auf der Kriegsverordnung vom 9. September 1915, die den Zweck verfolgte, die Pro- zes-abteilungen der Amtsgerichte nach Möglichkeit von Terminen zu entlasten, und diesen Zweck auch lange Z-rit in befriedigender Weise erfüllt hat. In letzter Zeit, besonders nach Stabilisierung un serer Währung, haben die Wirtschafiskreise mit zunehmender Lebhaftigkeit darüber geklagt, daß bei der allgemeinen Geldknappheit zahlungsun willig« Schuldner sich die Vorschrift zunutze machen, um durch Erhebung aussichtsloser Widersprüche den Erfolg des Mahnverfahrens zu vereiteln und sich für hie Befriedigung ihrer Gläubiger eine .Frist zu sichern, die sie nicht erlangt haben wür den, wenn der Gläubiger die Möglichkeit sofortiger Klagcerhebung gehabt hätte. Mit der Abschaffung des obligatorischen Mahnverfahrens werden sich auch manche Klagen erledigen, die gegen Vic Neue rungen der Prozetznovelie' vom 13. Februar 1924 erhoben worden sind, aber in Wahrheit die Ver zögerungen betreffen, die sich aus dein Fortbe stehen der alten Vorschriften über das obligato rische Mahnverfahren ergeben hatten. DLeRäumung derKölnerZone (Eigener Informationsdienst.) Wie wir von maßgebender unterrichteter Seite erfahren, ist vor kurzer Zeit in einer noch unverbindlichen Aussprache zwischen den deutschen diplomatischen Vertretungen und den alliierten Besatzungsmächten die Frage der Räumung der nördlichen Rhein landzone kurz angeschnitten worden. Danach steht zu erwarten, daß die englische-Regie rung ihren Einfluß aufbieten wird, um die Räumung der Kölner Zone mit einiger Be schleunigung vornehmen zu können. Die englische öffentliche Meinung geht sogar dahin, daß die Räumung Kölns unbedingt mit der des Ruhrgebiets zusammen - bis zum 16. August erfolgen müsse. Da die Reichsregierung offiziell nicht über die neuerlichen Absichten der alliierten Regie rungen hinsichtlich der nördlichen Rheinland- Zone unterrichtet worden ist, sondern nur auf die letzte alliierte Mitteilung über die Entwaffnungsfrage angewiesen ist, wonach die Räumung der nördlichen Rheinlandzone erst nach der Erfüllung der neuen Entwasf- nungsforderungen erfolgen soll, muß erst abgewartet werden, ob die englische Regie rung wirklich die Absicht hat, den anderen Besatzungsmächten die gleichzeitige Räumung Kölns mit der des Ruhrgebietes vorzu schlagen. Die deutsche Regierung wird alles auf bieten, um die möglichst sofortige Räumung der Kölner Zone zu erreichen. Sollte von englischer Seite kein Vermittlungsvorschlag erfolgen, so wird die Reichsregierung von sich aus einen entsprechenden Vorschlag an die alliierten Regierungen richten, um zum mindesten die gleichzeitige Räumung der Kölner Zone mit der des Nuhrgebietes zu erzielen. Eine solche Zusage würde dabei gar nicht einmal ein großes Zugeständnis an Deutschland bedeuten, da nach deutscher Auffassung die nördliche Rheinlandzonc be- reits am 15. Januar hätte geräumt sein müssen. , Die Zollfrag^ Ucbcr die parlamentarische Lage erfährt das 8- Uhr-Abendblatt, daß die Reichsregierung mit den Oppositionsparteien Fühlung nehmen wolle, nm zu -einem Kompromiß in der Zollvorlage zu ge langen. Icdenallfs sei die Frage erörtert worden, ob man aus praktischen Gründen nicht zu einem Ausgleich der Gegensätze durch unmittelbare Ver handlungen mit den Führern der Demokraten und Sozialdemokraten kommen könne. . Es soll der Vorschlag gemacht werden, aus der gesamten Vor lage die Positionen herauszuhcbcn, die bisher noch strittig sind, und sie bis zum Herbst zu vertagen. Das Blatt nimmt an, daß die Demokraten und die Sozialdemokraten die Vertagung der Ent scheidung Tiber die Getreidezölle wiederum Vor schlägen würden, aber damit würden wohl die Deutschnationalen nicht einverstanden sein. Des halb besteht bei einigen Regierungsmitgliedcrn der Wunsch, Verhandlungen über ein Kompromiß auch in der Getreidczollvorlage einzuleitcn.. Die Regierung werde den Oppositionsparteien nahc- legcn, die Verabschiedung der Zollvwrlagc min destens durch Obstruktion nicht zu verzögern, son dern die Vorlage in einer Form zu verabschieden, die den Hauptwiinschen der Opposition Rechnung trag«, unter Umständen durch Auslösung von Tei len aus der gegcnwärtigcn Vorlage, deren endgül tige Erledigung im Herbit erfolgen könnte. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß von der Opposition bei der Behandlung der Zollvor lage im Handelspolitischen Ausschuß des Reichs tages ossensichtlich die Taktik verfolgt wird, di« Industri-ezölle vorweg zu behandeln, und zwar in her Absicht, um die Getreidczöllc auf den Herbst zu verschieben. Diesen Absichten gegenüber muß daraus tzingewiesen werden, daß von der Rcichs- regicrung nachdrücklich der Standpunkt vertreten wird, daß di« Zollvorlagc ein einheitliches Ganzes