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Wochenblatt für WWdrttf, Lharan-, Rossen, JieSenleh« ««- -ie Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 27. Juli 1849. 30» Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinholk dielet g-ktMtM «sKeint alle Frettaze eine Nummer. Ler Preis für den WettellaNaan, detrizt 10 «gr. EimmMte Kkn!,I. P»>- s«ttr de« ^n!an?r» nibmrn «kftrllungen daraus an. iv-kanntmachungew, welch« in, nächtrn StSrt -rsch-inrn fallen, werden tn Sv>l«draf bi» Montan Abend» 7 Uhr, tn Tharand hi« Montag Skachmittag» S Uhr, und In Stoffen bi» Mittwoch Vormittag« 11 Uhr angenommen. Luch »nnen bi« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen ans Verlangen durch die Post an den Druckort befördert werden, so dal sie in da nichNen Nuwiner crsLeinen. Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: „An die Redaction de» Wochenblatt«» tn WilSdrul", ,,a» »ie Agent»' »es Wochenblattes in Tharand" und „an die Wochenblatts - Ewedmon tn Noffen". In Meisten werden DuftrLg« und rlestellungeu in der Bucht,"Nblunq von cr. K Klinkicht und Sohn besorgt. Siwalge D-,trage, welche der Lenden, de« tSIaltc» entsorechr'i, folicn ltecl.' in'.l gröle:» Tante angcne'.nmen werden. Die Nedact,on. Verordnung, die Ausführung von §. 9 des Preßgesetzes vom 18. November 1848 betr. Nach den Bestimmungen von tz. 9 des Preßgesetzes vom 18. November 1818 soll von allen im Königreiche Sachsen erscheinenden Zeitschriften ein Exemplar eines jeden Stücks, Hefts oder Blattes an das Ministerium des Innern mit derselben Beschleunigung unentgeltlich eingcsendet werden, mit welcher die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. Die Ueberrretung dieser Vorschrift aber ist nach tz. 14 des Preßgesetzes mit einer Geldstrafe von 5—lOO THlr. oder mit verhaltnißmäßiger Gefangnißstrafe zu belegen. Das Ministerium des Innern hat nun zu bemerken gehabt, daß dieser Vorschrift neuerdings nicht allenthalben gehörig nachgegangcn worden ist, vielmehr die betreffenden Exemplare entweder unregel mäßig oder gar nicht an das Ministerium gelangt sind. Um diesem Uebclstande für die Zukunft vorzubcugcn, findet das Ministerium des Innern sich veranlaßt, auf die in §. 9 des Preßgesetzcs enthaltenen Bestimmungen, sowie auf die der Ucbertrctung derselben §. 14 angedrohlen Strafen wiederholt hinzuweisen. Dresden, den 16. Juli 1849. Ministerium des Innern. v. Friesen. Eppendorf. Neue FibeLverse für erwachsene ABE-Schützen. Gar mächtig ist jetzt Preußens Aar, Armeen wird das Volk gewahr Und Manchen drückt wie Alp die Zeit Der jetz'gen Arbeitslosigkeit. » Den Badischen ist nun bekannt Auch der Belagerungszustand. — Begnadigung wird dem Rebell Zu Pulver und zu Blei gar schnell. v. Der Cherubin ein Engel ist Und Bens'ler's Gegner Herr von Christ. — Man preßt nicht die Citrone nur, Man preßte todt auch die Censur. Was Deutschland oft genutzt ein Sieg, Das zeigt recht klar der Danen krieg. — Die Deutschen glaubten stets dem Wort, Mil Dummheit kommt man nicht mehr fort. L. Die Einfalt ist oft nah' dem Fall Und deutsche Einheit leerer Schall. — Bei Linsen Esau glücklich war, Der Esel isi's bei Stroh sogar. Die Fische haben kaltes Blut, Die Fürsten sind dem Volke gut. - Die Festung Friedericia Jüngst viele Fuder Leihen sah.