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sten Dank, uueckt mir, nein Jahr nerzen, w- er Armuth ciis-Essenz irmangeln, lans?. Gebrauch )on seinem LI suudbeit dcu litten, Essen, ge- orzüglichcs clootse. neu solcher az kommen neu Mittel man die fnr sie zn Essenz von teil. Flcch- urreck. Zernest'sche ^abre, weil agens und nms-Essenz c ich gleich Erlas; an die Ortsbehörden, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Zu der am 1. Mai dieses Jahres vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter werden den betreffenden Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes die nöthigen Formulare in den nächsten Tagen zur Vertheilung an die darauf bezeichneten Gewerbetreibenden von hier aus zugehen. Die betreffenden Gewerbetreibenden haben diese Formulare anr 1. Mai dies. Js. ordnungsmäßig auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichn«, und hierauf an die Ortsbehörde zurückzugeben. Von den Ortsbehörden sind die ausgefüllten Zählbogen längstens bis znin 10. Mai dieses Jahres anher einzureichen. Meißen, am 17. April 1891. Königliche Amtshauptmannschaft, von «Kirchbach. Bekanntmachung, die Verfügung der Hundesperre betreffend. Am 2. dieses Monats ist in Niederlößnitz ein Hund — ein schwarz und weiß gezeichneter etwa 4 Jahre alter männlicher Spitzbastard — getödtet und bei der vorgenommenen Ob- duction als mit der Tsllwuth behaftet befunden worden. Da nicht ausgeschlossen ist, daß dieser Hund zu jener Zeit auch in den Orten Niederwartha und Wildberg sich Herumgetrieben und hierbei andere Hunde gebissen hat, und daher diese Ortschaften nach § 26 Absatz 3 der zum Reichsgesetze vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, erlassenen Königlich Sächsischen Aus führungsverordnung als gefährdet zu gelten haben, so findet sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, für die vorbemerkten Orte und deren Fluren die Hundesperre bis zum 2. Juli dieses Jahres anzuordnen, dergestalt, daß bis zu diesem Tage alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gut passendem Maulkorbe versehen an der Leine, jedoch ohne polizeiliche Erlaubniß nicht außerhalb des gefährdeten Bezirkes, auszuführen sind. Wegen der ähnlichen Beschränkungen unterliegenden Benutzung der Zug-, Hirten-, Fleischer-und Jagdhunde wird auf die Bestimmungen in Absatz 4 und 5 des oben angezogenen' § 26 verwiesen. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirkes frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten, und können Zuwiderhandlungen gegen vop- stehende Anordnungen nicht bloß nach § 66 Punkt 4 des erwähnten Reichsgesetzes als Uebertretungen, sondern — worauf noch besonders hingewiesen wird — bei wissentlicher Verletzung der selben aus § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs als Vergehen mit Gefangniß bestraft werden. - Hiernach haben die Ortsbehörden das Nöthige anzuordnen und zu überwachen. Meißen, am 15. April 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Matthes, Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. eister. lg der aus --Essenz zu Schmerzen ,zeige ihrer amen und Anwendung , wo eben- Erledigt hat sich die in Hükndsrf auf den 22. April d. I. Nachmittags 3 Uhr anberaumte Auktion. Wilsdruff, am 18. April 1891. Königliche Amtshanptmannschaft 'M Appetit ums-Essenz chgnmmen ilkuug der Leidenden Erinnerung der noch im Rückstände befindlichen Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes an die längstens bis zum 1. Mai dieses Jahres zu bewirkende Einreichung des Verzeichnisses über die in ihren Orten wohnhaften kathslischen Glaubensgenossen nach dem vorgeschriebenen Schema, eventuell eines Vacatscheines. Meißen, am 15. April 1891. Wilsdruff, am 20. April 1891. esitzer. iz hier bei ch, seitdem und einem teres war Linnchmen : 1886. sicher, he Lcbens- e, nameni- r hat. 'karz. ens-Essenz Gicht und raren, half ittke. zogen- Ur. begangen werden, in welchem ein größeres Festspiel „Königs 6sbui»ks4sg" (Deklamation mit verbindenden Gesängen) zur Aufführung gelangen soll. Die hiesigen Behörden, insbesondere der Schulvorstand, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde der Schule werden hierzu ganz ergebenst eingeladen. Der Dir. d. städt. Schulen Der Stadtgemeinderath IvielL«v, Brgmstr. Freitag, den 24. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung Bekanntmachung. Die Feier Geburtstages Sr. Mas, unsers allverehrten Aönigs Albert soll Donnerstag, den 2S. M. vorn». 