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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnement-preiS betrügt vierteljährlich 1 Mark 20 Pj pri»nnmsrit»<jn Anzeiger für .'Inserate werden bis spätestens Mittags deS vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderalh, den Kircken- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. L. Dienstag, den 8. Januar 1884. 9. JalM. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Ausnahme in die Rekrutirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Ausnahme in die Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor- münder, Lehr-, Brod-, oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem änderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle andern aber den nach der Musterung empfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn ausgefordert, die unter ihrer Aufsicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam. Bekanntmachung. Nach Punct III des Regulativs, Gebühren und Abgaben für kirchliche Handlungen in der Parochie Zwönitz betr. vom 1879 sind für Confirmanden - Unterricht incl. Einschreibegeld vor Beginn des Unterrichtes L Mark 23 Pf. in die Kirchkasse einzuzahlen. Dieser Bestimmung ist Seiten der diesjährigen Confirmanden resp. deren Eltern und gesetzlichen Vertreter nicht allenthalben Ge nüge geleistet worden und werden daher alle Diejenigen, welche mit der bezeichneten Abgabe »och im Reste sich befinden, hierdurch aufge fordert, solche zu Vermeidung der Erinnerung event. des Executionsverfahrens längstens bis zum 10. dieses Monats an unsere Cassen - Verwaltung abzuführen. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der Kirchen vor st and. Clauß. Bekanntmachung. Nachdem der Kirchenvorstand zu Zwönitz durch die Wahlen vom 16. Decbr. vor. Jahres ergänzt worden ist und in seiner neuen Zusammensetzung am gestrigen Tage sich constituirt hat, besteht derselbe aus den beiden Ortsgeistlichen, Herrn D. Schüller als stellvertret. Vorsitzenden, - Schuhmachermstr. G. Otto, i ... . - Fabrikant C. A. Schwotzer, ! v"'? . ' - Tischlermstr. A. Schlüssel, l - Lohgerbermst. O. Heinze, f Zwomtz, - Buchdruckereibes. B. Ott, - Gutsauszügler W. Hennig, > . .. - Webermstr. Fr. W. Neukirchner,! Kühnhaide, - Gutsbesitzer O. G. Bretschneider von Dittersdorf, - - Fr. Aug. Günther von Lenkersdorf. Solches wird hierdurch bekannt gemacht. Zwönitz, am 7. Januar 1884. Der Kirchenvorstand. k. Clauß Sächsische Aachrichten. — Zwönitz, 7. Jannar. Am gestrigen Epiphanienfeste fand in unserem Gotteshause die feierliche Einweisung der am 16. Dec. vorigen Jahres neu- bez. wiedergewählten Kirchenvorstandsmitglieder, der Herren Tischlermeister Schlüssel, Lohgerbermeister Heinze, Buchdruckereibesitzer Ott in Zwönitz, Webermeister Neukirchner von Kühnhaide, Gutsbesitzer Günther von Lenkersdorf statt. Die Einweisung vollzog der Ortspfarrer Herr k. Clauß, welcher zunächst den ausgeschiedenen Mitgliedern des Kirchenvorstands seinen und der Kirchgemeinde Dank aussprach und sodann auf die Pflichten und Aufgaben des Kirchenvorstandes hinwies. Der Redner führte unge fähr Folgendes au«: Nachdem es in früheren Jahren Aufgabe der Kirchenvorstände gewesen sei, den Verhältnissen der Neuzeit ent sprechende neue kirchliche Ordnungen zu schaffen, trete jetzt mehr die sittliche und religiöse Aufgabe derselben i» den Vordergrund. Ins-