10 Uhr durch einen tarkcu und aller ärzt- u gänzlich empfehlen, emstr. ind Rhcu- bensessenz Sie nun issen. ann. unwohlen. 1 Mk. — s Inhalts eschwerdeu sen; zwar eschen, eS t mit dem elt es aber ilend, son- ich mein npfehlende zu bitten, licken. sicher. kins Verhaftung erschien der Kaiser und schritt langsam durch die Passage zwischen den beiden Tribünen herein, von wo aus der Attentäter, falls er nicht rechtzeitig verhaftet worden wäre, ihn zweifellos getödtet oder schwer verwundet hätte. Wie ich erfahre, erwartete die Polizei die Ankunft Skameikins, wenn gleich sie nicht wußte, wo er wohnte. Es heißt, daß er aus einer Provinzialstadt gekommen sei, um das Attentat gegen den Czaren zu verüben und dasselbe nur eine Fortsetzung der von Sophie Günsberg angestifteten Verschwörung sei. Diese letztere befindet sich gegenwärtig als Gefangene in der Festung Schlüs selburg." Tagesgeschichte. Das Programm für die bevorstehende Rhein fahrt Kaiser Wilhelms ist soeben bekannt geworden. Hiernach trifft der Monarch am Morgen des 4. Mai in Düsseldorf ein, wo er das ihm von den Provinzialständen angebotene Festmahl annimmt und dann das Festspiel in der städtischen Tonhalle besucht. Abends 9 Nhr reist der Kaiser weiter nach Köln, wo die Anknnft um 10 Uhr erfolgen soll. Nach einer Rundfahrt um den bengalisch erleuchteten Dom nimmt der hohe Herr Ab steigequartier im königlichen Regierungsgebäude. Am 5. Mai Das geplante Attentat auf den Czaren. Der Petersburger Correspondent des „Daily Telegraph" giebt folgenden sensationellen Bericht über die Verhaftung eines Attentäters: „Auf heute (Montag) war ein neues Attentat gegen das Leben des Czaren geplant, welches jedoch glücklich vereitelt wurde. Es ist unbestimmt, ob das Fehlschlägen des selben dem Zufall oder der Gewandtheit der Polizei zu ver danken ist. Der 25. März (6. April) ist in Rußland einer der größten Feiertage des Jahres, und ferner der Hauptehren tag für die Gardereiter, welche an ihm vor dem Kaiser und der Kaiserin auf der Reitbahn der Garde, gegenüber dem Palais des Großherzogs Nicolaus, Revue zu passiren haben. Mit Ausnahme der Mitglieder der kaiserlichen Familie hat niemand zu dieser Revue Zutritt, welcher nicht eine von dem Regiments adjutanten auf seinen Namen ausgefüllte Karte vorzuweisen ver mag. Diese Katten werden nur an dem Adjutanten und dem Ofsiziercorps persönlich bekannte Herren und in sehr beschränkter Zabl ausgegeben. Zudem ist es Vorschrift, daß alle Offiziere in Galaumforn, alle dem Civilstande angehörenden Persönlich keiten in Gesellschaftsanzug erscheinen. Auf jeder Seite des Portals, durch welches der Czar eintritt, erheben sich zwei kleine Tribünen, welche von den Gästen in der Folge, in der sie ankommen, eingenommen werden. Diejenigen, welche nahe an der Thür stehen, befinden sich in nächster Nachbarschaft des Czaren, wenn dieser in die Reitbahn Hineintritt. Während der Revue nähert er sich dem Eingang zweimal. Ungefähr um V211 Uhr Morgens erschien ein Mann von mittlerer Größe, düsterem Gesichtsaus druck und südlichem Typus, wies sein Billet vor und ließ sich an dem äußersten Ende der Tribüne nieder, wo die Entfernung zwischen ihm und dem Kaiser höchstens fünf Schritte betragen konnte. Der Umstand, daß er zuerst erschien, diesen besonderen Platz einnahm und seinen Ueberzieher nicht ablegte, erregte Arg wohn. Seine Einladungskarte wurde geprüft, und es entstanden Zweifel, ob überhaupt eine Karte auf seinen Namen ausgestellt war. Er wurde dann ersucht, seinen Ueberzieher abzulegen. Er bat zuerst ihn hiervon in Hinsicht auf den starken Zug entbinden zu wollen, willigte dann jedoch ein und und begab sich zu diesen: Zwecke in das Vorzimmer, wo ihn ein Geheim polizist verhaftete. Er wurde unauffällig ins Gefängniß ge führt, wo sich ein Smith- und Wesson-Revolver und außerdem eine Pistole mit einem angeblich sehr starken Gift in seinen Taschen vorfanden. Vergebens betheuerte Skameikin (so heißt der Gefangene), daß sich in der Flasche nur eine wohlbekannte Medizin befände. Ungefähr drei Viertelstunden nach Skamei- ThmM, Men, Zikbknlehn mb die Umgegenden. Inserate -> Eik Imtsblall für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, No. 32. Dienstag, den 21. April Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. werden Montags und Donnerstag« bis Mittags 12 Uhr angenommen-' Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis > vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. 51. Jahrgang. ' 'M 18S1. M-M! D Ml,!., si uUtisiD >! kMa ä stu